Rheinenergie weist Unterlassungsbegehren der Verbraucherzentrale NRW zurück

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In den vergangenen Monaten haben gleich mehrere Strom- und Gasanbieter werden den Turbulenzen an den Energiemärkten Insolvenz angemeldet. Deren Kunden rutschen dann automatisch in die Grundversorgung ihres örtlichen Versorgers und erfuhren oft erst von diesem überhaupt von der Einstellung der Lieferungen ihres bisherigen Versorgers. In einer Stichprobe ermittelte die Verbraucherzentrale NRW eine Benachteiligung der Neukunden und hohe Preisunterschiede zu den Bestandskunde in der Grundversorgung. Die Verbraucherschützer verschickten daraufhin Abmahnung an Rheinenergie, die Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG.

„Bei allem Verständnis für die nicht ganz einfache Situation der Grundversorger – so geht es nicht. Die Benachteiligung von Verbraucher, die ohne eigenes Verschulden in die Grundversorgung zurückfallen, ist rechtswidrig und widerspricht dem eigentlichen Schutzzweck der Grundversorgung“, unterstreicht Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Wir werden daher mit allen juristischen Mitteln gegen diese Benachteiligung vorgehen, die nur auf Grundlage eines willkürlich festgelegten Stichtags erfolgt.“ Die Verbraucherzentrale NRW sieht in den überhöhten Preisen einen Fall für die Energiekartellbehörde im Land.

Rheinenergie reagierte am Donnerstag nun auf die Abmahnung und wies das Unterlassungsbegehren der Verbraucherschützer zurück. Es sei von der Rechtmäßigkeit der Preisspreizung für Neukunden überzeugt. „Die Landeskartellbehörden NRW und Niedersachsen haben sich zu abweichenden Preisen für Neukunden bereits im November geäußert und sehen diese bei nachvollziehbaren Gründen als rechtmäßig an“, sagte Rheinenergie-Vertriebsvorstand Achim Südmeier. „Wir kommen unserem gesetzlichen Auftrag vollumfänglich nach und fangen als Grundversorger diejenigen Kunden auf, die von ihren bisherigen Lieferanten im Stich gelassen worden sind.“

Die örtlichen Grundversorger müssten daher viel zusätzliche Neukunden versorgen und die Energie dazu an den Großhandelsmärkten beschaffen. Daher habe Rheinenergie die Preise für Neukunden vorübergehend und nur für wenige Tage stark angehoben. „Inzwischen konnte die Rheinenergie diese durch intensive Bemühungen bei der Energiebeschaffung und gleichlaufend mit den Beschaffungskosten wieder deutlich senken; außerdem gibt es ergänzende Wahltarife für die Kunden mit Preisgarantien von zwölf oder 24 Monaten“, so das Unternehmen. Vor diesem Hintergrund sei die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW nicht verständlich.

„Das von der Verbraucherzentrale kritisierte Vorgehen der Rheinenergie und der anderen Grundversorger sichert zugleich die Preisstabilität bei Hunderttausenden von Bestandskunden, zu denen genauso auch einkommensschwache Haushalte gehören, die häufig nur Zugang zu Grundversorgungstarifen im Markt bekommen. Diese Kunden müssten sonst die Mehrkosten der aktuellen Belieferung der Neukunden mitbezahlen. Die Bestandskunden sind aufgrund des Handelns der Rheinenergie bislang von den Verwerfungen auf dem Energiemarkt nicht erfasst worden“, hieß es weiter. Die Verbraucherschützer sollten sich daher mit dem Marktverhalten einzelner Billiganbieter auseinandersetzen.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte die Abmahnungen auf Basis seiner Marktanalyse sowie der Rückmeldungen von Betroffenen verschickt. „Sie [Die betroffenen Kunden] sind geradezu verzweifelt über die immensen Gas- und Strompreise, die einige Energieanbieter für die Ersatzversorgung aufrufen“, so Schuldzinski. „Die Höhe der Abschlagszahlungen beträgt ein Vielfaches der bisherigen monatlichen Kosten. Das bringt gerade Haushalte mit weniger Einkommen in Bedrängnis.“ Die Marktanalyse hatte ergeben, dass 18 von 23 Anbietern einen Neukundentarif für die Strom-Grundversorgung eingeführt hatten, wobei die Neukunden durchschnittlich mehr als das Doppelte zahlen mussten. Bei drei Anbietern habe der Neukundenarbeitspreis sogar bei über 90 Cent pro Kilowattstunde gelegen.

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