TÜV gibt Tipps für sichere Nutzung von Stecker-Solar-Geräten

Photovoltaik-Balkonanlage

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Wie viele Stecker-Solar-Geräte in Deutschland mittlerweile installiert sind, weiß niemand so genau. Fest steht, dass es täglich mehr werden. Denn angesichts hoher Strompreise versuchen auch Menschen ohne eigenes Dach, mit Photovoltaik ihre Energierechnung etwas zu senken. Die sogenannten Photovoltaik-Balkonmodule sind aktuell bis zu einer Grenze von 600 Wat terlaubt und können damit erheblich zur Versorgung des Haushaltes beitragen. „Ein 600 Watt starkes Balkonkraftwerk rentiert sich im besten Fall bereits nach einigen Jahren“, sagt Hermann Dinkler, Energieexperte beim TÜV-Verband. Bei einer verschattungsfreien Südausrichtung, einem optimalen Neigungswinkel von 35 Grad ohne Verschattung und 2.000 Kilowattstunden Stromverbrauch pro Jahr rentiert sich eine typische 600-Watt-Anlage nach etwa 5 Jahren, wie Beispielrechnungen der HTW Berlin zeigen.

Dennoch gilt es bei der Installation und Nutzung von Stecker-Solar-Geräten auch einiges zu beachten, heißt es vom TÜV-Verband weiter. So sollten Nutzer vor dem Kauf prüfen, ob ihre Wohnung mit Balkon, Terrassen oder Außenwandflächen für die Photovoltaik-Balkonmodule geeignet sind. Zudem müsse sich auch eine Außensteckdose in unmittelbarer Nähe der Anbringungsorte für die Stecker-Solar-Geräte befinden, um den Strom nutzen zu können. Zudem müsse die Erlaubnis der Vermieter oder Eigentumsgenossenschaften vor der Montage eingeholt werden. „Solange keine Vorschriften des Denkmalschutzes oder bauaufsichtliche Bestimmungen verletzt werden, wird die Anbringung eines Stecker-Solar-Geräts in der Regel erlaubt“, so Dinkler weiter.

Die Photovoltaik-Balkonmodule müssten zudem im Marktstammdatenregister eingetragen und beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Nach Angaben des TÜV-Verbands gibt es bei vielen Netzbetreibern vereinfachte Formulare oder die Möglichkeit zur Online-Anmeldung für die Stecker-Solar-Geräte.

Die Photovoltaik-Balkonanlagen bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter, der in das Modul integriert sein kann oder separat befestigt werden muss. Die Anschlussleistung des Wechselrichters sollte bei maximal 600 Watt liegen, so der TÜV-Verband. Dazu kommt noch ein Anschlusskabel, was den Wechselrichter mit der Außensteckdose verbindet. „Optional kann ein passendes Strommessgerät für die Funktionskontrolle angebracht werden. So können Verbraucher überprüfen, ob das Stecker-Solar-Gerät funktioniert und nachmessen, wie viel Strom produziert wird“, sagt Dinkler.

Montagehinweise beachten

Bei der Montage sollten dann die Hinweise beachtet werden. Die Stecker-Solar-Geräte müssten mit geeignetem Montagematerial befestigt werden. Sie müssen dabei Wind und Wetter standhalten. „Es gibt unterschiedliche Halterungen für Balkonbrüstungen, Fassaden oder Dächer. Verbraucher sollten darauf achten, dass die Bauteile zum jeweiligen Montageort passen und vom Hersteller mitgeliefert werden“, so der Experte vom TÜV-Verband. Alle Bauvorschriften seien für die Anbringung zu berücksichtigen und bei der Installation an Außenwänden dürfe die Fassadendämmung nicht beschädigt werden.

Die ausreichende Versorgung des Haushalts mit Strom ist jederzeit sichergestellt. „Fließt der Solarstrom durch das Stromnetz des Hauses, zählt der Stromzähler automatisch langsamer, da weniger Strom aus dem öffentlichen Netz benötigt wird“, sagt Dinkler. „Wenn der selbst erzeugte Strom nicht ausreicht, fließt Strom vom öffentlichen Versorger hinzu.“ Bei einer sachgerechten Montage bestehe zudem kein erhöhtes Brandrisiko durch die Stecker-Solar-Geräte. „An einer Steckdose beziehungsweise an einem Stromkreis sollte jeweils nur ein Solargerät angeschlossen werden. Es sollten niemals mehrere Geräte an eine Mehrfachsteckdose angeschlossen werden, um eine Überlastung und damit einen möglichen Schwelbrand zu vermeiden“, rät Dinkler. „Damit es nicht zu Sachschäden oder Verletzungen kommt, sollten Verbraucher ausschließlich normgerechte und sicherheitsgeprüfte Geräte und Montageteile verwenden.“

Die Wechselrichter der Photovoltaik-Balkonmodulen müssten zudem die gleichen Anforderungen wie bei größeren Anlagen erfüllen. Vor allem sollte er eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 enthalten. Der TÜV-Verband rät auch auf eine CE-Kennzeichnung zu achten. Dann seien die Stecker-Solar-Geräte nach geltenden EU-Richtlinien hergestellt. Darüber hinaus bietet auch der TÜV ein Siegel an und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie hat den Sicherheitsstandard DGS 0001:2019-10 für Stecker-Solar-Geräte eingeführt. Voraussichtlich 2024 soll es dann eine eigene Produktnorm für die Stecker-Solar-Geräte geben.

Der TÜV rät weiter, auch darauf zu achten, dass ein moderner Stromzähler eingebaut ist. Bei einem Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre könnte dieser bei Nutzung von Photovoltaik-Balkonmodulen rückwärts laufen. Für den Zählerwechsel sei der Netzbetreiber zuständig, der dies in der Regel kostenlos vornehme. Im Fall eines Umzugs könnten die Stecker-Solar-Geräte einfach abmontiert und mitgenommen werden, so der Verband.

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