Verbraucherschützer warnen bei CO2-Bepreisung vor Industrieausnahmen zulasten privater Haushalte

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Die Bundesregierung will mit Mitteln aus dem Energie- und Klimafonds bis 2026 einigen Unternehmen die CO2-Bepreisung zumindest zum Teil erstatten. Das entnimmt der Verbraucherzentrale Bundesverband dem Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zu einer Ersten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung. „Einmal mehr werden so Mittel aus der CO2-Bepreisung an die Industrie verteilt, die privaten Verbrauchern nicht mehr zur Verfügung stehen“, kritisiert der vzbv in seiner Stellungnahme.

Wie die Verbraucherschützer erläutern, sollen die geplanten Entlastungen für Unternehmen gelten, die nicht exportieren, aber energieintensiv produzieren. Als energieintensiv sollen demnach Unternehmen mit einem Anteil von 20 Prozent Brennstoffkosten an den Gesamtbetriebskosten gelten. Dann sollen sie Zusatzkosten im Zusammenhang mit dem Bezug von Brennstoffen nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geltend machen können sowie Zusatzkosten wie „Wärme, Waren oder Dienstleistungen, bei denen die BEHG-Zertifikatskosten eingepreist sind“.

Die Kostenhöhe wird laut vzbv weder definiert noch gedeckelt, ebenso wenig die Höhe der Erstattungen oder die Zahl der Unternehmen. Das Bundesumweltministerium gehe zwar von etwa 100 begünstigten Unternehmen aus, gleichzeitig könne diese Zahl laut Begründung des BMU aber „auch deutlich höher“ liegen. Aus Sicht des vzbv ist nicht nachvollziehbar, dass die Höhe der finanziellen Entlastungen für die Industrie nicht begrenzt wird. Daher fordert er deutlich mehr Transparenz bei der Zusammensetzung und eine klare Deckelung der Zusatzkosten, die von den Unternehmen als Ausgleich für die CO2-Bepreisung geltend gemacht werden können.

„Der Anteil der von den privaten Haushalten erbrachten Mittel für die CO2-Bepreisung würde durch die geplanten neuen Entlastungen der Unternehmen noch einmal erhöht“, so der vzbv. „Darüber hinaus werden Unternehmen seit Anfang 2021 teilweise von der EEG-Umlage entlastet. Zwar profitieren auch private Haushalte von der Senkung der EEG-Umlage, allerdings erfolgt hier bereits eine Querfinanzierung durch die privaten Haushalte, da nur zwei Drittel (2,7 Milliarden Euro) der von den privaten Verbrauchern im Rahmen der CO2-Bepreisung eingezahlten Mittel (4,1 Milliarden Euro) auch an diese zurückfließen, während ein Drittel (1,4 Milliarden Euro) an andere Sektoren wie die Industrie umverteilt wird.“

Der vzbv fordert, die Querfinanzierung der Industrie durch die privaten Haushalte bei der CO2-Bepreisung zu beenden und statt dessen für eine vollständige Rückerstattung an die privaten Haushalte zu sorgen, am besten mit einem Klimascheck in gleicher Höhe an jeden Bürger. Zudem müssten finanzielle Erstattungen an die Unternehmen mit konkreten Anforderungen an die Verbesserung ihrer Energieeffizienz gekoppelt werden.

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