Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende veröffentlicht neue Broschüre zum Artenschutz in Solarparks

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Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gibt Kommunen in einer neuen kostenlosen Broschüre Hinweise, wie Solarparks durch eine naturverträgliche Gestaltung die lokale Artenvielfalt schützen und fördern kann. Dabei beschäftigen sich die Experten vor allem mit der Standortwahl, dem Bebauungsplanverfahren und freiwilligen Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Flächen.

Richtig geplant und bewirtschaftet, können mit Solarparks neue störungsarme, hochwertige Rückzugsorte für Tiere und Pflanzen entstehen, so das KNE. Die Weichen dafür stellt die Standortwahl. So raten die Experten, mithilfe von GIS-Lösungen Karten von Schutzgebieten, Bruthabitaten, Bodenqualität, Sonneneinstrahlung und anderen relevanten Faktoren übereinander zu legen, um geeignete Standorte zu identifizieren.

Wie und mit welchen Instrumenten bereits im Bebauungsplanverfahren der Naturschutz mitgedacht werden kann, darüber gibt ein weiteres Kapitel Auskunft. So kann eine Kommune über Festsetzungen im Bebauungsplan Einfluss auf die konkrete Planung eines Solarparks nehmen. Eine Baugenehmigung wird später nur dann erteilt, wenn sie den dort verankerten Festsetzungen nicht widerspricht. Das können zum Beispiel die Ausweisung freizuhaltender Flächen, die Anlage von Sichtschutzpflanzungen oder auch Vorgaben für Bewirtschaftung und Pflege sein, so das KNE in der Broschüre.

Bei den Ausgleichsmaßnahmen raten die Experten dazu, diese direkt auf der Fläche des Solarparks vorzunehmen, da dies den Bedarf an externen Flächen reduziert. Das KNE empfiehlt, bei der Festlegung der Maßnahmen lokale Naturschutzvereine, die Untere Naturschutzbehörde und engagierte Bürger einzubinden.

Darüber hinaus gibt das KNE in der Broschüre Tipps, wie Kommunen Projektierer zu einer Aufwertung und Pflege der Flächen bewegen können, die dem Artenschutz zugute kommt – zum Beispiel über städtebauliche Verträge nach §11 des Baugesetzbuchs.

In einer digitalen Veranstaltung für kommunale Akteure informiert das KNE am 10. Februar 2022 über die in der Broschüre angesprochenen Themen und bietet Gelegenheit zum Nachfragen und Gedankenaustausch.

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