Bundesnetzagentur schließt letzte Ausschreibung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung ab

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Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die Ergebnisse der siebten und damit letzten Ausschreibung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung veröffentlicht. Demnach erhielten sechs Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 279,631 Megawatt einen Zuschlag, zu Preisen zwischen 45.000 und 85.200 Euro pro Megawatt. Wie die Behörde erläuterte, haben in diesem Verfahren erstmals nur Kleinanlagen mit einer Nettonennleistung von weniger als 150 Megawatt teilgenommen. Die bezuschlagten Anlagen dürfen ab dem 2. März 2026 keine Kohle mehr verfeuern, können bis dahin aber weiter am Strommarkt aktiv bleiben.

„Mit der letzten Ausschreibung ist ein wichtiger Meilenstein beim Kohleausstieg erreicht. Insgesamt werden 41 Anlagen mit einer Leistung von 10,7 Gigawatt keine Kohle mehr verfeuern“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die erste Ausschreibung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung hatte die Bundesnetzagentur zum Gebotstermin 1. September 2020 vorgenommen. Damals waren insgesamt 4000 Megawatt an stillzulegender elektrischer Leistung ausgeschrieben, zu einem Höchstpreis von 165.000 Euro pro Megawatt.

„Der weitere Kohleausstieg wird nun ausschließlich auf Anordnung der Bundesnetzagentur erfolgen. Diese Anordnungen betreffen dann jeweils die ältesten Kraftwerke. Die Betreiber dieser Kraftwerke werden zukünftig nicht mehr finanziell entschädigt“, so Müller weiter. Da die letzte Ausschreibung unterzeichnet war, hat die Bundesnetzagentur bereits für die nicht bezuschlagte Ausschreibungsmenge von rund 262 Megawatt ein Verbot der Kohleverfeuerung ohne Entschädigung angeordnet. Dieses Verbot trifft das älteste Kraftwerk der Kraftwerksliste: das Kraftwerk HLB7 von EnBW. „Die Nettonennleistung dieser Anlage liegt bei knapp 780 Megawatt und führt zu einer Übererfüllung der ausgeschriebenen Menge. Die Anordnung tritt 30 Monate nach Zustellung in Kraft“, so die Bundesnetzagentur.

Nicht für jedes Kraftwerk wird mit einer solchen Anordnung allerdings der Betrieb enden: Wird von den Übertragungsnetzbetreibern eine Anlage als systemrelevant festgestellt und ein entsprechender Antrag von der Bundesnetzagentur genehmigt, so die Bundesnetzagentur, steht sie auch nach dem 2. März 2026 in der Netzreserve zur Verfügung. Die Anlage dürfe dann keinen Strom am Strommarkt verkaufen, stehe aber in kritischen Situationen zur Absicherung des Stromnetzes bereit. Damit soll die Versorgungssicherheit gewährleistet werden.

 

Im ersten Absatz wurde am 28.8.2023 um 11:25 Uhr einmal die Einheit Megawattstunde in Megawatt korrigiert.

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