Photovoltaik-Zubau im September bei etwa 750 Megawatt

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Nach Angaben der Bundesnetzagentur summierte sich der Brutto-Zubau der Photovoltaik-Anlagen, die nach dem EEG gefördert werden, im September auf knapp 691,3 Megawatt. Schaut man sich den Auszug aus dem Marktstammdatenregister an, dann finden sich für September sogar Meldedaten für Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 756,71 Megawatt, wobei manche Einträge mit dem Vermerk „Verdacht auf Duplikat „versehen sind.

Zu den 691,3 Megawatt an geförderten EEG-Anlagen kommen im September zumindest noch 10 Photovoltaik-Anlagen, die außerhalb der Förderung realisiert werden und über eine Gesamtleistung von 58,7 Megawatt verfügen. Somit kann für September von einer neu Installierten Photovoltaik-Leistung von rund 750 Megawatt ausgegangen werden.

Nach neun Monaten summiert sich der Bruttozubau der Photovoltaik-Anlagen mit EEG-Förderung nach Angaben der Bundesnetzagentur damit auf etwas mehr als 4906 Megawatt. Dazu kommen noch gut 700 Megawatt an Photovoltaik-Anlagen, die sehr wahrscheinlich ohne Förderung in Deutschland realisiert wurden. Leider lässt sich dies nicht ganz sauber aus den Daten der Bundesnetzagentur herauslesen, da diese Einträge mit dem Vermerk „Verdacht auf fehlerhafte Leistungsdaten beziehungsweise nicht nach dem EEG-geförderte Anlage“ versehen sind. Bei den 700 Megawatt sind jedoch schon die Stecker-Solar-Geräte mit diesem Vermerk herausgerechnet. In Summe dürfte damit eine Photovoltaik-Leistung von rund 5600 Megawatt in den ersten neun Monaten des Jahres neu installiert worden sein.

Auffällig im September ist, dass viele Photovoltaik-Anlagen aus Ausschreibungen realisiert wurden. Bei 100 Einträgen steht der Vermerk, dass ein Zuschlag aus den Ausschreibungen eingelöst wurde. Insgesamt haben diese Photovoltaik-Dach- und Freiflächenanlagen eine Gesamtleistung von 270 Megawatt. Damit bleiben 420 Megawatt an neuen Photovoltaik-Anlagen, die außerhalb der EEG-Auktionen realisiert wurden. Dieser Wert liegt fast exakt auf dem Niveau des Monats August. Photovoltaik-Mieterstrom-Anlagen werden dabei weiterhin nur sehr sparsam realisiert. Insgesamt sind Anlagen mit 2,778 Megawatt im September neu für den Mieterstrom-Zuschlag bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden. Für das Gesamtjahr wird der Zubau in diesem Segment mit bislang 25,35 Megawatt ausgegeben.

In der Übersicht von Energy-Charts ist der monatliche Zubau an EEG-geförderten Anlagen erfasst.

Grafik: Fraunhofer ISE/Energy-Charts

Nach der beihilferechtlichen Genehmigung der höheren Solarförderung im EEG 2023 durch die EU-Kommission hat die Bundesnetzagentur nun auch ihr Schema für die aktuellen Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen angepasst. Für alle Photovoltaik-Anlagen auf und an Gebäuden sowie Lärmschutzwänden, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, gelten bereits die neuen Photovoltaik-Einspeisetarife. Dabei kann zwischen Voll- und Überschusseinspeisung gewählt werden. Auch ist es möglich zwei separate Photovoltaik-Anlagen auf seinem Dach zu betreiben, eine für den Eigenverbrauch und eine für die Volleinspeisung.

Bei den sonstigen Anlagen, darunter Freiflächenanlagen, die ohne Zuschlag aus den Ausschreibungen realisiert werden, greift die höhere Solarförderung erst zum Jahreswechsel. Für die Anlagen gibt es im November und Dezember eine Degression der bestehenden Förderung um 1,8 Prozent, womit der anzulegende Wert auf 4,39 Cent pro Kilowattstunde im November sinkt. Ab Januar wird der Tarif für diese Anlagen auf 7,00 Cent pro Kilowattstunde angehoben, wobei es keine Unterscheidung zwischen Teil- und Volleinspeisung geben wird. Die neuen Vergütungssätze sollen nach den Vorgaben des EEG 2023 dann zumindest für das nächste Jahr stabil bleiben. Eine erste Anpassung der Vergütungshöhe ist erst für 2024 geplant.

Es handelt sich um die anzulegenden Werte. Die feste Einspeisevergütung ist jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde niedriger und wird nur für Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung gezahlt. Zum Vergrößern bitte anklicken.

Quelle: Bundesnetzagentur

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