Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am Freitag das im Februar vom Bundestag beschlossene Schnellladegesetz gebilligt. Das Ziel des Gesetzgebers ist es, bundesweit einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Aufbau von öffentlich zugänglicher Infrastruktur für das schnelle Laden von Elektrofahrzeugen durch die Bereitstellung finanzieller Mittel zu unterstützen. Angestrebt werden 1000 Standorte für ein Laden mit über 150 Kilowatt. Eine europaweite Ausschreibung soll den verlässlichen Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur durch private Betreiber zu einheitlichen nutzerfreundlichen Bedingungen sicherstellen.
Die Planung, Koordinierung und Überwachung von Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur sowie der finanziellen Mittel soll Aufgabe des Bundesverkehrsministeriums sein. Schon in der Markthochlaufphase soll so eine möglichst flächendeckende Versorgung ermöglicht werden.
Die Ausschreibung ist für diesen Sommer geplant, voraussichtlich in 10 bis 15 Losen. Hierbei können sich auch Bietergemeinschaften zusammenschließen, damit auch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit haben, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Die Standorte müssen stets öffentlich und rund um die Uhr zugänglich sein und können auf öffentlichem oder privatem Grund liegen. Der Bund wird dann mehrere Betreiber auswählen, die in seinem Auftrag die Ladesäulen aufbauen und betreiben – in genau definierten Regionen, in einem bestimmten zeitlichen Rahmen und mit entsprechenden Standards.
Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag nach dieser Verkündung in Kraft treten.
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Eine Schnellladestation wird es in zwei technischen Ausprägungen geben.
1. nahe einem Mittelspannungstransformator
2. ohne ausgebaute Strecke zu einem Mittelspannungstransformator
Im Fall 1 ist alles bestens, das dürfte aber die Ausnahme sein, nicht die Regel. EV können relativ schnell nachgeladen werden. In wie weit diese Technologie sicher ist, werden wir sehen.
Im Fall 2 muß eine Pufferbatterie her. Die ist teuer und eine echte CO2 Schleuder. Eine 350 kWh Batterie dürfte ganze 42 Tonnen (!) CO2 allein bei ihrer Produktion emittieren. Durch Laden – Entladen – Laden – Entladen sind wir dann bei 20-30% Energieverlust, da könnte man auch gleich über Methanol-Brennstoffzellen nachdenken. Noch viel besser: nach 6 bis 10 EV ist die Pufferbatterie leer. Die kann aber bei Fall 2 nicht so schnell aufgeladen werden, 5-10 Stunden werden es meist sein. Das ist also nur eine Lösung für wenig frequentierte Ladestationen. Warum man dort dann überhaupt eine Schnellladestation einbauen sollte? Mehr und mehr zeigt sich, daß das Gesamtkonzept „Batterieauto“ prinzipiell nur 10-20% des Gesamtbedarfs an Mobilität abdecken kann. Und dafür ein flächendeckendes Netz an Ladestationen?? Methanol, Synthesebenzin und Wasserstoff werden ebenso eine wesentliche Rolle spielen müssen. Der Verbrenner wird uns noch sehr lange begleiten.
Die Frage ist eher, wie viele dieser Schnelladestationen man wirklich braucht. Der Regelfall beim Elektroauto wird sein, dass es da geladen wird, wo es eh parkt. Die meiste Zeit ihres Lebens verbringen Autos ja geparkt, deshalb reichen da auch Ladeströme, die den derzeitigen Netzausbau nicht überfordern.
Ansonsten sind Ihre Zahlen reine Spekulation. Wo Ladepunkte hoch frequentiert sind, darf man unterstellen dass es auch sonst viel menschliche Aktivität gibt die eine entsprechende bestehende Stromversorgung erfordert. Und wo eh kaum Verkehr/Bedarf herrscht, ist fraglich wofür ich einen 150kW Ladepunkt benötige.
Was das neue Modethema Methanol-Brennstoffzelle betrifft – das Methanol muß ja auch erst produziert werden, und die Umwandlungsverluste, egal ob für Wasserstoff, Methanol oder efuels bedeuten bekanntlich, dass ein mehrfaches der Primärenergie erforderlich ist im Vergleich zu Elektroautos. Man kann nicht auf der einen Seite den CO2-Ausstoß für die Produktion einer Batterie beklagen, aber auf der anderen Seite den CO2-Ausstoß ignorieren, der mit dem 3-5-fachen Energieeinsatz für den gesamten Verbrauch bei Ihren Alternativen entsteht.
Hätten doch die in den Entscheidungsprozess eingebundenen Bediensteten der Entscheidungsstellen doch in dem Physikunterricht damals besser aufgepasst!
150 KW Leistung von einem Verbraucher mal spontan aus dem Netz aufzunehmen erfordert eine Reaktion des Verteilernetzes in Spannung und Frequenz… und wir werden keine AKWs oder später auch KKWs mehr haben, die solche Anforderungen als Pups in einer Regelantwort wegstecken konnten. Unglaublich.
Hierzu werden ortsnahe oder auch übergeordnete Speicher ausreichender Größe benötigt.
Das Stromsystem hängt zusammen!
Es wird nicht reichen, nur ausreichend dimensionierte Steckersysteme für die Fahrzeugladung zur Verfügung zu stellen.
Das Ziel des Schnellladegesetzes ist an sich nicht unbeding verwerflich, doch sollte die erforderliche technische Konsequenz für die Verteilernetze und Generatoren und auch die anzuratenden Coffeshops für die Wartenden an den Ladestationen mit einbedacht werden.
So wie es aussieht, wurde es mit sehr heisser Nadel gestrickt und bedarf sicherlich noch einiger Anpassungen.