Bund rechnet mit zweistelligen Milliarden-Beträgen durch Abschöpfung der Zufallsgewinne im Strommarkt

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Nach dem Bekanntwerden des ersten Konzepts aus dem Bundeswirtschaftsministerium, wie die Mehrerlöse der Kraftwerksbetreiber am Strommarkt abgeschöpft werden sollen, herrschte Aufruhr. Schnell kamen Gutachten heraus, die eine rechtliche Zulässigkeit der Abschöpfung in Frage stellte, zumal sie rückwirkend zum 1. März am Spotmarkt erfolgen sollte. Am Mittwoch nun trafen sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Länderchefs und verständigten sich auf bezüglich der Abschöpfung der Zufallsgewinne am Strommarkt auf die Eckpunkte.

Aus dem pv magazine vorliegenden Papier geht hervor, dass nun eine rückwirkende Abschöpfung zum 1. September 2022 geplant ist. „Spätestens ab diesem Datum konnten die Anlagenbetreiber nicht mehr darauf vertrauen, dass sie ihre Zufallsgewinne behalten können“, heißt es. Für die Ermittlung der Höhe soll am sogenannten Treppenansatz festgehalten werden. Dieser sieht technologiespezifische Erlösobergrenzen vor sowie Sicherheitszuschläge, um Anlagenbetreiber vor unbilliger Härte zu schützen. Nach diesem Modell sollen dann 90 Prozent der Zufallsgewinne abgeschöpft werden. Zehn Prozent verblieben beim Erzeuger, um Anreize für eine effizientes Marktverhalten zu erhalten, heißt es in der Bund-Länder-Einigung. Auch Terminmarktgeschäfte und Langfristverträge bei Erneuerbaren-Anlagen, also grüne PPAs, sollen einbezogen werden. Als abzuschöpfende Technologie im Treppenansatz enthalten sind demnach neben erneuerbaren Energien, Kernenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle. Ausnahmen seien für Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan und Sondergase geplant.

„Die über die Abschöpfung erzielten Einnahmen werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt“, heißt es im Eckpunktepapier von Bund und Ländern. Dabei ist noch nicht einmal eine Laufzeit der Abschöpfung definiert, die nach den Ergebnissen eines Reviews der EU-Kommission festgelegt werden soll. Die Umsetzung der Maßnahmen soll „durch Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber mit nachgelagerter Kontrolle durch die Bundesnetzagentur“ erfolgen.

Der Zeitplan, auf den sich Bund und Länder verständigt haben, sieht vor, dass das Kabinett am 18. November einen Gesetzentwurf verabschieden soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung im Bundestag ist für den 1. Dezember vorgesehen und der Bundesrat soll in seiner letzten Sitzung des Jahres am 16. Dezember dann das Gesetz verabschiede. Operativ solle die Abschöpfung schnellstmöglich vorbereitet werden und werde dann voraussichtlich ab März 2023  in Kraft gesetzt und erfolge rückwirkend zum 1. September.

Die Vorschläge sieht die Politik durch den EU-Rechtsrahmen gedeckt. Die geltende EU-Notfall-Strom-Verordnung sehe eine Abschöpfung zwingend ab 1. Dezember vor, allerdings stehe sie auch einem früheren Zeitpunkt nicht im Weg. Die EU hatte zudem 180 Euro pro Megawattstunde als Erlösobergrenze festgesetzt. Brüssel überlässt es jedoch den Mitgliedsstaaten auch technologiespezifische Erlösobergrenzen festzulegen, um die Zufallsgewinne adäquat abschöpfen zu können.

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