bne fordert bessere Rahmenbedingungen für bidirektionales Laden

Teilen

Um Erzeugungsspitzen* von Photovoltaik- und Windkraftanlagen kurzfristig zu kompensieren, bedarf es eines flexiblen Energiesystems. Elektroautos könnten erheblich zu einer netzdienlichen Flexibilität beitragen, wenn das Potenzial des bidirektionalen Ladens ausgeschöpft würde. Doch obwohl der Energieaustausch in die Batterie und auch wieder zurück technisch umsetzbar ist, behindert der aktuelle gesetzliche Rahmen den Einsatz der Technologie, so der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne).  

„Trotz Energiekrise werden Photovoltaik und Windenergie noch immer abgeregelt, wenn das Netz überlastet ist. Parallel zum beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau brauchen wir mehr Flexibilität im Energiesystem, um Sonnen- und Windspitzen kurzfristig abzufedern. Flexibilität ist die zentrale Währung im Energiesystem der Zukunft“, erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Verbands. „Wir brauchen daher einen Rechtsrahmen, der netzdienliche Flexibilität erleichtert. Elektroautos bieten durch ihre Speicherkapazität diese nötige Flexibilität im Energiemarkt, die wir jetzt aktivieren müssen.“ 

„Vor allem die Doppelbelastung mobiler Speicher durch Abgaben, Umlagen und Steuern verhindert den wirtschaftlichen Einsatz der Technologie”, so Busch weiter. Für stationäre Speicher wurde diese Doppelbelastung bereits 2019 aufgehoben. Die fehlende Klarheit bei der Definition von mobilen Energiespeichern schafft zusätzlich Unsicherheit bei der Planung von bidirektionaler Ladeinfrastruktur. 

In einem Positionspapier setzt der bne drei Schwerpunkte, um das Potenzial des bidirektionalen Ladens zu erschließen: die Verbesserung der Rechtsposition, die Standardisierung der Prozesse und die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Dafür schlägt der Verband eine Reihe von Maßnahmen vor. 

Verbesserung der Rechtsposition  

Derzeit gibt es keine einheitliche Definition von mobilen Speichern, die im nationalen und europäischen Gesetzesrahmen anwendbar wäre. Es ist unklar, ob sich die geltenden Normen nur auf stationäre Speicher beziehen oder auch auf mobile. Das führt zu Unsicherheiten bei der Planung von bidirektionaler Ladeinfrastruktur und verhindert neue Geschäftsmodelle. Deswegen sollte der Gesetzgeber nach Ansicht des bne klarstellen, dass bestehende Regulierungen für stationäre als auch für mobile Speicher gelten. Die vorgesehene Gleichstellung von Ladepunkten mit stationären Stromspeichern ist ein zielführender Ansatz, um eine Doppelbelastung für zwischengespeicherten Strom zu vermeiden. 
Auch sollte bei der Neugestaltung des Strommarktdesigns auf eine Lenkungswirkung der Netzentgelte geachtet werden, die in der aktuellen Form nicht ausreicht, so der Verband. 
Zudem sollte der Gesetzgeber standardisierte Marktprodukte für Flexibilitätsdienstleistungen schaffen, um eine marktgestützte Beschaffung von Flexibilität für das Stromnetz zu ermöglichen.
Eine weitere Maßnahme sieht der bne in der europarechtskonformen Definition des Letztverbrauchers. Denn mit dem Hochlauf der Elektromobilität werden Fahrzeuge zunehmend im öffentlichen Raum geladen. Um mobile Speicher auch jenseits der Ladesäule im Eigenheim sinnvoll zu bewirtschaften, sollte der Gesetzgeber anstelle der „Letztverbraucher-Fiktion“ eine Definition des „öffentlichen Ladepunkts für Elektromobile“ verankern.  

Standardisierung der Prozesse 

Arbitrage-Geschäfte unter Nutzung mobiler Speicher sind nach aktuellem Recht grundsätzlich möglich. Doch es fehlt an standardisierten Prozessen bei der Umsetzung der Steuerung, dem Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren, der Bilanzierung oder der Zahlung eines angemessenen Entgelts. Sie sollten durch die Bundesnetzagentur mit Hilfe der bereits bestehenden Festlegungskompetenz ausgestaltet werden, sodass skalierbare Geschäftsmodelle möglich werden.
Zur Erfüllung der Sicherheitsstandards beim bidirektionalen Laden sollten Smart-Meter-Gateways nur dann Pflicht sein, wo dies zwingend notwendig ist. Für übrige Anwendungen schlägt der Verband spezifische Sicherheitsstandards vor. Auch um Speicher messtechnisch abzugrenzen und damit ihre Flexibilität vermarkten zu können, plädiert er für neue Lösungen. Für die dazu notwendigen Untermessungen sollte ein Ausnahmetatbestand von den Regeln aus Messstellenbetriebsgesetz, Mess- und Eichgesetz und -verordnung geschaffen werden, analog zu den Vorgaben für Kundenanlagen im Energiewirtschaftsgesetz.
Des Weiteren spricht sich der bne für national einheitliche Formulare und Verfahren sowie einheitliche technische Anschlussbedingungen aus, um die Bedürfnisse der Marktteilnehmer zu erfüllen.  

Verbesserung der Wirtschaftlichkeit  

Schließlich muss die Wirtschaftlichkeit verbessert werden, indem die Konformität zur Europäischen Messgeräterichtlinie als gleichwertig zur Eichrechtskonformität im EEG aufgenommen wird. Denn die jetzige Regel verteuert die Ladestationen und verkompliziert die Verbreitung von Ladeinfrastruktur. Das Ergebnis sind lange Lieferzeiten und nur wenige Lieferanten, so der Verband.
Eine weitere Maßnahme ist die Abschaffung der Pflicht zum Kartenterminal bei AC-Ladestationen. Digitale Bezahlsysteme, wie sie mittlerweile in vielen Bereichen alltäglich sind, sind leicht installierbar und bieten den Nutzern Transparenz und Komfort, argumentiert der bne. 
 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Detail hier nachzulesen. 

*Anmerkung der Redaktion: Danke JCW, die waren auch gemeint!

 

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.