Als die Übertragungsnetzbetreiber im vergangenen Herbst die EEG-Umlage für 2022 verkündeten, verband der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dies mit der Aufforderung an die Energieversorger, die Absenkung auch an die Kunden weiterzugeben. Vor dem Hintergrund der Strommarkt-Entwicklungen eine Reduktion der EEG-Umlage von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde für 2022 errechnet.
In den ersten Januartagen informierte Eon seine Kunden über die neuen Preise, die ab März 2022 gelten sollen. So erhielt ein Kunde für den Tarif „Strom Natur“ eine Erhöhung mitgeteilt, die Eon mit den insgesamt höheren Kosten begründet. So werden die höheren Arbeitspreise und Grundpreise mit den gestiegenen Kosten für Beschaffung und Vertrieb begründet. Der Mitteilung beigelegt ist auch eine Aufschlüsselung der einzelnen Kostenkomponenten für den Arbeitspreis. Aus dieser geht hervor, dass Eon die EEG-Umlage aus 2021 für das laufende Jahr fortschreibt, also weiter mit 6,5 Cent pro Kilowattstunde berechnet. Damit ergibt sich für den Kostenblock „Steuern, Abgaben und Umlagen“ keine Änderung beim Arbeitspreis und er wird weiter mit 10,96 Cent pro Kilowattstunde angegeben. Mit der reduzierten EEG-Umlage müsste er aber 2022 bei nur noch 8,183 Cent pro Kilowattstunde liegen.
Für die Gesamtrechnung ergeben sich damit zu hohe Netto- und Bruttopreise für den Arbeitspreis. Im Schreiben ist der Bruttopreis mit 28,69 Cent pro Kilowattstunde angegeben, mit der korrekten EEG-Umlage wären es allerdings nach pv magazine-Berechnung nur 25,38 Cent pro Kilowattstunde. Bei Beschaffung und Vertrieb hat Eon dabei eine Erhöhung um 2,217 auf 8,377 Cent pro Kilowattstunde eingepreist. Die Netzentgelte bleiben hingegen stabil im Vergleich zum Vorjahr bei 4,77 Cent pro Kilowattstunde.
Auf Nachfrage von pv magazine bei Eon heißt es dazu, dass der Kunde im vorliegenden Fall, einen korrekten Stromtarif erhalten habe, der ab März gilt. „Das schließt sowohl die Arbeits- als auch Grundpreise sowie die Preise für die Zähler ein. In dem vorliegenden Fall sind systembedingt lediglich bei der Aufstellung einiger Kostenbestandteile Angaben nicht korrekt ausgespielt worden“, erklärt der Eon-Sprecher. Die korrigierte Verteilung der Einzelwerte werde dem Kunden in Kürze in einem neuen Schreiben zugehen. Bei welchen Preisbestandteilen die insgesamt 2,777 Cent aufgeschlagen werden, sagte Eon zunächst nicht konkret. Letztendlich kann dies beim Arbeitspreis nur bei den Netzentgelten oder zusätzlich noch bei Beschaffung und Vertrieb erfolgen.
Auch weitere Kunden, die von der fehlerhaften Auflistung betroffen seien, würden informiert, so der Sprecher weiter. Es handele sich dabei aber nicht um einen Großteil der Kunden, sondern nur um Kunden von vereinzelten Sonderprodukten. „Kunden in der Ersatz- und Grundversorgung sind ebenfalls nicht betroffen“, betonte der Eon-Sprecher weiter.
Anmerkung der Redaktion: In der Überschrift hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Den haben wir nachträglich korrigiert.
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Das Kartellunternehmsn EON ist mittler Weile viel zu groß geworden !
Da weiß die rechte Hand nicht mehr, was die Linke macht
Ich kämpfe nun schon seit dem 01. 04. 2021 gegen einen
Wuchergrund peis on 258 € , Achtung ! im Monat, nicht im Jahr , in der Ersatzversorgung
EON nutzt seine Monopolstellung schamlos , gegen seine Kunden
aus !
Na, dann ist ja Alles in bester Ordnung! Alles solide berechnet und transparent aufgeschlüsselt, oder?
Auch Beschaffungs und Vertiebs-Kosten werden durch den Verbraucher zu tragen sein.
Die mächtigen Energieversorger täten gut daran, Ihre aktuell Preissstruktur aufzudröseln.