Nordrhein-Westfalen erlaubt Photovoltaik auf benachteiligten Flächen

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Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat die Länderöffnungsklausel im EEG genutzt und die Fördermöglichkeiten von Photovoltaik auf Freiflächen erweitert. Eine entsprechende Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) wurde am Freitag verkündet und tritt am 27. August 2022 in Kraft. Demnach vergrößert sich die förderfähige Flächenkulisse in Nordrhein-Westfalen um Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag. Bisher war die zulässige Flächenkulisse auf Randstreifen entlang von Straßen- und Schienenwegen begrenzt. Nun können in Nordrhein-Westfalen auch bestimmte Projekte in sogenannten benachteiligten Gebieten umgesetzt werden und schon an der kommenden Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur im November teilnehmen.

Wie das Ministerum am Freitag weiter mitteilte, können auf den neu hinzukommenden Freiflächen pro Kalenderjahr Photovoltaik-Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 300 Megawatt gefördert werden, das entspreche einer Fläche von jährlich bis zu 400 Hektar. 2022 liege die Fördergrenze bei 150 Megawatt. Landwirtschaftliche Flächen mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie Flächen in Natura-2000-Gebietenwerden in der Verordnung von der zu öffnenden Flächenkulisse ausgeschlossen. Damit will das Land die Interessen von Landwirtschaft und Natur wahren. Die Fläche der benachteiligten Gebiete beziffert das Bundesland mit 136.100 Hektar Ackerland und 174.600 Hektar Grünland. Die Gesamtfläche des Landes beträgt rund 3,4 Millionen Hektar.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Bünsnis 90/Die Grünen) zufolge hat Nordrhein-Westfalen bei der Nutzung von Freiflächen für Solaranlagen noch Nachholbedarf. Die neue Verordnung stelle die Weichen dafür, das vorhandene Potenzial tatsächlich zu nutzen. Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) sieht in der erweiterten Förderkulisse eine verbesserte Möglichkeit für Landwirte, wettbewerbsfähig zu wirtschaften und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Im Juni hatte der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW von den Plänen für die PVFVO berichtet. Damals war in der Verordnung die Freigabe für jährlich 150 Megawatt vorgesehen, was der Verband als nicht ausreichend kritisiert hatte. Mit der Forderung nach einer Freigabe von jährlich 500 Megawatt wie in Baden-Württemberg konnte sich der LEE NRW jedoch nicht durchsetzen.

 

 

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