Baden-Württemberg weitet ab Mai Photovoltaik-Pflicht auf neue Wohngebäude aus

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Das Kabinett in Baden-Württemberg hat am Donnerstag eine Änderung der bestehenden Photovoltaik-Pflicht beschlossen. „Ab 1. Mai gilt die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude; ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen“, erklärte die Landesministerin für Energie und Umwelt, Thekla Walker (Grüne). Es sei der nächste Schritt der Solaroffensive in Baden-Württemberg. Bereits seit Jahresbeginn greift die Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Nicht-Wohngebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.

Die Photovoltaik-Pflicht muss nach der geänderten Verordnung von allen Bauherren beachtet werden, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Bei geplanten Dachsanierungen sei dies ab 1. Januar 2023 der Fall. Im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle hat das Umweltministerium die Verordnung nun an die jetzt neu hinzukommenden Photovoltaik-Pflichten angepasst. Darin werde auch genau definiert, was als Dachsanierung gelte. Es sei dort auch festgelegt, in welchem Umfang die Dächer für die Installation der Photovoltaik-Anlage mindestens genutzt werden müssten sowie Ausnahmen von der Pflicht. Diese könne es geben, wenn die Installation einer Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Auf der Seite des Ministeriums ist auch eine Übersicht mit Antworten auf die wichtigsten Fragen veröffentlicht.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg sind von 2016 bis 2020 durchschnittlich 14.300 Wohngebäude jährlich neu errichtet worden. Bei etwa 80 Prozent wird geschätzt, dass sie sich die Dächer für die Installation einer Photovoltaik-Anlage eigneten. Gleiches gelte auch für Bestandsgebäude. Mit der Ausweitung der Photovoltaik-Pflicht will das Land die Klimakrise bekämpfen und gleichzeitig unabhängiger von fossilen Energien werden. Dafür nehme die Photovoltaik eine bedeutende Rolle ein, so Walker.

Baden-Württemberg ist damit auch weiter als die Bundespolitik. Die Ampel-Regierung in Berlin will im Laufe des Jahres eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Neubauten erarbeiten. Bei Wohngebäuden soll die Installation einer Photovoltaik-Anlage dagegen zunächst nicht verpflichtend werden, aber „die Regel“ sein.

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