Um der spätestens seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine unhaltbaren energiepolitischen Abhängigkeit von Russland noch in diesem Sommer durch eine massive Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien etwas entgegensetzen zu können, fehlt es derzeit noch an geeigneten gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Was es dafür jetzt braucht, ist eine neue EEG-Umlage II !
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitet diesbezüglich gerade den alles entscheidenden Gesetzesentwurf. Denn: Der Entwurf des „Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ (EEG-Novelle) legt unter anderem fest, wie viel an Erneuerbaren noch vor dem nächsten Winter ausgebaut werden kann.
In Anbetracht der russischen Invasion in der Ukraine und der daraus resultierenden Notwendigkeit eines Importstopps russischer Energielieferungen ist die Frage nach den Möglichkeiten einer kurzfristigen Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien relevanter als je zuvor. Die durch den Krieg verschärfte Energiekrise erfordert auch in diesem Sommer 2022 hohe Investitionen in alle Arten der Erneuerbaren Energien (Solar, Wind, Wasserkraft, Bioenergie, Geothermie, Meeresenergien), um einen substanziellen Beitrag zur Schaffung der Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen und gleichzeitig zum Klimaschutz zu leisten.
Alle in diesem Sommer und Herbst 2022 gebauten neuen Anlagen helfen substanziell einer Unterversorgung von Energie in Deutschland entgegenzuwirken, die mit einer weiteren erheblichen Energiepreissteigerung einhergehen würde. Die Gefahr einer energetischen Unterversorgung Deutschlands besteht vor allem dann, wenn Russland aus kriegstaktischen Überlegungen heraus selbst die Energieversorgung nach Deutschland einstellt oder schmälert. Es müssen daher alle schnell zu schaffenden Möglichkeiten zur Erhöhung einer heimischen Energieerzeugung sowie Energieeinsparpotentiale umgesetzt werden. Neue Beiträge aus anderen fossilen und atomaren Quellen sind aus Gründen des Klimaschutzes und der atomaren Gefahren nicht akzeptabel.
Leider wird der sich im politischen Prozess befindliche Entwurf der EEG-Novelle des BMWK diesen Anforderungen nicht gerecht. In ihrer jetzigen Form wird die EEG-Novelle mit Verbesserungen für die Investor erneuerbarer Energien voraussichtlich erst Ende des Jahres 2022 greifen. Zu spät, um substanzielle Beiträge zur Linderung der Energiekrise zu bringen. Der Grund ist die Notifizierungspflicht durch die EU-Kommission. Demnach müssen die Mitgliedstaaten die Kommission über jeden Entwurf einer technischen Vorschrift vor deren Erlass unterrichten. Ab dem Datum der Notifizierung des Entwurfs besteht zunächst eine dreimonatige Stillhaltefrist – während der der notifizierende Mitgliedstaat den Gesetzesentwurf nicht annehmen kann, da die Kommission diesen zunächst prüft und darauf reagiert. Da die bestehende EEG-Umlage steuerfinanziert ist, erwächst daraus eine Beihilfeprüfung und sie fällt unter ebendiese Pflicht.
Im Rahmen der Verbändeanhörung zu diesem Referentenwurf des (BMWK) fordere ich daher die Einführung einer neuen EEG-Umlage II für die Vergütungszahlungen aller mit dem EEG 2022 neu gebauten Anlagen in allen erneuerbaren Energien Bereichen. Finanziert werden soll diese nicht aus Steuergeldern, sondern aus dem Strompreis.
Eine solche EEG-Umlage II, finanziert aus dem Strompreis, umgeht die erwähnte EU-Notifizierungspflicht, sofern die Kriterien der EEG-Umlage von 2012 eingehalten werden, wie sie Grundlage des entsprechenden Urteils des EUGH von 2019 bildete. Wenn die EEG-Umlage II geschaffen wird, kann das EEG 2022 mit seinen substanziellen Verbesserungen bereits im Zeitraum Mai 2022 in Kraft treten. Es wird also wesentlich früher Investitionskraft entfalten, als es nach Abschluss einer Notifizierung durch die EU-Kommission möglich wäre.
Eine nennenswerte Belastung des Strompreises ist nicht zu erwarten, da heute die Investitionen selbst in versorgungssichere erneuerbare Energien plus Speicher bereits deutlich kostengünstiger sind als in konventionelle fossile und atomare Energieversorgung. Dies zeigt unter anderem die Studie der Energy Watch Group zu verlässlichen systemdienlichen EE-Investitionen.
Die Schaffung der EEG-Umlage II kann sich an den Vorschlägen der Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Think-Tanks Agora Energiewende orientieren.
Wesentlich ist aber, dass die EEG-Umlage II nicht nur für Photovoltaik und Windkraft gilt, sondern für alle Arten der erneuerbaren Energien greift, damit keine Diskriminierung innerhalb der Erneuerbaren entsteht und erhebliche Ausbaupotentiale ungenutzt bleiben.
Sämtliche eingereichten Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMWK veröffentlicht.
— Der Autor Hans-Josef Fell saß für die Grünen von 1998 bis 2013 im Deutschen Bundestag. Der Energieexperte war im Jahr 2000 Mitautor des EEG. Nun ist er Präsident der Energy Watch Group (EWG). Mehr zu seiner Arbeit finden Sie unter www.hans-josef-fell.de. —
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Deutschland ist mit Abstand das am meisten betroffen Land in Europa. Jetzt noch abzuwarten auf irgendwelche langwierigen Gesetze ist zum Teil schon dreist. Brauchen wir nicht ein Notstandsgesetz um bereits im Herbst Erleichterungen zu haben. Energiesparmaßnahmen wie Tempolimit und Fahrverbot sind nicht weit weg. Mich interessiert wie man am schnellsten 50 Gigawatt Ökostrom in kürzester Zeit bei uns realisiert. An erster Stelle müssen Zertifizierung fertiggestellten werden und die fertig gebauten Einspeiseanlagen zeitnah ans Netz gehen. Manche warten hier schon über ein Jahr auf die Zertifizierung und der Solarpark steht nutzlos herum. Auch einige Windräder warten nur auf das Startzeichen. Repowering wird in Notzeiten umfänglich erlaubt. Große Solarparks im Gigawatt Maßstab brauchen nur ein paar Monate Bauzeit. Die Speicher hierfür werden unbürokratisch bezuschusst. Großspeicher von z.b. Tennet in Kupferzell dürfen nicht mehr jahrelang mit Klagen überschüttet werden. Dezentrale Solar- und Windparks mit Speicher für jede Kommune lassen sich sehr schnell realisieren. Wir haben keine Zeit mehr für schöne Landschaft und den Rotmilan. Dieser kann mit Windrädern leben, aber nicht mit ICE Zügen, welche die 20 fache Anzahl töten.
Wenn wir so weiter machen, wird auch der neue EEG-Entwurf zur schallenden Orfeige werden.
Wir haben einen fürchterlichen Vernichtungskrieg in der Uraine!
Der Agressor wird durch seinen Export an fossilen Energieen nahezu sicher gestützt; gezahlt von westlichen Volkswirtschaften, die einen wirklichen Befreiungsschlag wegen ettlicher Nickeligkeiten nicht auf die Reihe bringen.
Ja, der Ansatz von Hans-Josef Fell scheint richtig, sich unbedingt frei zu machen von einengenden Korsetts eines gut bedachten EU-Rechtes. Gilt das auch, wenn die eigene Existens oder die gemeinsamen Werte in Gefahr zu sein scheinen?
Es könnte mal bei der EU pro-aktiv nachgefragt werden, ob diese 3-monats Regelung angesichts des Waffenganges von Russland nicht verkürzt oder ausgesetzt werden könnte!
Ja, wir brauchen jetzt unbedingt irgendeine Initialzündung zur umgehenden Gestaltung und Umsetzung der Erneuerbaren Enenergieen.
Pläneliegen vor! hoffentlich??
Investoren sind schon ausgeguckt! hoffentlich!!
Worauf wird noch gewartet? Ach ja, auf den Rücklauf und der Auswertung von verschiedenen Ausschreibungen, die allerdings nochmals überarbeitet werden müssten!!!
Gehts noch! Jetzt und schnellstens.
Ich weiß jetzt nicht, was ich meinen Enkel erzählen sollte, warum das damals mit der Energiewende 2022 nicht geklappt hat, und er sich jetzt mit dem dauerhaften Heißklima, weiterhin östlichen Agressoren und dem nicht endenden Flüchlingsstrom aus dem Äquatorraum auseinander zu setzen hat.
Ich bezweifle das es ein EEG II geben wird.
Das wäre günstig, sicher und intelligent.
Der Deutsche kann aber nur Billig, Angst und Quer.
Die EEG is bereits mehrheitlich in die Taschen der Betreiber von konventionellen Kraftwerken geflossen, welche den „subventionierten“ Strom auf dem Spot(t)markt fuer einen Spot(t)preis kaufen konnten, da dies so ziemlich der einizge Platz war, wo Erneuerbare Energie verkauft werden konnte. Und diese zu den Wenigen gehoerten, die dort einkaufen konnten, dank wohlplatzierter Lizenzbedingungen und anschliessen liefern, statt Eigengeneration.
Beispiel: Kohlekraftwerkbetreiber verkaufte seinen Strom am Terminmarkt fuer 10ct/kWh. Der Windparkbetreiber ist generell nicht lizensiert, dort zu handeln und verhoekerte seinen Strom fuer 1ct/kWh auf dem Spottmarkt. Dort kaufte der Kohlekraftwerkbetreiber den guenstigen Strom und lieferte ihn an seine Kunden, statt Eigengeneration. Dadurch ist die EEG Umlage mehrheitlich in die Taschen derjenigen geflossen, die mit EE nix am Hut hatten, klassische indirekte Foerderung.
Waere der Windstrom nicht gefoerdert worden, sondern fair am Markt verkaufbar gewesen, dann haetten die Windstromerzeuger keinen Nachteil gehabt, die Kunden weniger bezahlt, aber die Betreiber der konventionellen Kraftwerke haetten nicht profitiert. Ich als Kunde haette den Windstrom gekauft, zum Vollpreis (habe ich ja quasi ohnehin und obendrein noch EEG draufgezahlt).
Und dann wundern wir uns, dass ueber all die Jahre trotz enormer Zahlungen durch die Endabnehmer nichts bewegendes passiert ist? Und jetzt wollen wir eine neue Runde auflegen?