Nach dem Bundestag vor zwei Wochen hat nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag den Bundesbedarfsplan verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau des Höchstspannungsnetzes beschleunigt werden. Es sind unter anderem 35 neue Netzausbauvorhaben in verschiedenen Bundesländern in die Bedarfsplanung aufgenommen worden. Acht bisherige Projekte werden mit dem Gesetz geändert. Für alle sei ein vordringlicher Bedarf gesetzlich festgeschrieben. „Damit können Vorhaben schneller realisiert werden – unter anderem durch erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen die behördlichen Genehmigungen“, heißt es vom Bundesrat. Überdies würden Bürokratiehemmnisse abgebaut, die auch länder- oder grenzüberschreitende Projekte beschleunigen sollen.
Daneben sind in dem Gesetz auch Regelungen für Ausschreibung und Förderung von Batteriespeicheranlagen enthalten. Damit soll der Aufbau sogenannter Netzbooster gefördert werden. Diese sollen künftig zur Netzstabilität beitragen. Die ersten Pilotvorhaben dieser Art sind bereits genehmigt. „Mit einer neu angelegten Speicherregelung im Energiewirtschaftsgesetz werden Vorgaben der europäischen Strombinnenmarkt-Richtlinie in nationales Recht überführt“, erklärte das Ministerium nach der Verabschiedung des Bundesbedarfsplans im Bundestag Ende Januar. Damit werde unter anderem ein „kurzfristiger Rechtsrahmen“ für die Netzbooster-Pilotanlagen geschaffen, die mit dem Netzentwicklungsplan 2019 genehmigt wurden. „Eine umfassende, über die Übergangsregelung hinausgehende Umsetzung der diesbezüglichen Vorgaben der Strombinnenmarkt-Richtlinie wird im Rahmen des bevorstehenden Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht erfolgen“, so das Ministerium weiter.
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