Bundestag schafft Rahmen für Ausbau der Ladeinfrastruktur an Wohn- und Nichtwohngebäuden

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Der Bundestag hat das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes  oder abkürzt einfach GEIG – verabschiedet. „Mit dem neuen Gesetz wird ein klar definierter Rahmen vorgegeben, um Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit Ladeinfrastruktur und Ladepunkten auszustatten“, erklärte Ulrich Lange, der für Verkehr, Bau und Wohnen zuständigen Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Das Gesetz ist ein dringend benötigter Ausbaubeschleuniger für die klimafreundliche Elektromobilität. Die Ausbauverpflichtungen für neue Wohngebäude, bei größeren Renovierungen in Bestandsgebäuden oder für Nichtwohngebäude sind insgesamt ausgewogen“, so Lange weiter. Er verwies auch auf die Förderprogramme für Elektrofahrzeuge und private Infrastruktur, die „sehr gut angenommen“ würden.

Das Gesetz sieht vor, dass beim Neubau und größeren Renovierungen künftig Wohngebäude künftig mit einer bestimmten Anzahl von Leerrohren ausgestattet werden müssen, damit nachträglich der Einbau von Wallboxen erleichtert wird. „Gerade der Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur ist für den langfristigen Hochlauf der Elektromobilität ein entscheidender Faktor, denn über 85 Prozent der Ladevorgänge finden im privaten Bereich statt“, begrüßte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW, die neuen Vorgaben. „Wir freuen uns, dass einige der Vorschläge, die wir gemeinsam mit dem HDE in die Diskussion eingebracht haben, positiv aufgegriffen wurden. Das Gesetz kann damit der Elektromobilität einen echten Schub geben.“

Besonders positiv sei, dass für den Neubau die verpflichtende Ausstattung von Parkplätzen mit Leitungsinfrastruktur nicht erst ab dem zehnten, sondern schon ab dem fünften Stellplatz für Wohngebäude beziehungsweise ab dem sechsten Stellplatz für Nicht-Wohngebäude erfolgt.“ Allerdings werden Ein- oder Zweifamilienhäuser von der Regel nicht erfasst. „Hier wurde eine Chance vertan, zumal Ein- und Zweifamilienhäuser über 80 Prozent aller neu gebauten Wohngebäude ausmachen. Die Kosten für eine spätere Nachrüstung werden deshalb hier deutlich höher ausfallen“, so Andreae weiter. Zugleich hätte sich der BDEW ein höheres Ambitionsniveau für die Bestandsgebäude gewünscht, um das große Potential der privaten Ladeinfrastruktur optimal ausschöpfen zu können.

Es sei richtig, dass nun die Möglichkeit bestehe, Standorte zu bündeln und so alternative Ladelösungen zum Beispiel im Quartier zu schaffen. Das biete Flexibilität für Bauherren und Eigentümer. Auch für den Einzelhandel sei dies eine positive Erweiterung. „Insgesamt ist das GEIG in der überarbeiten Version ein positives Signal für die Elektromobilität“, so Andreaes Fazit.

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