Berliner Wirtschaftsausschuss billigt Solargesetz mit Photovoltaik-Pflicht für die Hauptstadt

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In einer Sondersitzung hat sich der Berliner Senatsausschuss für Wirtschaft, Energie, Betrieb mit dem „Solargesetz Berlin“ befasst und es abschließend gebilligt. „Konkret soll daher ab dem 01.01.2023 beim Neubau und bei wesentlichen Umbauten von Dächern im Gebäudebestand grundsätzlich eine Installationspflicht von Photovoltaik-Anlagen bei Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern gelten“, heißt es in dem Gesetz, das pv magazine vorliegt. Demnach waren noch einige Änderungen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und Linken in den Entwurf eingebaut worden. Die Photovoltaik-Anlagen müssen nach dem verabschiedeten Entwurf mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedecken. In dem Gesetz sind auch Leistungen festgeschrieben, die nicht überschritten werden müssen. So ist bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen eine Photovoltaik-Anlage mit drei Kilowatt ausreichend. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Nichtwohngebäuden sind es jeweils sechs Kilowatt Leistung.

Die Photovoltaik-Pflicht richte sich dabei an alle privaten Eigentümer, die auch gegebenenfalls auf die jeweiligen Bauherren zwecks Pflichterfüllung einwirken sollen. Dabei könnten die Eigentümer auch für die Installation und den Betrieb der Photovoltaik-Anlagen ein Pachtmodell wählen. Ausnahmemöglichkeiten von der Verpflichtung sind ebenfalls in dem Gesetz vorgesehen, sofern eine Photovoltaik-Anlage aus Gründen des Denkmalschutzes, der Statik oder der Ausrichtung des Daches nicht möglich oder sinnvoll sei. Eine Umlage der Installationskosten auf die Mieter sei nur möglich, wenn der Solarstrom durch die Mieter genutzt werde und ein Bezug zur Mietsache vorliege, also der Solarstrom für die gemeinsame Nutzung verbraucht werde und damit die Stromkosten verringere. Die zuständigen Bauaufsichtsämter sollen die Einhaltung der Photovoltaik-Pflicht dabei stichprobenartig kontrollieren. Eigentlich muss die Photovoltaik-Anlage gemeinsam mit dem Beginn der Nutzung des Neubaus oder Abschluss der Dachsanierung in Betrieb gehen. Wenn die Vorschrift nicht eingehalten wird, soll den Eigentümern die Nacherfüllung der Verpflichtung innerhalb eines Jahres abverlangt werden. Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro.

Mit der Einführung einer Photovoltaik-Pflicht verspricht sich die Berliner Landesregierung „umweltentlastende Wirkungen“. Nach Berechnungen des Fraunhofer ISE könnten innerhalb von fünf Jahren rund 37.000 Tonnen CO2 jährlich durch die Installation von Photovoltaik-Anlagen bei Sanierungen und Neubauten eingespart werden. Das Ziel der Landesregierung ist es auch, gemäß des im März 2020 vom Senat verabschiedeten „Masterplans Solarcity“ in Berlin den Anteil der Photovoltaik bis spätestens 2050 auf mindestens 25 Prozent zu steigern. „Zur Erreichung des Zwecks und des Ziels ist es erforderlich, die einfallende solare Strahlungsenergie auf den Dachflächen im Land Berlin zu nutzen. Dazu wird in diesem Gesetz für Neubauten und für den Bestand im Falle von wesentlichen Umbauten des Daches eine Mindestgröße für Photovoltaik-Anlagen verpflichtend festgelegt“, heißt es im „Solargesetz Berlin“. Der Senat will dazu auch Beratungsangebote machen und prüft weitere Unterstützungsmaßnahmen. Alle drei Jahre soll das Gesetz zudem evaluiert werden.

Mit der Einführung der Photovoltaik-Pflicht – die noch abschließend vom Abgeordnetenhaus beraten und beschlossen werden muss – soll der Zubau in der Hauptstadt deutlich gesteigert werden. Vor 2018 lag er in Berlin zwischen 2,5 bis 13,6 Megawatt pro Jahr und mit der neuen Vorschrift soll er auf durchschnittlich 134 Megawatt im Jahr bis 2050 gesteigert werden. Um einen Anteil von 25 Prozent zu erreichen, müssen in Berlin Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 4400 Megawatt installiert sein.

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