Das neue Förderprogramm 442 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Solarstrom für Elektroautos” wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) durchgeführt und durch die NOW GmbH und die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet. Damit will der Bund den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos im privaten Bereich vorantreiben. Der Fördertopf umfasst ein Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro.
Private Hausbesitzer erhalten bis zu 10.200 Euro als maximale Zuschusssumme, wenn sie eine fabrikneue Photovoltaik-Anlage, einen Solarstromspeicher und eine Ladestation als Gesamtsystem anschaffen. Voraussetzung ist, dass bereits ein rein batteriebetriebenes Elektroauto vorhanden ist oder zum Zeitpunkt des Antrags bereits eines bestellt ist. Auch Leasing gehört dazu: Der Leasingvertrag für das Elektroauto muss noch eine Laufzeit von mindestens zwölf Monaten aufweisen. Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom für das Laden der Elektroautos zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser soll vorrangig aus der Eigenerzeugung der Photovoltaik-Anlage vor Ort stammen. Der benötigte Reststrom wird über einen Ökostromvertrag bezogen.
Darüber hinaus definiert die KfW Mindestanforderungen an die Komponenten: Die Photovoltaik-Anlage muss eine Leistung von mindestens fünf Kilowatt haben und die Wallbox von mindestens 11 Kilowatt. Für den Stromspeicher ist eine Mindestkapazität von fünf Kilowattstunden Voraussetzung.
In drei Schritten zum Zuschuss
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, geht es in drei Schritten zum Zuschuss: Noch ehe Liefer- und Leistungsverträge über Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher abgeschlossen worden sind, müssen Privatpersonen über das KfW-Kundenportal einen Antrag auf „Solarstrom für Elektroautos“ (442) stellen. Eine regelmäßig aktualisierte Liste der Wallboxen, die die Kriterien erfüllen, findet sich hier.
Die Förderbank empfiehlt, sich vorher einen Kostenvoranschlag für alle drei Komponenten mit Angabe der jeweiligen Leistungswerte einzuholen. Die Angaben über die Leistung der Photovoltaik-Anlage sowie die Kapazität des Solarstromspeichers können im Nachhinein nicht mehr erhöht werden. Wer innerhalb der letzten drei Jahre De-minimis-Beihilfen erhalten hat, benötigt hierüber eine entsprechende Bescheinigung. Nach Erhalt der Zusage kann das Gesamtsystem bestellt und die Installation in Auftrag gegeben werden.
Für die Auszahlung des Zuschusses können Privatpersonen voraussichtlich ab März 2024 nach einer persönlichen Identifizierung im Kundenportal der KfW die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens bestätigen. Hierfür werden alle Rechnungen über die förderfähigen Kosten und Leistungen der Fachunternehmen hochgeladen. Zusätzlich kann ein Nachweis über das Elektroauto (zum Beispiel Zulassung, Leasingvertrag) erforderlich sein.
Keine Komplettfinanzierung des Systems
Nach Überprüfung der Angaben wird der Zuschuss von bis zu 9.600 Euro Fördergeld – bei bidirektionalen Ladestationen sogar bis zu 10.200 Euro – direkt auf das Konto ausgezahlt. Er setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen: Ladestationen werden pauschal mit 600 Euro gefördert; bei bidirektionaler Ladefähigkeit mit 1.200 Euro. Für die Photovoltaikanlage gibt es 600 Euro pro Kilowattpeak; bis maximal 6.000 Euro. Für den Solarstromspeicher gibt es einen Zuschuss von 250 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität; die Höchstsumme beträgt 3.000 Euro. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens allerdings den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt.
„Eine Komplettfinanzierung über den Zuschuss soll ausgeschlossen werden”, erklärt Wolfram Schweickhardt, stellvertretender Pressesprecher der KfW-Bankengruppe. Mit dem Zuschuss solle ein Investitionsanreiz geschaffen werden. Die Höhe orientiere sich dabei an der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage und des Batteriespeichers. „Werden beispielsweise jeweils die minimal-förderfähigen Dimensionierungen der Anlagen beantragt, erhielte der Zuschussempfänger den Minimumsbetrag von 4.850 Euro”, schreibt Nina Posdziech, Pressesprecherin der NOW GmbH, die das Förderprogramm begleitet. Dieser Minimalbetrag setzt sich zusammen aus folgenden Förderteilbeträgen: fünf Kilowattpeak Photovoltaikanlage für insgesamt 3.000 Euro, fünf Kilowattstunden Speicher zu je 250 Euro und 1.250 Euro Gesamtfördersumme sowie einer Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt für 600 Euro Förderbeitrag.
Gefördert wird allerdings nur die Kombination aller drei Komponenten als Gesamtsystem: Photovoltaik-Anlage, Solarstromspeicher und Ladestation. „Eine Gesamtsystemförderung bietet die beste Grundlage für die Sicherstellung der Kompatibilität und Anbindung der Anlagen untereinander”, so Posdziech.
Zuschüsse bei vorhandenen Komponenten nur für Erweiterung
Wer bereits eine der drei Komponenten besitzt, ist laut KfW unter bestimmten Bedingungen trotzdem förderfähig – wenn nämlich zusätzlich ein fabrikneues Gesamtsystem erworben wird. Besitzer einer Photovoltaik-Anlage können nur dann einen Zuschuss erhalten, wenn die Anlage um mindestens fünf Kilowatt Leistung fabrikneu erweitert wird und dazu ein neuer Wechselrichter angeschafft wird. Alternativ kann zu der bereits bestehenden Photovoltaik-Anlage auch eine komplett neue Photovoltaik-Anlage mit mindestens fünf Kilowatt Leistung plus Wechselrichter gekauft werden. Zusätzlich müssen die Hausbesitzer aber auch einen fabrikneuen Solarstromspeicher mit mindestens fünf Kilowattstunden Speicherkapazität und eine neue Ladestation mit mindestens elf Kilowatt Leistung kaufen.
Für Haushalte, in denen bereits ein Stromspeicher vorhanden ist, gilt die Regel, dass ein komplett neuer Solarstromspeicher plus die beiden weiteren Komponenten fabrikneu angeschafft werden müssen. „Eine Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität erfüllt die Fördervoraussetzung nicht”, heißt es dazu seitens der KfW.
Kaskadennutzung des Solarstroms
Wofür dürfen Haushalte ihren selbst erzeugten Photovoltaik-Strom aus der Förderung im Einzelnen nutzen? In der am 4. September 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ heißt es, dass der selbsterzeugte erneuerbare Solarstrom vorranging zum Laden des Elektrofahrzeugs genutzt werden muss. Auch der bei Bedarf zwischengespeicherte, eigene Photovoltaik-Strom müsse vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs verwendet werden. „Das Energiemanagementsystem des Gesamtsystems muss so konfiguriert sein, dass zunächst das Elektrofahrzeug geladen wird”, sagt Posdziech.
Dennoch dürfe der erzeugte Strom unter bestimmten Bedingungen auch für die Versorgung der üblichen Verbraucher im Haushalt genutzt werden. „Wenn das Laden nicht möglich ist (zum Beispiel wenn die Traktionsbatterie vollständig aufgeladen, die Ladeenergie der Photovoltaikanlage zu gering oder das Fahrzeug nicht angeschlossen ist), soll zunächst der Heimspeicher geladen werden”, stellt Posdziech klar. Erst wenn auch dieser vollständig geladen ist, könnten weitere, größere Verbraucher im Haushalt hinzugeschaltet werden, um den überschüssigen Strom zu verbrauchen. Der dann noch vorhandene Überschuss könne in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Vergabe nach dem Windhundverfahren
Die Förderung wird per Windhundverfahren vergeben. Das bedeutet, dass die Anträge chronologisch nach ihrer Antragsstellung bearbeitet werden. Sobald das Fördervolumen ausgeschöpft ist, erhalten Antragssteller keine Gelder mehr. Einige Hersteller sind allerdings skeptisch, ob der Andrang auf den 500 Millionen Euro schweren Fördertopf wirklich so groß sein wird. „Durch die speziellen Anforderungen, wie zum Beispiel privates Elektroauto und Eigenheim, glaube ich, dass der Topf einige Zeit reichen wird”, sagt dazu Matthias Suttner, Head of Key Account Management Wholesale und Partnermanagement bei The Mobility House. Bei einer Förderung zwischen 5.000 Euro und 10.000 Euro würden damit immerhin 50.000 bis 100.000 Haushalte versorgt werden können.
Auf eine ähnliche Einschätzung kommt auch Peter Knuth, Gründer und Geschäftsführer von Enerix: „Bei 500 Millionen Fördervolumen kommen etwa 70.000 Haushalte in den Genuss der Förderung”. Die durchschnittliche Einfamilienhaus-Anlage läge bei sieben Kilowatt Photovoltaik und sieben Kilowattstunden Speicher. Damit erhielten Kunden sieben mal 600 Euro plus sieben mal 250 Euro, also insgesamt 5.950 Euro für Photovoltaik und Speicher plus 600 Euro für die Wallbox (plus 600 Euro Bonus, wenn die Wallbox bidirektionales Laden ermöglicht). So kommt ein Haushalt mit einer solchen Anlagenkonfiguration auf einen Förderbetrag von insgesamt 6.550 Euro.
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warum gibt es keine Förderung für bestehende Photovoltaikanlagen(seit Juni 2023)
Die Förder-Richtlinie ist weder gut gemeint, noch gut gemacht. Der Nix-Wissings Förderung-Krampf von überteuerten E-Fahrzeugen ist ein Synonym für Subventions-Nonsens und Ineffizienz-Richtlinien.
– dass der selbsterzeugte Solarstrom vorrangig zum Laden des Elektrofahrzeugs, statt zum direkten Eigenverbrauch im Haus genutzt werden muss, ist ökologisch vollkommener Irrsinn – Haushaltsstrom aus Kohle und Gas zu beziehen, nur damit das E-Auto immer voll geladen wird, obwohl es die meiste Zeit dann ungenutzt vor dem Haus steht.
– die Förder-RL beschränkt sich paradoxerweise auf mehrere Tonnen schwere Fahrzeuge der Kategorie M1 und N1 mit hohem Energieverbrauch, während ausgerechnet preiswerte sparsame Elektro-Leichtfahrzeuge (z.B. Renault Twizy, Microlino, Citroen Ami, E.Go), Motorräder und Roller weiterhin keinerlei Förderung erhalten. Ein weiterer Irrsinn, der auch nur damit erklärbar ist, dass es hier eben kein Angebot deutscher Hersteller gibt und die FDP weiterhin nur Luxus subventionieren will.
– vermögende E-Auto-Besitzer haben ohnehin schon genügend ökonomischen Anreiz, den benötigten Strom per PV selbst zu erzeugen. Eine zusätzliche Förderung gerade von schon vorhandenen (und bereits mit bis zu 9000 Euro subventionierten) E-Autos ist hier überflüssig und kontraproduktiv für die Energiewende.
– umgekehrt wäre eine finanzielle Unterstützung zur Nachrüstung vorhandener PV-Anlagen mit Hausspeichern (neue Wechselrichter, Schaltkästen, Gateways fernsteuerbar) dringend geboten, damit der Eigenverbrauch erhöht und die Netze stabilisiert/entlastet werden könnten.
– als Alibi wird bidirektionales Laden zwar mit 600Euro für die Ladesäule theoretisch gefördert, aber es gibt auf dem Markt keine geeigneten Fahrzeuge mit kompatiblen Ladestationen. Die von der FDP hofierten Premium-Hersteller Porsche, BMW, Audi und Mercedes sind hierzu unwillig und unfähig.
– wenn überhaupt würde diese Förder-RL alleine für E-Autos und Ladestationen mit bidirektionalem Laden in Kombi mit neuen oder bestehenden PV ohne Hausspeicher ökologisch und ökonomisch Sinn machen.
– während FinanzMini Lindner bei allen (nicht-FDP-Ressorts) die Haushaltsausgaben kürzt und noch bei der Kindergrundsicherung und Bildungsförderung postuliert, dass hierfür aufgrund der Schuldenbremse kein Geld mehr da wäre, verschleudert er mal eben 500 Millionen für neue Subventionen an Vermögende. Und dies alles ohne Debatte und Zustimmung durch den Bundestag – wie geht das denn, pennen Scholz und Habeck?
Habe die Antragstellung heute bereits ausprobiert. Beim Berechnen der Zuschusshöhe kommt nach kurzer Wartezeit immer eine Fehlermeldung, dass ein technisches Problem aufgetreten sei. Vermutlich sind die Server stark ausgelastet oder es liegt wirklich ein Fehler vor. Ich werd es wohl später nochmal probieren müssen…
Ich bin schon bis zum Button „jetzt verbindlich absenden“ gekommen. Auch wieder Fehlermeldung…
Wie kommen die Herren von Enerix und Mobility House auf solch schräge Einschätzungen?? Topf ist leer! Keine 24 Stunden, mehr als 150.000 Anfragen( die, die es aufgegeben haben, nicht inkludiert). Haltezeit des BEV ist übrigens 6 Jahre!!
Mir tun alle leid die zu Überpreisen im Jahr 2022 voreilig eine PV-Anlage bestellt haben. Auf die aktuell extrem günstigen Modul und Wechselrichter Preise ( Beispiel: 99 kWp, 18.000 € Modulkosten 440 Wp Trina Glas/Glas, 3.000 € SOFAR 100 kW Wechselrichter, 4.000 € Unterkonstruktion [Trapezblechdach], 11.000 € Dachdecker (Monteuere) ist es einfach unglaublich, dass man hier (natürlich nicht für dieses Beispiel, da gewerblich) auf Privathaushalte noch Förderungen oben drauf bekommt.
Ja, und ich freu mich wie blöd, dass sich die Anlage in 2 Jahren amortisiert hat.
Mir tun alle leid die immer denken man bräuchte eine spezielle Förderung um irgendetwas zu machen. Später am Stammtisch wird dann wieder erzählt es würde sich nicht mehr lohnen weil es ja keine Förderung mehr gibt. Lächerlich. Diese Förderung hätten wir gar nicht gebraucht. Aber was kann man von einem FDP Verkehrsminister schon erwarten?
Mir tun alle leid, die glauben, dass etwas, das besonders teuer ist, auch besonders wertvoll sei. Aber die, die 2022 eine PV-Anlage zum Höchstpreis gekauft haben, brauchen einem nicht leid zu tun. Die meisten davon hätten schon viel früher etwas machen können. Wer erst auf den russischen Lieferausfall gewartet hat, um mal sein Geld sinnvoller auszugeben, als für das nächste fette SUV, der kann sich die Subventionierung notleidender PV-Installateure sicher auch noch leisten. Und eine gute Investition bleibt es ja trotzdem, für die Umwelt und für den Investor.
Was ist das für eine Lotterie! Tag eins ist laufend die Antragstellung blockiert wegen Überlastung und Tag 2 sind die Mittel aufgebraucht.
Schade, das hätte ich mir anders gewünscht.
Aber letztlich ist die Förderung an der Stelle z.Z. und gesamtpolitisch auch nicht richtig. Es werden Wohnungen für alle gebraucht und Bildung für unsere Zukunftsprobleme.
Da sieht man mal wieder wie sehr vermeintliche Experten daneben liegen können. Nach nicht einmal 24h hat die KfW die Vergabe eingestellt, da das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Es wird nur interessant sein, ob die KfW auch kontrolliert, ob die von Ihr geforderte Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ auch eingehalten wird und ggf. die Zuschüsse bei Verstößen zurückfordert.
Der Fördertopf ist bereits leer!! Da ist das Interesse wohl doch wesentlich größer als gedacht. Denke eine geringere Förderung hätte es auch getan und mehr Menschen eine Förderchance gegeben. Aber die Autobranche ist halt hohe Förderungen gewohnt. Schade, jetzt wird der PV-Markt erstmal einbrechen, da alle auf neue Förderungen warten. Vielleicht war das auch Sinn des Ganzen.
Auch am 26.09. war die Antragstellung für mich nicht möglich. Trotz stundenlanger Versuche habe ich es dank ständiger technischer Fehler und Hoppla Nachrichten der KfW lediglich zweimal geschafft einen Antrag bis zum Absenden zu bringen. In beiden Fällen scheiterte die Übermittlung an die KfW trotz dutzender Versuche dauerhaft, da ich dann irgendwann abgemeldet wurde. Um 1:53 Uhr am 27.09. wurde dann bei Aufruf der Seite darauf hingewiesen, dass keine Anträge mehr gestellt werden können.
Der Topf ist leer, was für ein irrrrsin
500 Mio € : 10.200 € = 49.019 Anlagen
Echt lachhaft …. Ich saß gestern 16h am Rechner 🙁
ASOZIALE Aktion !!!
Reine politische FDP-Werbemaßnahme – Frust auf ganzer Linie – Fehlinterpretation der „Fachexperten“
Wie viele andere gutgläubige Bürger versuchte ich gestern von 8 Uhr bis 23 Uhr den Antrag zu stellen. Nachdem eine Neuanmeldung nötig war – die Bestätigungsmail wegen Serverausfall erst 2 h später kam, war ich gegen 13 Uhr endlich durch und wartete „nur“ noch auf die Möglichkeit, den Antrag abzuschicken. Im 15 – 20sec-Takt bis 20 Uhr ohne Erfolg. Was hat das mit Gerechtigkeit zu tun, wenn man zwingend über ein Portal einen Antrag stellen muss, dies jedoch nicht möglich ist. Und dann stellt sich Herr Wissing hin und spricht von „überwältigendem Zuspruch“ und weist auf die Möglichkeit durch bidirektionales Laden „Reserve für’s Netz…“ Kaum ein Auto kann dies bereits und es gibt genau 1 Wallbox im Förderprogramm dazu!
Dass die Fachleute von Enerix und MobilityHouse (s.o.) so daneben liegen ist eine wirklich nicht zu verstehen, schade.
Lieber Herr Minister Wissing,
reden Sie eigentlich wenigstens hin und wieder mit Ihren Ministerkollegen? Warum bringen Sie eine in weiten Teilen überflüssige Förderung „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ auf den Weg? Wissen Sie nicht, dass netzgekoppelte Photovoltaikanlagen mit und ohne Stromspeicher durch das EEG 2023 (in Verantwortung des BMWK) bereits ausreichend gefördert werden? Eine Förderung alleine von Wallboxen für Elektroautos – ohne zusätzliche Förderung für Photovoltaikanlage und Stromspeicher – wäre daher wesentlich besser gewesen.
Der aktuelle (und ruckzuck geleerte) Fördertopf mit 500 Mio. Euro macht bei einer Fördersumme von jeweils rund 10.000 Euro etwa 50.000 Wähler glücklich. Wenn Sie durch das Förderprogramm jeweils „nur“ 1.000 Euro pro Wallbox gefördert hätten, dann hätten Sie mit der gleichen Summe ca. 500.000 Wähler glücklich machen können…
Schade!
Jetzt wird langsam klar, wofür die Förderung gedacht war. Denn es werden erstmal nur 300Mil. ausgeschüttet und der Rest im nächsten Jahr (wurde vorher nirgends erwähnt). Das bedeutet alle die keine Förderung bekommen haben (bisher habe ich aus Bekanntenkreisen eine Quote von 2 Zusagen auf 10 Versuche/also sehr viele), warten erstmal ab und machen gar nichts. Damit ist der PV-Markt (jedenfalls teilweise) erfolgreich abgebremst und nach außen hin wird es als Wohltat dar gestellt.