Appell für „Solarturbo“

Blick in den Bundestag, Reichstag

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Sieben Bundesverbände aus der Solar- und Immobilienwirtschaft haben sich in einem gemeinsamen Appell an die Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung gewendet, um substanzielle Nachbesserung für die EEG-Novelle zu erreichen. Es werde das Vorhaben, die Photovoltaik stärker auszubauen grundsätzlich begrüßt, doch die im Entwurf verankerten Maßnahmen zum EEG 2023 würden nicht ausreichen, um die gewünschte Beschleunigung der Solarisierung in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität zu erreichen, heißt es in dem Appell. Die Bundesregierung will die derzeit bestehende Photovoltaik-Leistung von rund 60 Gigawatt auf 215 Gigawatt bis 2030 erhöhen, wobei der Zubau möglichst hälftig auf Dächern und Freiflächen erfolgen soll.

Nach Ansicht der sieben Bundesverbände – der Bundesverband Solarwirtschaft, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Handelsverband Deutschland, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband, Haus & Grund Deutschland und der Zentrale Immobilien Ausschuss – würden mit dem vorgelegten Beschleunigungsgesetz wichtige Hemmnisse für die Photovoltaik-Anlagen in Privathaushalten, Mehrfamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften und Gewerbe nicht beseitigt. So sei eine Anhebung der Vergütungssätze und Marktprämien für den eingespeisten Solarstrom notwendig. Es müsse dabei ein Niveau gefunden werden, damit neue Photovoltaik-Anlagen sowohl in der Volleinspeisung als auch für den Eigenverbrauch künftig wirtschaftlich betrieben werden können. Konkrete Zahlen nennen die Verbände in ihrem Appell nicht. Sie fordern aber weiter den bestehenden Degressionsmechanismus in eine „atmende Hebebühne“ umzuwandeln, die sich an den höheren Ausbauzielen orientiere. Auch die bestehenden Spielräume im EU-Beihilferecht sollten ausgeschöpft werden.

Ferner fordern die Verbände, dass die Nutzung von Solarstrom hinter dem Netzanschlusspunkt möglichst einfach und unkompliziert sein müsse. Nur so könne auch eine effiziente Sektorkopplung erfolgreich aufgebaut werden. Die Einstufung als Energieversorgungsunternehmen nach dem EnWG sollte daher für Anlagenbetreiber entfallen, die keine Energieversorger im klassischen Sinne seien. Damit würden auch bestehende Barrieren für sinnvolle Wohn- und Gewerbequartierslösungen mit Photovoltaik beseitigt.

Punkt drei auf der Liste sind steuerliche Erleichterungen. Konkret werden die Regelungen zur Stromsteuer angesprochen. Viele Betreiber von Photovoltaik-Anlagen müssen sich deshalb momentan mit den Hauptzollämtern auseinandersetzen, selbst wenn sie am Ende von der Zahlungen der Stromsteuer befreit werden (mehr dazu finden Sie in der März-Ausgabe des pv magazine Deutschland im Artikel: „Jedes Jahr zählt“).

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