KfW-Förderprogramm für Elektromobilität mit Photovoltaik: Antrag stellen ab heute möglich

Teilen

Das neue Förderprogramm 442 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Solarstrom für Elektroautos” wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) durchgeführt und durch die NOW GmbH und die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet. Damit will der Bund den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos im privaten Bereich vorantreiben. Der Fördertopf umfasst ein Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro.

Private Hausbesitzer erhalten bis zu 10.200 Euro als maximale Zuschusssumme, wenn sie eine fabrikneue Photovoltaik-Anlage, einen Solarstromspeicher und eine Ladestation als Gesamtsystem anschaffen. Voraussetzung ist, dass bereits ein rein batteriebetriebenes Elektroauto vorhanden ist oder zum Zeitpunkt des Antrags bereits eines bestellt ist. Auch Leasing gehört dazu: Der Leasingvertrag für das Elektroauto muss noch eine Laufzeit von mindestens zwölf Monaten aufweisen. Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom für das Laden der Elektroautos zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser soll vorrangig aus der Eigenerzeugung der Photovoltaik-Anlage vor Ort stammen. Der benötigte Reststrom wird über einen Ökostromvertrag bezogen.

Darüber hinaus definiert die KfW Mindestanforderungen an die Komponenten: Die Photovoltaik-Anlage muss eine Leistung von mindestens fünf Kilowatt haben und die Wallbox von mindestens 11 Kilowatt. Für den Stromspeicher ist eine Mindestkapazität von fünf Kilowattstunden Voraussetzung.

In drei Schritten zum Zuschuss

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, geht es in drei Schritten zum Zuschuss: Noch ehe Liefer- und Leistungsverträge über Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher abgeschlossen worden sind, müssen Privatpersonen über das KfW-Kundenportal einen Antrag auf „Solarstrom für Elektroautos“ (442) stellen. Eine regelmäßig aktualisierte Liste der Wallboxen, die die Kriterien erfüllen, findet sich hier.

Die Förderbank empfiehlt, sich vorher einen Kostenvoranschlag für alle drei Komponenten mit Angabe der jeweiligen Leistungs­werte einzuholen. Die Angaben über die Leistung der Photovoltaik-Anlage sowie die Kapazität des Solarstromspeichers können im Nachhinein nicht mehr erhöht werden. Wer innerhalb der letzten drei Jahre De-minimis-Beihilfen erhalten hat, benötigt hierüber eine entsprechende Bescheinigung. Nach Erhalt der Zusage kann das Gesamtsystem bestellt und die Installation in Auftrag gegeben werden.

Für die Auszahlung des Zuschusses können Privatpersonen voraussichtlich ab März 2024 nach einer persönlichen Identifizierung im Kundenportal der KfW die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens bestätigen. Hierfür werden alle Rechnungen über die förderfähigen Kosten und Leistungen der Fachunternehmen hochgeladen. Zusätzlich kann ein Nachweis über das Elektroauto (zum Beispiel Zulassung, Leasingvertrag) erforderlich sein.

Keine Komplettfinanzierung des Systems

Nach Überprüfung der Angaben wird der Zuschuss von bis zu 9.600 Euro Fördergeld – bei bidirektionalen Ladestationen sogar bis zu 10.200 Euro – direkt auf das Konto ausgezahlt. Er setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen: Ladestationen werden pauschal mit 600 Euro gefördert; bei bidirektionaler Ladefähigkeit mit 1.200 Euro. Für die Photovoltaikanlage gibt es 600 Euro pro Kilowattpeak; bis maximal 6.000 Euro. Für den Solarstromspeicher gibt es einen Zuschuss von 250 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität; die Höchstsumme beträgt 3.000 Euro. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens allerdings den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt.

„Eine Komplettfinanzierung über den Zuschuss soll ausgeschlossen werden”, erklärt Wolfram Schweickhardt, stellvertretender Pressesprecher der KfW-Bankengruppe. Mit dem Zuschuss solle ein Investitionsanreiz geschaffen werden. Die Höhe orientiere sich dabei an der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage und des Batteriespeichers. „Werden beispielsweise jeweils die minimal-förderfähigen Dimensionierungen der Anlagen beantragt, erhielte der Zuschussempfänger den Minimumsbetrag von 4.850 Euro”, schreibt Nina Posdziech, Pressesprecherin der NOW GmbH, die das Förderprogramm begleitet. Dieser Minimalbetrag setzt sich zusammen aus folgenden Förderteilbeträgen: fünf Kilowattpeak Photovoltaikanlage für insgesamt 3.000 Euro, fünf Kilowattstunden Speicher zu je 250 Euro und 1.250 Euro Gesamtfördersumme sowie einer Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt für 600 Euro Förderbeitrag.

Gefördert wird allerdings nur die Kombination aller drei Komponenten als Gesamtsystem: Photovoltaik-Anlage, Solarstromspeicher und Ladestation. „Eine Gesamtsystemförderung bietet die beste Grundlage für die Sicherstellung der Kompatibilität und Anbindung der Anlagen untereinander”, so Posdziech.

Zuschüsse bei vorhandenen Komponenten nur für Erweiterung

Wer bereits eine der drei Komponenten besitzt, ist laut KfW unter bestimmten Bedingungen trotzdem förderfähig – wenn nämlich zusätzlich ein fabrikneues Gesamtsystem erworben wird. Besitzer einer Photovoltaik-Anlage können nur dann einen Zuschuss erhalten, wenn die Anlage um mindestens fünf Kilowatt Leistung fabrikneu erweitert wird und dazu ein neuer Wechselrichter angeschafft wird. Alternativ kann zu der bereits bestehenden Photovoltaik-Anlage auch eine komplett neue Photovoltaik-Anlage mit mindestens fünf Kilowatt Leistung plus Wechselrichter gekauft werden. Zusätzlich müssen die Hausbesitzer aber auch einen fabrikneuen Solarstromspeicher mit mindestens fünf Kilowattstunden Speicherkapazität und eine neue Ladestation mit mindestens elf Kilowatt Leistung kaufen.

Für Haushalte, in denen bereits ein Stromspeicher vorhanden ist, gilt die Regel, dass ein komplett neuer Solarstromspeicher plus die beiden weiteren Komponenten fabrikneu angeschafft werden müssen. „Eine Erweiterung der vorhandenen Speicher­kapazität erfüllt die Förder­voraussetzung nicht”, heißt es dazu seitens der KfW.

Kaskadennutzung des Solarstroms

Wofür dürfen Haushalte ihren selbst erzeugten Photovoltaik-Strom aus der Förderung im Einzelnen nutzen? In der am 4. September 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ heißt es, dass der selbsterzeugte erneuerbare Solarstrom vorranging zum Laden des Elektrofahrzeugs genutzt werden muss. Auch der bei Bedarf zwischengespeicherte, eigene Photovoltaik-Strom müsse vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs verwendet werden. „Das Energiemanagementsystem des Gesamtsystems muss so konfiguriert sein, dass zunächst das Elektrofahrzeug geladen wird”, sagt Posdziech.

Dennoch dürfe der erzeugte Strom unter bestimmten Bedingungen auch für die Versorgung der üblichen Verbraucher im Haushalt genutzt werden. „Wenn das Laden nicht möglich ist (zum Beispiel wenn die Traktionsbatterie vollständig aufgeladen, die Ladeenergie der Photovoltaikanlage zu gering oder das Fahrzeug nicht angeschlossen ist), soll zunächst der Heimspeicher geladen werden”, stellt Posdziech klar. Erst wenn auch dieser vollständig geladen ist, könnten weitere, größere Verbraucher im Haushalt hinzugeschaltet werden, um den überschüssigen Strom zu verbrauchen. Der dann noch vorhandene Überschuss könne in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Vergabe nach dem Windhundverfahren

Die Förderung wird per Windhundverfahren vergeben. Das bedeutet, dass die Anträge chronologisch nach ihrer Antragsstellung bearbeitet werden. Sobald das Fördervolumen ausgeschöpft ist, erhalten Antragssteller keine Gelder mehr. Einige Hersteller sind allerdings skeptisch, ob der Andrang auf den 500 Millionen Euro schweren Fördertopf wirklich so groß sein wird. „Durch die speziellen Anforderungen, wie zum Beispiel privates Elektroauto und Eigenheim, glaube ich, dass der Topf einige Zeit reichen wird”, sagt dazu Matthias Suttner, Head of Key Account Management Wholesale und Partnermanagement bei The Mobility House. Bei einer Förderung zwischen 5.000 Euro und 10.000 Euro würden damit immerhin 50.000 bis 100.000 Haushalte versorgt werden können.

Auf eine ähnliche Einschätzung kommt auch Peter Knuth, Gründer und Geschäftsführer von Enerix: „Bei 500 Millionen Fördervolumen kommen etwa 70.000 Haushalte in den Genuss der Förderung”. Die durchschnittliche Einfamilienhaus-Anlage läge bei sieben Kilowatt Photovoltaik und sieben Kilowattstunden Speicher. Damit erhielten Kunden sieben mal 600 Euro plus sieben mal 250 Euro, also insgesamt 5.950 Euro für Photovoltaik und Speicher plus 600 Euro für die Wallbox (plus 600 Euro Bonus, wenn die Wallbox bidirektionales Laden ermöglicht). So kommt ein Haushalt mit einer solchen Anlagenkonfiguration auf einen Förderbetrag von insgesamt 6.550 Euro.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.