Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit 8,5 Gigawatt EEG-gefördertem Photovoltaik-Zubau 2023

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Es war schon eine Art Tradition: Zum 15. Oktober verkündete die Bundesnetzagentur die Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr. Nun ist die EEG-Umlage von der Bundesregierung zum 1. Juli 2022 auf Null gesetzt worden, wie es so schön heißt. Faktisch bedeutet dies, sie wurde abgeschafft und die anfallenden Kosten werden über den Bundeshaushalt finanziert. Ein günstiger Zeitpunkt, denn aktuell erzielen die Netzbetreiber mit der Vermarktung des Stroms aus den EEG-Anlagen wesentlich höhere Einnahmen als sie an Einspeisevergütungen an die Anlagenbetreiber zahlen müssen. Dies manifestiert sich auf dem EEG-Konto, welches Ende September einen Überschuss von 16,82 Milliarden Euro aufwies.

Insgesamt gehen die Übertragungsnetzbetreiber, die das EEG-Konto führen, für das kommende Jahr von einem Überschuss aus dem EEG-Fördersystem von 3,6 Milliarden Euro aus. Dies veröffentlichte die Bundesnetzagentur am Freitag. Sie überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung des Finanzbedarfs der Übertragungsnetzbetreiber, die diesen auf Basis gutachterlicher Prognosen jährlich für das Folgejahr ermitteln. Die Prognosen zeigen, dass mit Einnahmen durch die Vermarktung des Stroms aus festvergüteten EEG-Anlagen von 13,1 Milliarden Euro zu rechnen ist. Die Auszahlungen an die Anlagenbetreiber und andere Vermarktungskosten würden sich dagegen nur auf 9,4 Milliarden Euro summieren.

Grundlage für die Berechnungen sind auch Prognosen für den weiteren Zubau bei Photovoltaik, Windkraft und Biomasse, die nach dem EEG gefördert werden. Dabei dürfte sich am aktuellen Bild wenig ändern. Vor allem die Photovoltaik treibt den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland voran. Für 2023 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Netto-Zubau von 11 Gigawatt, wovon 8,5 Gigawatt auf Photovoltaik entfielen. Für Windkraft an Land und auf See wird ein Leistungszuwachs von 2,2 und 0,5 Gigawatt erwartet. Bei der Biomasse sei von einem leichten Rückgang der Leistung um rund 100 Megawatt auszugehen, da einige Anlagen ihr Förderende erreichten. Neben den EEG-geförderten Anlagen gibt es auch einen Zubau außerhalb der staatlichen Zuschüsse. Gerade große Photovoltaik-Kraftwerke entstehen auch zunehmend in diesem Bereich. Sie werden über die Abschlüsse von Stromabnahmeverträgen (PPAs) oder durch die Vermarktung des Stroms direkt an der Börse refinanziert.

Zum 1. Januar 2023 tritt offiziell das Energiefinanzierungsgesetz in Kraft. Damit wird die EEG-Umlage vollständig abgeschafft. Der Finanzierungsbedarf für die EEG-Anlagen erfolgt dann durch den Bund und seinen Klima- und Transformationsfonds.

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