Schweiz will Genehmigungsverfahren für Photovoltaik-Anlagen beschleunigen

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Der Schweizer Bundesrat will Verfahren für die Planung und den Bau von Photovoltaik-, Windkraft- und Wasserkraftwerken beschleunigen. Am Mittwoch verabschiedete zu Händen des Parlaments einen Beschleunigungserlass als Änderung des Energiegesetzes. Dieser sehe unter anderem vor, dass Bewilligungsverfahren und Rechtsmittelverfahren für große Anlagen gestrafft sowie der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes vereinfacht werden soll. Damit soll ein zügigerer Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft ermöglicht werden. „Die heute geltenden Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren können Projekte aber stark verzögern. Zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung können über 20 Jahre verstreichen“, heißt es vom Bundesrat in Bern weiter.

Die im Beschleunigungserlass vorgesehenen Änderungen im Energiegesetz umfassen unter anderem, dass Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen von nationalem Interesse in den Kantonen „ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren“ erhalten. Dabei soll neu der Standortkanton in einem Zug sämtliche kantonalen und bisher kommunalen Bewilligungen erteilen, die für den Bau, die Erweiterung oder die Erneuerung solcher Anlagen nötig sind, wie der Bundesrat weiter mitteilte. So solle verhindert werden, dass Projekte in mehrere Etappen aufgeteilt würden und jeder Einzelentscheid bis vor das Bundesgericht angefochten werden könnten. Die konzertierten Verfahren sollen innerhalb von 180 Tagen abgeschlossen werden. Als Genehmigungsbehörde solle die Kantonsregierung oder eine von ihr bestimmte kantonale Stelle fungieren.

Die Kantone sollen zudem im Richtplan Eignungsgebiete für Photovoltaik- und Windenergieanlagen ausweisen. Bei der Festlegung dieser Gebiete müssten jedoch die Kantone den Schutz von Landschaft, Biotopen, Wald, Kulturland und der Fruchtfolgeflächen berücksichtigen werden. Mit dem Erlass soll zudem der Rechtsmittelweg für die Planung und den Bau von Photovoltaik-, Windkraft- und Wasserkraftwerken verkürzt werden. Auf kantonaler Ebene wäre somit künftig nur noch eine Beschwerde an das obere kantonale Gericht möglich, die innerhalb von 180 Tagen entschieden werden muss. Gleichzeitig sollen lokale und kantonale Organisationen gegen solche Projekte keine Beschwerde mehr einreichen dürfen, wie der Bundesrat erklärt. Dies könnten weiterhin jedoch Standortkantone und -gemeinden sowie gesamtschweizerisch tätige Organisationen machen.

Mit dem Erlass soll auch der Ausbau des Stromnetzes vereinfacht werden. So soll künftig direkt der Planungskorridor dafür festgelegt werden, innerhalb dessen dann die konkrete Leitungsführung bestimmt werde.

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