Wie fast überall in Europa geht es auch in der Schweiz mit dem Photovoltaik-Ausbau voran. Allerdings nicht so schnell, wie es nötig und möglich wäre, warum die Regierung nach zusätzlichen Anreizen sucht. Für dieses Jahr ist so eine Aufstockung der Solarförderung auf 600 Millionen Schweizer Franken vorgesehen. Zudem gibt es neue Förderkategorien.
Daneben will die Schweiz aber auch mit einer Solarpflicht den Photovoltaik-Zubau voranbringen. In ihrer Sitzung in dieser Woche befasste sich daher die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrates erneut mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Ein zentrales Anliegen der Kommission dabei, Photovoltaik- und andere Erneuerbaren-Anlagen ab einer bestimmten Größe zu Anlagen von nationalem Interesse zu erklären, besonders hinsichtlich des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Die Schweizer Kantone sollten zudem nicht nur für Wasser- und Windkraft, sondern auch für Photovoltaik-Anlagen im nationalen Interesse geeignete Gebiete in ihren Richtplänen festlegen. Die Kommission votierte mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung dafür. Ebenfalls die Zuerkennung eines nationalen Interesses sollte für Anlagen zur Stromproduktion im Winter erfolgen, dazu zählen unter anderem hochalpine Photovoltaik-Kraftwerke. Dieses Ansinnen des Bundesrates, auch kleinere Anlagen ein nationales Interesse zuzuerkennen, wenn die Ausbauziele nicht erreicht würden, billigte die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen.
Die Kommission befürwortete überdies mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung für eine Solarpflicht im Gebäudebereich, die für Neubauten und erhebliche Um- und Erneuerungsbauten gelten soll. Bis 2032 eine Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude ab einer Gebäudefläche von 300 Quadratmetern einzuführen, fand eine Mehrheit. Auch Parkplätze mit einer Fläche von über 250 Quadratmeter müssen nach Ansicht einer Mehrheit der Kommission bis 2035 mit solaraktiven Überdachungen ausgestattet werden.
Mit Blick auf den Winterstrom, der angesichts des Atomausstiegs dringend für die Versorgung gebraucht wird, sprach sich die Nationalratskommission für einen Zubau von 6 Terawattstunden durch Erneuerbaren-Anlagen bis 2040 aus. Dies soll vornehmlich durch 15 neue, priorisierte Wasserkraftwerke erfolgen sowie mit neuen Photovoltaik- und Windkraftanlagen. In der nächsten Sitzung wolle sich die Kommission mit weiteren planungs- und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für diese Anlagen befassen. Ziel sei es, rechtzeitig vor der Frühjahrssession 2023 des Nationalrats die Vorlage zu finalisieren und zu verabschieden.
Der Ständerat hatte im Oktober 2022 über das Gesetz beraten und abgestimmt. Er beschloss dabei auch eine Solarpflicht für Dächern oder Fassaden aller Bundesgebäude, um eine Vorbildfunktion zu gewährleisten.
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