Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen der neuen einheitlichen BEG-Förderung für energieeffiziente Gebäude

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Seit dem 1. Juli gibt es weitere Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Förderung für die Sanierung bestehender Gebäude zu energieeffizienten Gebäuden oder den Neubau oder Kauf neu gebauter Gebäude dieses Standards. Die Förderung wird über die bundeseigene Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt und kann als Kredit mit Tilgungszuschuss oder (neu!) als reiner Zuschuss beantragt werden. Auch für den schon bisher existierenden Standard „KfW 40 Plus“ kann die Förderung jetzt ohne Kredit als Zuschuss beantragt werden.

Kredite mit Tilgungszuschüssen oder direkte Zuschüsse gibt es bei:

  • Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses
  • Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
  • einzelnen energetischen Maßnahmen bei bestehenden Immobilien

Interessant für uns ist, dass bei der Förderung von Effizienzhäusern (nicht bei reinen Einzelmaßnahmen) hier auch Photovoltaik-Anlagen mitgefördert werden können. Dies ist dann möglich, wenn der Finanzierungsrahmen beziehungsweise die Obergrenze der förderbaren Kosten durch die Sanierungsmaßnahmen (oder Anschaffungskosten) des Gebäudes noch nicht ausgeschöpft sind. Je nach Effizienzstandard liegen diese bei 120.000 oder 150.000 Euro pro Wohneinheit. Das sind beispielsweise für ein Zweifamilienhaus also 240.000 oder 300.000 Euro.

Bei BEG-Förderung Verzicht auf EEG-Einspeisevergütung

Nimmt man die BEG-Förderung auch für die Photovoltaik-Anlage in Anspruch, muss auf die Förderung der EEG-Vergütung verzichtet werden. Theoretisch dürfte der Strom direkt vermarktet werden. Da dies in der Praxis bei kleinen Photovoltaik-Anlagen derzeit nicht umsetzbar ist, läuft es auf einen Verzicht auf die Einspeisevergütung hinaus. Auch Spezialtarife wie Stromclouds beinhalten in der Regel die EEG-Einspeisevergütung und lassen sich deshalb wohl derzeit in dieser Variante nicht nutzen. Im Einzelfall sollte also abgeschätzt werden, welche Förderung lohnender ist. Beispiele hierzu später in diesem Text.

Sonderfall ist hier wie schon bisher der Standard Effizienzhaus 40 plus: Unser Hinweis https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/eegverguetung-fliesst-auch-fuer-strom-vom-effizienzhaus-24166 gilt weiterhin – mit der Ergänzung dass bei der reinen Zuschusslösung für den Kostenanteil der Photovoltaik-Anlage kein Zuschuss in Anspruch genommen werden darf, wenn die Einspeisevergütung aus dem EEG gewählt werden soll.

Systematik und Höhe der Förderung

Das Förderprogramm in Form eines Kredites mit Tilgungszuschuss für die Finanzierung von Sanierungen oder Neubauten hat die KfW-Programmnummer 261 (Effizienzhaus). Wer statt des Kredites direkte Zuschüsse in Anspruch nehmen will, wählt das Programm 461 (Effizienzhaus).

Für einzelne Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Sonnenschutz), gibt es noch das Kreditprogramm 262 (Einzelmaßnahmen). Hierbei gibt es keine Förderung für Photovoltaik-Anlagen und deshalb sollte dieses Programm nicht mit der Förderung verwechselt werden, um die es im Folgenden geht.

Kredite werden über einen Finanzierungspartner (zum Beispiel die Hausbank) bei der KfW beantragt. Nur die Anträge für direkte Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen (analog zum Programm 262 und keine Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen) sind beim BAFA zu stellen.

Die Förderhöhe ist ein Prozentsatz bezogen auf die Kosten und hängt ab von der erreichten Effizienzstufe. Die Förderung erhöht sich, wenn die „EE-Klasse“ erreicht wird, das heißt der Nachweis erbracht wird, dass die Heizung und Kühlung des Gebäudes zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt wird.

Beim Neubau im Effizienzstandard 40 und 55 kann der Bonus auch erzielt werden, wenn statt der EE-Klasse der Nachweis für ein Nachhaltigkeitspaket (NH-Paket) erbracht wird. Ein doppelter Bonus für EE und NH ist aber nicht möglich.

Bei der Sanierung ist ein zusätzlicher Bonus für den Fall einer schrittweisen Sanierung bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) möglich.

Um die Förderung zu erhalten, muss man Energie-Effizienz-Experten hinzuziehen. Wir beschränken uns in diesem Text auf die Betrachtung bei Wohngebäuden. Es gibt auch Förderung für Nichtwohngebäude unter dafür spezifischen Bedingungen.

Die maximalen Förderhöhen (Zuschüsse bzw. Tilgungszuschüsse) im Überblick:

Effizienzhaus-StandardSanierung[1] ohne EE-Klasse

 

 

Max. 120.000 Euro förderbare Kosten[2]

Sanierung mit EE-Klasse

 

 

Max. 150.000 Euro förderbare Kosten

Sanie-rung schritt-weise mit iSFPNeubau ohne EE-Klasse

 

 

Max. 120.000 Euro förderbare Kosten

Neubau mit EE-Klasse (wahlweise mit NH-Paket bei 40 und 55)

 

Max. 150.000 förderbare Kosten

KfW 40 plus25 % (37.500 €)
4045 % (54.000 €)[3]50 % (75.000 €)+ 5 %20 % (24.000 €)22,5 % ( 33.750 €)
5540 % (48.000 €)45 % (67.500 €)+ 5 %15 % (18.000 €)17,5 % (26.250 €)
7035 % (42.000 €)40 % (60.000 €)+ 5 %
8530 % (36.000 €)35 % (52.500 €)+ 5 %
10027,5 % (33.000 €)32,5 % (48.750 €)+ 5 %
Denkmal25 % (30.000 €)30 % (45.000 €)+ 5 %

Legende:

[1] Sanierung oder Kauf eines frisch sanierten Bestandsgebäudes

[2] Die Summe der förderbaren Kosten gilt pro Wohneinheit, bei einem Zweifamilienhaus also beispielsweise zwei Wohneinheiten und damit der doppelte Betrag

[3] Die in Klammern genannten Beträge in Euro sind die Höchstbeträge des Zuschusses für alle geförderten Maßnahmen bei vollem Ausschöpfen der förderbaren Kosten.

Sonderfall „KfW 40 plus“ beim Neubau

Neben der neuen „EE-Klasse“ existiert für Neubauten weiterhin die in der Tabelle mit aufgeführte Klasse „Effizienzhaus 40 plus“. Hier ist eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher – neben weiteren Maßnahmen – Voraussetzung zum Erreichen dieser Klasse. Wird die Photovoltaik-Anlage nicht mitgefördert, sondern ermöglicht nur das Erreichen der Klasse, kann für eingespeisten Strom wie bisher trotzdem die EEG-Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden.

Falschinformationen zu Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen

Die neuen Fördermöglichkeiten im Rahmen des BEG haben zu irreführenden Berichten (https://www.energie-experten.org/news/beg-effizienzhaus-ee-bis-zu-21000-euro-extra-zuschuss-zur-pv-anlage, https://www.pv-magazine.de/2021/06/24/beg-21-000-euro-an-zusaetzlicher-foerderung-fuer-photovoltaik-anlagen-moeglich/) darüber geführt, es gebe bis zu 21.000 Euro zusätzlichen Zuschuss für eine Photovoltaik-Anlage. Tenor: Bei einer Effizienzhaussanierung und einem Neubau gebe es diese quasi „geschenkt“. Solche Aussagen beruhen auf Missverständnissen und falschen Schlussfolgerungen aus den Förderbedingungen. Der Irrtum beruht möglicherweise auf einer falschen Analogie der neuen „EE-Klasse“ zu den Fördervoraussetzungen für den schon bisher existierenden Standard „KfW 40 plus“.

Richtig ist: Wird der Energiebedarf des Gebäudes zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt, erhöht sich der Zuschuss um 2,5 Prozentpunkte (Neubau, außer KfW 40 plus) oder 5 Prozentpunkte (Sanierung). Außerdem erhöht sich der maximale Kreditrahmen oder die förderbaren Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. In der besten Effizienzhausklasse 40 erhöht das den Zuschuss für die Sanierung tatsächlich von 54.000 auf 75.000 Euro, also um 21.000 Euro.

Die Photovoltaik-Anlage ist aber weder Voraussetzung dafür, noch lässt sich mit ihr allein die EE-Klasse erreichen. Die EE-Klasse und die dabei geforderten mindestens 55 Prozent erneuerbarer Wärme wird stattdessen in der Regel erreicht durch die Installation einer Wärmepumpe oder beispielsweise eine Kombination mit Biomasse und Solarthermie.

Eine Wärmepumpe ohne Photovoltaik-Anlage erfüllt in der Regel bereits die Voraussetzung zur Förderklasse EE und führt zu einem zusätzlichen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro, aber auch nur wenn der maximale Betrag der förderfähigen Kosten von 150.000 Euro in Anspruch genommen wird.

Außerdem ist eine Förderung auch der Photovoltaik-Anlage überhaupt nur möglich, wenn die förderbare Kostenobergrenze nicht schon durch die anderen Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung und anderes mehr ausgeschöpft wurde. Der Kauf der Photovoltaik-Anlage ist also weder notwendig noch ursächlich für das Erreichen der EE-Klasse und den höheren Zuschuss, noch ist dieser Zuschuss für die Photovoltaik-Anlage in jedem Fall verfügbar.

BEG-Förderung statt EEG-Einspeisevergütung kann sinnvoll sein

Trotzdem kann in Einzelfällen eine Förderung der Photovoltaik über das BEG möglich und sinnvoll sein,

  • wenn mit den notwendigen und geplanten Sanierungsmaßnahmen die Kostenobergrenze noch nicht ausgeschöpft wird,
  • und wenn der Zuschuss einen höheren finanziellen Vorteil bietet als die voraussichtlich zu erwartende EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom.

Der erzielbare Zuschuss für eine Photovoltaik-Anlage beträgt dabei maximal 55 Prozent im Fall der schrittweisen Sanierung eines mindestens 5 Jahre alten Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse.

Berechnungsbeispiele und Schlussfolgerungen

  • Vergleich der BEG-Förderung für eine Photovoltaik-Anlage bei Verzicht auf die EEG-Vergütung
  • Installation einer 10 Kilowatt-Photovoltaik-Anlage ohne Batteriespeicher für 20.000 Euro
  • Es wird angenommen, dass dieses Budget in den förderfähigen Kosten nicht anderweitig benötigt werden, also beispielsweise von den förderfähigen Kosten von 120.000 oder 150.000 Euro noch 20.000 Euro nicht für die anderen Maßnahmen schon in Anspruch genommen werden.
Förderprogramm EffizienzklasseFörderung für Photovoltaik-Anlage
EEG-VergütungNiedriger Solarstrom- Eigenverbrauch / viel Einspeisung10.500 €

(7 ct/kWh für 7.500 kWh jährlich, 20 Jahre lang)

EEG-VergütungHoher Solarstrom-Eigenverbrauch / wenig Einspeisung3.500 €

(7 ct/kWh für 2.500 kWh jährlich, 20 Jahre lang)

BEG Neubau404.000 € (20 % Zuschuss)
BEG Neubau40 und EE-Klasse4.500 € (22,5 % Zuschuss)
BEG Sanierung409.000 € (45 % Zuschuss)
BEG Sanierung40 und EE-Klasse10.000 € (50 % Zuschuss)
BEG-Sanierung70 und EE-Klasse8.000 € (40 % Zuschuss)

Schlussfolgerungen:

  • Je höher der Effizienzstandard, umso höher der BEG-Zuschuss.
  • Je höher der Solarstrom-Eigenverbrauch, umso geringer ist die EEG-Vergütungssumme und umso eher lohnt sich die BEG Förderung.
  • Je geringer der BEG Effizienzstandard, umso geringer ist der Zuschuss und umso eher lohnt sich die EEG-Vergütung.

— Die Autoren Sören Demandt, Marcel Haidar, Thomas Seltmann sind wissenschaftliche Mitarbeiter im Prosumer-Team des Projektes Energie2020plus der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, www.energie2020plus.nrw

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