Bundesrat billigt Smart-Meter-Gesetz

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Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt. Ziel des Gesetzes ist die unbürokratische und schnellere Installation intelligenter Strommesssysteme, sogenannter Smart Meter.

Anlass für die Neuregelungen ist, dass die Einführung der intelligenten Systeme nicht mit der erhofften Geschwindigkeit vorangeht, was laut Gesetzesbegründung unter anderem an aufwändigen Verwaltungsverfahren liege. Um die Verfahren zu vereinfachen, müssen die Systeme es zum Beispiel künftig nicht mehr vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) freigegeben werden. Die Hersteller am Markt erfüllten mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, heißt es in der Begründung. Das Gesetz baut die bestehenden Auflagen aus und macht präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.

Versorger müssen ab 2025 dynamische Stromtarife anbieten

Die Kosten Smart Meters werden für Haushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Entsprechend müssen sich die Netzbestreiber an der Finanzierung der Systeme beteiligen.

Das Gesetz sieht auch vor, dass ab 2025 alle Stromversorger verpflichtet sind, zeitvariable Stromtarife anzubieten. Kunden können damit Strom gezielt dann nutzen, wenn dieser preiswert ist – wenn also viel Strom aus erneuerbaren Quellen verfügbar ist. Das dient sowohl der Stabilisierung des Marktes wie des Stromnetzes.

Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Plenarsitzung am 3. März 2023 beraten und hierzu umfangreich Stellung genommen. Die Kritikpunkte des Bundesrates griff der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss teilweise auf. Neben umfangreichen formalen Änderungen enthält er unter anderem Verbesserungen hinsichtlich des Smart-Meter-Einbaus in Mehrfamiliengebäuden.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung, da sie die Verkündung organisiert.

„Der Nutzen der intelligenten Messsysteme für die Immobilienwirtschaft ist offensichtlich“, kommentiert Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem. „Sie bilden den Grundstein für effiziente Prozesse, mehr Transparenz bei Verbrauch, Kosten und Emissionen und damit für die Reduktion von Energieverbräuchen. Somit gehen sie Hand in Hand mit der gesetzgeberischen Zielsetzung, die Digitalisierung der Energiewende zu beschleunigen.“ Mit den jetzt beschlossenen Vereinfachungen sowie der gerechteren Kostenverteilung gebe es zudem keinen Grund mehr, nicht auf die intelligenten Messsysteme zu setzen und damit in die Digitalisierung dieser Infrastruktur zu investieren.

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