Die spanische Steuer auf die Stromproduktion „Impuesto sobre el valor de la producción de la energía eléctrica“, kurz IVPEE, verstößt nicht gegen EU-Recht. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof EuGH festgestellt (Rechtssache C-220/19 „Oliva Park“). Die Steuer in Höhe von sieben Prozent des Wertes des erzeugten Stroms gilt für alle Erzeuger, ob sie nun Fossil- oder Erneuerbare-Anlagen betreiben. Ausnahmen bestehen für den Eigenverbrauch aus Anlagen mit einer Leistung bis 100 Kilowatt. Die IVPEE-Steuer wurde 2012 von der damaligen konservativen Regierung eingeführt.
Im Urteil des EuGH heißt es: „[Die Richtlinie 2009/28/EG] steht [der spanischen Stromsteuer nicht entgegen], die einen einheitlichen Steuersatz für die Erzeugung von Elektrizität und deren Einspeisung in das Elektrizitätsnetz vorsieht, auch wenn die Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird, und deren Ziel nicht der Schutz der Umwelt, sondern die Erhöhung des Haushaltsaufkommens ist.“
„Es bleibt abzuwarten, wie sich die spanische Regierung nun zu der Entscheidung verhält“, kommentiert Jochen Beckmann, Rechtsanwalt bei der spanischen Niederlassung der Kanzlei Rödl & Partner. Der ursprüngliche Zweck der Produktionssteuer, die Verringerung des staatlichen Strommarktdefizits, sei zum Teil schon erreicht. „In der aktuellen Diskussion zum spanischen Strommarkt gibt es daher Stimmen, die statt der Beibehaltung der nun zulässigen Steuer eine deutliche Verringerung des Steuersatzes von aktuell sieben Prozent vorschlagen“, erläutert Beckmann.
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