Bundeskabinett beschließt Strompreisbremse und damit Abschöpfungsmodell für Übergewinne

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In einer Sitzung am Freitag hat das Kabinett in einem Umlaufverfahren die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen beschlossen, wie das Wirtschaftsministerium am späten Nachmittag erklärte. „Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt.“ Die Entwürfe seien in enger Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt, dem Bundesfinanzministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet worden.

Die Entlastung durch die Strompreisbremse soll teilweise über die Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Strommarkt refinanziert werden. Die EU hatte eine Notfallverordnung beschlossen, die dies den EU-Mitgliedsstaaten erlaubt. „Die Abschöpfung wird so ausgestaltet, dass einerseits ein angemessener Erlös zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gewährleistetet, andererseits ein substanzieller Beitrag zur Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft geleistet wird. Adressiert werden nur Gewinne in einer Höhe, mit der niemand gerechnet hat“, hieß es dazu aus dem Wirtschaftsministerium. Die Abschöpfung der Übergewinne soll nun ab dem 1. Dezember erfolgen. Die Laufzeit sei zunächst bis Juni 2023 befristet, könne aber noch verlängert werden bis zum April 2024.

pv magazine wird am Montag ausführlicher über die nun verabschiedeten Pläne der Bundesregierung berichten.

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