Bundesfinanzministerium plant Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt

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Das Bundesfinanzministerium plant offenbar, kleine Photovoltaik-Anlagen von der Steuer zu befreien. Dies berichtete die „Wirtschaftswoche“ (Montagausgabe) vorab unter Berufung auf eine Vorlage aus dem Ministerium. In den vergangenen Wochen war Christian Lindner (FDP) als Bundesfinanzminister mehrfach direkt auf das Thema angesprochen worden. Er ließ dabei bereits durchscheinen, „dass da etwas kommt“.

Nach dem internen Papier aus dem Bundesfinanzministerium soll die Steuerbefreiung mit dem Jahressteuergesetz für 2023 umgesetzt werden. Dieses befindet sich gerade in der Ressortabstimmung der beteiligten Bundesministerien und soll demnächst im Bundeskabinett verabschiedet werden.

Nach den bisherigen Plänen sollen Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt auf Einfamilienhäusern und Gewerbegebäuden sowie 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden von der Steuer ausgenommen werden. „Die Steuerbefreiung umfasst sowohl die Einspeisevergütung als auch den Eigenverbrauch und die Lieferung des Photovoltaik-Stroms an Mieter. Eine Gewinnermittlung muss für diese begünstigten Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich nicht (mehr) abgegeben werden“, heißt es in dem Papier aus dem Bundeswirtschaftsministerium, das auch pv magazine vorliegt.

Thomas Seltmann, Referent Photovoltaik und Speicher beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und Autor der Steuerkolumne bei pv magazine, zeigt sich erfreut über die Vorlage: „Wenn es so beschlossen wird wie in dem Papier skizziert, wird genau der Vorschlag umgesetzt, den wir als BSW-Solar schon während der EEG-Novelle vorgestellt haben.“ Besonders erfreulich sei, so Seltmann, dass das Ministerium die Problematik der Lohnsteuerhilfevereine anerkennt und lösen will. Dies soll durch eine Anpassung im Steuerberatungsgesetz erfolgen, die der Verband zuvor ebenfalls angeregt hatte.

Zusätzlich kündigt das Finanzministerium an, dass die von der EU kürzlich geschaffene Möglichkeit zur Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaik-Anlagen genutzt werden soll. Bei der Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern soll die Umsatzsteuer auf Null gesenkt werden, wenn die Anlagen „auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden“. Davon sei auszugehen, wenn die Photovoltaik-Anlage nicht mehr als 30 Kilowatt Leistung hat.

Auch bei Enpal findet man die Pläne aus dem Bundesfinanzministerium „wirklich gelungen“. Allerdings muss nach Ansicht des Berliner Unternehmens ausdrücklich noch die Vermietung von Photovoltaik-Anlagen aufgenommen werden. „Ein wichtiges Signal für die Solarenergie. Wichtig ist, dass nun kein Modell benachteiligt wird. Das Bundesfinanzministerium muss sicherstellen, dass neben dem Kauf auch die Miete von Solaranlagen von der Befreiung der Umsatzsteuer profitiert“, sagt Markus Meyer, Politikchef bei Enpal, auf Anfrage von pv magazine. Das Berliner Unternehmen gehört zu den größten Anbietern von Photovoltaik-Mietanlagen in Deutschland.

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