Auch Baden-Württemberg hebt zum Jahreswechsel die 50-Prozent-Beschränkung für bestehende Photovoltaik-Anlagen mit gefördertem Speicher auf

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In den Jahren 2018/2019 und 2021 gab es in Baden-Württemberg ein Förderprogramm für netzdienliche Photovoltaik-Speicher. Alle Betreiber, die den Zuschuss für den Batteriespeicher erhalten, mussten die Einspeiseleistung ihrer neu installierten Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent beschränken. Die Vorgabe soll nach Angaben des baden-württembergbergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ab dem 1. Januar 2023 entfallen. „Das Potenzial, welches in diesen Anlagen schlummert, soll ebenfalls nutzbar gemacht werden. Eine vorgezogene Außerkraftsetzung der 50 Prozent Einspeisebegrenzung ist nicht vorgesehen, da dies dazu führen würde, dass Anlagen gegebenenfalls zweifach umgestellt werden müssten“, heißt es auf der Website des Ministeriums.

Hintergrund für die Regelung ist eine Änderung im EEG 2023. Dort ist die Regelung, wonach kleine Photovoltaik-Anlagen im Bestand bis 25 Kilowatt ihre Einspeiseleistung auf 70 Prozent begrenzen müssen, gestrichen. Sie greift bereits für die neu in Betrieb genommenen Anlagen. Allerdings muss differenziert werden. Für bestehende Photovoltaik-Anlagen bis sieben Kilowatt Leistung entfällt die Vorgabe komplett. Bei bestehenden Photovoltaik-Dachanlagen von 7 Kilowatt bis 25 Kilowatt Leistung soll sie nach der Installation eines intelligenten Messsystems auslaufen.

Mit einer Anpassung zum Jahreswechsel will das Umweltministerium in Baden-Württemberg vermeiden, dass die Einspeisebegrenzung bei den Photovoltaik-Bestandsanlagen zweimal geändert werden muss. Zunächst könnte die Einspeiseleistung auf 70 Prozent erhöht werden und zum Jahreswechsel dann die Begrenzung vollständig aufgehoben werden. „Eine Änderung der Einspeisebegrenzung erfordert in vielen Fällen einen Eingriff am Wechselrichter und damit den Einsatz einer Fachkraft“, so das Ministerium. „Die derzeit knappe Ressource Fachkräfte sollte möglichst effektiv eingesetzt werden, daher erscheint der Mehraufwand der zweifachen Umstellung bei den zu erwartenden Energiegewinnen nicht sinnvoll.“

Zuvor hatte bereits Sachsen eine Aufhebung der Einspeisebegrenzung für Photovoltaik-Anlagen verfügt, die mit einem geförderten Speicher installiert wurden. Auch in Sachsen galt bis Mitte Oktober die Beschränkung auf 50 Prozent. Seither müssen sich die Betreiber an die Vorgaben des EEG halten – bedeutet also, im Moment können sie die Einspeiseleistung auf 70 Prozent erhöhen und ab 1. Januar dann je nach Anlagengröße gegebenenfalls auch 100 Prozent ins Netz einspeisen.

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