Bundesrat macht Weg für Ausschreibung von Schnellladestationen frei

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Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am Freitag das im Februar vom Bundestag beschlossene Schnellladegesetz gebilligt. Das Ziel des Gesetzgebers ist es, bundesweit einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Aufbau von öffentlich zugänglicher Infrastruktur für das schnelle Laden von Elektrofahrzeugen durch die Bereitstellung finanzieller Mittel zu unterstützen. Angestrebt werden 1000 Standorte für ein Laden mit über 150 Kilowatt. Eine europaweite Ausschreibung soll den verlässlichen Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur durch private Betreiber zu einheitlichen nutzerfreundlichen Bedingungen sicherstellen.

Die Planung, Koordinierung und Überwachung von Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur sowie der finanziellen Mittel soll Aufgabe des Bundesverkehrsministeriums sein. Schon in der Markthochlaufphase soll so eine möglichst flächendeckende Versorgung ermöglicht werden.

Die Ausschreibung ist für diesen Sommer geplant, voraussichtlich in 10 bis 15 Losen. Hierbei können sich auch Bietergemeinschaften zusammenschließen, damit auch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit haben, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Die Standorte müssen stets öffentlich und rund um die Uhr zugänglich sein und können auf öffentlichem oder privatem Grund liegen. Der Bund wird dann mehrere Betreiber auswählen, die in seinem Auftrag die Ladesäulen aufbauen und betreiben – in genau definierten Regionen, in einem bestimmten zeitlichen Rahmen und mit entsprechenden Standards.

Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag nach dieser Verkündung in Kraft treten.

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