Förderung für Elektroautos soll auf gemeinnützige Organisationen ausgeweitet werden

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Im Juli stellte das Bundeswirtschaftsministerium seine Eckpunkte für den neuen Umweltbonus für Elektrofahrzeuge vor. Demnach sinkt die Förderung von aktuell 6000 auf 4500 Euro ab 1. Januar 2023 und wird nur noch für reine Elektroautos mit einem Nettopreis bis zu 40.000 Euro gezahlt. Teuere Elektroautos bis 65.000 Euro werden mit 3000 Euro bezuschusst. Ab dem 1. September sollte die Förderung auf Privatpersonen beschränkt werden. Dies hat das Ministerium vor der nun eingeleiteten Ressortabstimmung der novellierten Förderrichtlinie auf gemeinnützige Organisationen erweitert. Sie erhalten damit auch weiterhin die Kaufprämie.

„Ziel ist, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, größtmögliche Effekte zu erzielen und diejenigen beim Umstieg auf E-Mobilität zu unterstützen, die diese Förderung am nötigsten brauchen“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Daher sollen ab September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt sein. Gemeinnützige Organisationen erfüllen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle – insbesondere auch beim Klimaschutz.“

Die EU-Kommission muss die neue Förderrichtlinie nach der Ressortabstimmung noch beihilferechtlich genehmigen. Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger soll sie noch in Herbst in Kraft treten. Ab 2024 ist in der Vorlage ein weiteres Absenken des Umweltbonus geplant. Dann soll es noch 3000 Euro für alle Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro geben. Teurere Modelle würden dann nicht mehr gefördert, hieß es im Juli.

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt, wie es damals aus dem Ministerium weiter hieß. Bei den Fördersätzen handele es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Herstelleranteil an der Förderung werde auch künftig bei 50 Prozent der Gesamtförderhöhe des Bundes liegen. Die Mittel des Bundes stammten aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Wenn die Mittel dort ausgeschöpft seien, werde auch die Förderung mit dem Umweltbonus beendet.

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