Bundesnetzagentur erhöht Höchstwerte in Innovationsausschreibungen auf 9,18 Cent pro Kilowattstunde

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Die Bundesnetzagentur entschied am Montag, die Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen auf 9,18 Cent pro Kilowattstunde zu erhöhen. Dies sei eine Anhebung um 25 Prozent gegenüber der Runde im Dezember 2022 und gelte für alle Innovationsausschreibungen in den folgenden 12 Monaten. Der Bundestag hatte im Dezember 2022 der Behörde die Kompetenz eingeräumt, die Höchstwerte nicht nur um 10, sondern um 25 Prozent zu erhöhen. Die Bundesnetzagentur nutzte dies auch bereits für die Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen und Freiflächenanlagen – die Höchstwerte liegen hierfür in diesem Jahr bei 11,25 respektive 7,37 Cent pro Kilowattstunde.

„Durch die Erhöhung des Höchstwerts für innovative Konzepte verbessern wir auch in diesem Segment die Bedingungen, damit die Bieter auskömmliche Zuschläge erlangen können“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. In der letzten Runde im Dezember schien dies nicht mehr geboten, allerdings war es auch die erste Runde, in der für die aus Erneuerbaren und Speichern kombinierten Projekte keine fixe Marktprämie mehr gezahlt wurde. Seither wird auch wie bei den anderen Auktionen auf eine gleitende Marktprämie geboten. Die Konsequenz war, dass es nur ein Gebot gab, was auch einen Zuschlag erhielt. Es handelte sich um eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Speicher, doch nähere Angaben machte die Bundesnetzagentur aus Gründen des Bieterschutzes nicht.

„Wir wollen durch die Innovationsauschreibungen die Netze besser auslasten und ein gleichmäßigeres Stromangebot gewährleisten, wenn erneuerbare Energien in Kombination mit Speichern ausgebaut werden“, so Müller weiter. Mit der Anhebung der Höchstwerte reagiere die Bundesnetzagentur nun auf die deutlich gestiegenen Kosten für die Anlagenkomponenten.

Die nächste Innovationsausschreibung ist mit Stichtag 1. Mai datiert. Das Volumen beträgt 400 Megawatt.

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