Emissionshandel: Die nächsten Schritte

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Nun also doch: Es gibt eine Einigung im Europäischen Parlament. Die Abstimmung über die Novelle der Emissionshandelsrichtlinie ist wohl gesichert.

Die Menge der Emissionen insgesamt, damit die wichtigste Zahl des Emissionshandels, soll zunächst 2024 bis 2026 jährlich um 4,4 Prozent sinken, danach bis 2029 um jährlich 4,5 Prozent und sodann um 4,6 Prozent pro Jahr. Gleichzeitig soll ein Teil der eingelagerten Zertifkate gelöscht werden: 70 Millionen nach Inkrafttreten, weitere 50 Millionen 2026.

Die kostenlose Zuteilung für die Industrie, der größte Zankapfel zwischen den Fraktionen, soll nun zwischen 2027 und 2032 beendet werden:

  • 2027 sollen 93 Prozent,
  • 2028 sollen 84 Prozent,
  • 2029 sollen 69 Prozent,
  • 2030 sollen 50 Prozent,
  • 2031 sollen 25 Prozent und
  • 2032 dann 0 Prozent

einer Benchmarkzuteilung kostenlos zugeteilt werden. Diese Zuteilung ist nicht (das wird oft verwechselt) mit dem Bedarf verbunden. Sie bildet vielmehr einen Benchmark ab, der den besten verfügbaren Techniken entspricht. Die Zuteilung soll künftig auch nicht mehr bedingungslos gewährt werden, sondern nur dann, wenn Unternehmen sich um Dekarbonisierung bemühen.

Die Beendigung der Zuteilung steht unter einem weiteren Vorbehalt: Die Zuteilungen laufen nur aus, sofern und soweit der Grenzsteuerausgleich für außerhalb der EU erzeugte Produkte (CBAM) erfolgreich implementiert ist. Er soll bis 2030 alle abwanderungsbedrohten Sektoren erfassen.

Wie geht es nun weiter? Am 22. Juni 2022 soll das EP abstimmen. Dann geht das Paket an den Rat, die Vertretung der Mitgliedstaaten.

– Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Die promovierte Juristin vertritt seit 2006 rund um die Themen Klima, Umwelt, Wettbewerb und Energie. Sie ist Lehrbeauftragte der Universität Bielefeld, leidenschaftliche Prozessanwältin, Vortragsrednerin mit breiter Erfahrung von Fortbildungsveranstaltungen bei Unternehmen und Verbänden bis zur re:publica und Verfasserin zahlreicher Publikationen.  https://re-rechtsanwaelte.de/ 

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