Klimaschutzgesetz-Novelle: Deutschland soll ab 2045 klimaneutral sein

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Schon 2045 soll Deutschlands Bilanz bei den Treibhausgasemissionen negativ sein. Das zeigt die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG), deren Entwurf pv magazine vorliegt. Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundesverfassungsgericht das KSG in Teilen als verfassungswidrig erklärt und bis 2022 Nachbesserungen gefordert. Dass sich die Regierungsparteien schneller auf eine Novelle einigen wollen, hatte unter anderem Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Mittwoch in einem Pressestatement durchblicken lassen.

Mit Blick auf die Treibhausgasemissionen konkretisiert und verschärft die Novelle die Klimaziele im Vergleich zu 1990. Demnach soll bis zum Zieljahr 2030 eine Minderung um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent erreicht sein. „Spätestens zum Jahr 2045“ soll die Treibhausgasneutralität erreicht werden. Und nach dem Jahr 2045 soll die Emissionsbilanz negativ sein.

Ergänzt wurde der Paragraf 3 zu den nationalen Klimaschutzzielen um den Paragrafen 3a „Beitrag natürlicher Ökosysteme“. Dieser Beitrag „soll im Einklang mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt kontinuierlich gestärkt werden“, heißt es dort. Dafür sollen die Emissionsbilanzen des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft verbessert werden – auf mindestens minus 25 Millionen Tonnen CO2 bis Jahr 2030, mindestens minus 35 Millionen Tonnen CO2 bis 2040 und mindestens minus 40 Millionen Tonnen CO2 bis 2045.

Zu den Jahresemissionsmengen für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges heißt es in dem Entwurf, dass sie „im Lichte der Rechtssetzungsakte der Europäischen Union zur Umsetzung des erhöhten Klimaziels der Europäischen Union für das Jahr 2030“ überprüft werden sollen. Spätestens sechs Monate nach deren Inkrafttreten soll es falls erforderlich einen Gesetzgebungsvorschlag zur Anpassung der Jahresemissionsmengen geben. 2024 sollen dann die Emissionsmengen für die Jahre 2031 bis 2040 festgelegt werden, 2034 die Mengen für die Jahre 2041 bis 2045. „Der Expertenrat legt erstmals 2022 und dann alle zwei Jahre ein Gutachten zu Entwicklung und Trends der Treibhausgasemissionen in Deutschland vor. Darin kann er auch zusätzliche Maßnahmen, Anpassungen der Minderungsziele sowie Änderungen der Jahresemissionsmengen vorschlagen“, heißt es außerdem in dem Entwurf.

„Wir wollen mehr Tempo und mehr Ambition beim Klimaschutz, und zwar sofort“, kommentierte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, den Entwurf der Novelle. „Mehr Klimaschutz jetzt und Klarheit über den künftigen Kurs: das sichert Generationengerechtigkeit.“

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) sieht in dem früheren Datum für die Klimaneutralität und ambitionierteren Sektorenzielen wichtige Signale. Entscheidend sei nun, dass die klimapolitischen Maßnahmen an diese neuen Zielvereinbarungen angepasst würden. „Bei den neuen Sektorenzielen muss vor allem die Energiewirtschaft liefern und die zusätzliche Jahresemissionsmenge um fast zwei Drittel reduzieren. Dafür braucht es jetzt ambitionierte Maßnahmen, denn fossile Energieträger müssen früher und stärker durch Erneuerbare ersetzt werden“, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter. Unter anderem müsse das EEG in seinen Ausbaupfaden und Ausschreibungsmengen deutlich angepasst werden. Für den Bruttoendenergiebedarf bedeute eine Treibhausgas-Minderung von 65 Prozent immerhin eine Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien auf 1084 Terawattstunden.

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