Bundesrat genehmigt Verfahrensvereinfachung beim Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen

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Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Freitag noch diverse Gesetzesvorhaben der Bundesregierung durchgewunken. Dazu zählten auch die vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossenen Änderungen des Strompreisbremsengesetzes. Dort sind unter anderem die Vorgaben aus der EU-Notfall-Verordnung eingearbeitet worden.

Diese enthalten unter anderem eine Klarstellung zum Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen in EEG. „Im Kontext der EU-Notfall-Verordnung zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien wird klarstellt, dass vorübergehend Solaranlagen bis 50 Kilowatt installierter Leistung bei ausreichender Kapazität des bestehenden Netzanschlusses an das Netz angeschlossen werden können, wenn der Netzbetreiber auf ein Netzanschlussbegehren nicht innerhalb eines Monats reagiert“, hieß es dazu aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Diese Regelung ist zunächst befristet. Sie greife für alle Anschlussbegehren, die vor dem 1. Juli 2024 gestellt werden.

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