Agri-Photovoltaik-Anlage auf Hochschul-Gelände in Dresden in Betrieb genommen

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Agri-Photovoltaik stößt zunehmend auf Interesse in der Politik. Im Juli 2022 startete das vom Bundesforschungsministerium finanzierte Projekt SynAgri-PV: Synergetische Integration der Photovoltaik in die Landwirtschaft. Und auch auf Landesebene bewegt sich einiges: Beispielsweise hat Niedersachsen Restriktionen bei der Installation von Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen aufgehoben und Rheinland-Pfalz hat eine Agri-Photovoltaik-Anlage mit rund 580.000 Euro unterstützt.

Auch auf dem Gelände der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Dresden-Pillnitz wurde nun eine mit Landesmitteln geförderte Agri-Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen. Sie hat eine Leistung von 140 Kilowatt wurde durch das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft mit knapp 450.000 Euro unterstützt. Die Anlage besteht aus vertikal aufgestellten bifazialen Modulen, die in Reihen von Nord nach Süd verlaufen. Der produzierte Strom wird zum Betrieb landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Maschinen sowie weiteren elektrischen Geräten wie Beregnungspumpen eingesetzt.

Das Forschungsprojekt der Hochschule widmet sich neben den Potenzialen auch der Erforschung, Demonstration und Weiterentwicklung der Agri-Photovoltaik. Dabei werden Aspekte nachhaltiger Flächennutzung mit minimalem Flächenverbrauch, des Bodenschutzes oder der biologischen Vielfalt untersucht.

„Für die Energiewende brauchen wir Flächen, um Sonnenstrom produzieren zu können. Dafür bietet die Agri-Photovoltaik zunehmend neue Potenziale”, erklärte Energie- und Agrarminister Wolfram Günther anlässlich der Inbetriebnahme. “Denn mit diesen neuen Technologien können Wiesen oder Äcker doppelt genutzt werden. Dann werden auf den Flächen nicht nur Getreide, Gemüse oder Futterpflanzen angebaut, sondern auch kostengünstiger grüner Strom zu produziert. Gleichzeitig stehen wir hier noch am Anfang.“

Agri-Photovoltaik im EEG 2023

Von der wachsenden Bedeutung der Agri-Photovoltaik zeugt auch die jüngste EEG-Novelle. Mit ihr wurde die Förderung von Agri-Photovoltaik-Anlagen in die reguläre EEG-Förderung überführt. Die Anlagen erhalten ab 2023 einen Bonus von anfänglich 1,2 Cent pro Kilowattstunde, wenn sie sich einen Zuschlag in den Freiflächenausschreibungen sichern.

Dazu gab es in der kürzlich verabschiedeten EnSiG-Novelle noch eine Ergänzung: „Die Änderung des § 38b Absatz 1 EEG 2023 soll klarstellen, dass Agri-PV-Anlagen nicht ausschließlich horizontal aufgeständert sein können, wenn sie den Bonus in den Ausschreibungen erlangen möchten.“  Es sei auch eine Neigung der Anlagen möglich, solange die Anlage insgesamt mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Meter aufgeständert sei. “Die einschlägige DIN SPEC 91434 setzt diese Mindesthöhe voraus, damit unterhalb der Anlagen eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgen kann. Die durch diese hohe Aufständerung entstehenden Zusatzkosten rechtfertigen den Bonus in den Ausschreibungen“, heißt es in der Klarstellung weiter.

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