Alljährlich analysieren Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt die deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkte. „Während die Endkundenmärkte von lebhaftem Wettbewerb geprägt sind und den Verbraucherinnen und Verbrauchern zahlreiche Anbieter zur Auswahl stehen, könnten sich die Marktmachttendenzen bei der Stromerzeugung weiter verstärken“, lautet die Kernbotschaft von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, bei der Vorstellung des 508 Seiten starken „Monitoringberichts 2020“. Letzteres ergibt sich aus der Abschaltung der AKW und ersten Kohlekraftwerke im Zuge der beschlossenen Ausstiege.
Die Kohlestromversorgung hat sich dem Bericht zufolge auch im Jahr 2019 weiter reduziert. Die Erzeugung in Kohlekraftwerken sei gegenüber dem Jahr 2018 um 59 Terawattstunden gesunken – das ist ein Rückgang um 27 Prozent. Die konventionelle Erzeugung insgesamt ging wie schon in den Vorjahren um 13 Prozent zurück, wie es weiter heißt. Bis Ende 2023 werden aufgrund des beschlossenen Kohleausstiegsgesetzes mindestens weitere 9 Gigawatt vom Netz genommen. Die ersten 5 Gigawatt seien bereits zum Jahreswechsel abgeschaltet worden „Neben diesen knapp 5 Gigawatt Kapazitäten mit Kohlestromvermarktungsverbot gehen bis Ende 2023 mit zusätzlichen Anlagen nach dem KVBG (mindestens 4 Gigawatt), den verbliebenen Kernkraftwerken (rund 8 Gigawatt) und den Braunkohlekraftwerken in der Sicherheitsbereitschaft (über 2 Gigawatt) mindestens weitere 14 Gigawatt aus dem Markt oder werden teilweise durch andere Energieträger ersetzt“, heißt es im Bericht weiter. Der Bundesnetzagentur seien nur etwa 2 Gigawatt an Inbetriebnahmen neuer Anlagen für diesen Zeitraum gemeldet.
Genau an diesem Punkt setzt auch die Marktmacht an, denn bei insgesamt rückläufigen Marktanteilen der fünf größten Stromerzeuger habe sich zudem die Gewichtung verschoben. „Marktführer ist weiterhin RWE mit weitem Abstand vor den anderen Unternehmen“, heißt es im Monitoringbericht. Die Grafik (oben) zeigt, dass RWE 2019 auf einen Marktanteil von 26 Prozent kam, gefolgt von Leag mit 16 Prozent und EnBW mit 13 Prozent. Doch zur konkreten Einschätzung der Marktmacht müssten auch die zu jedem Zeitpunkt die nachgefragten und die erzeugten Strommengen berücksichtigt werden, da Speichermöglichkeiten bislang nur sehr begrenzt verfügbar sind.
„Bereits in dem Fusionskontrollverfahren RWE/Eon haben wir festgestellt, dass RWE in einer nicht unerheblichen Anzahl von Stunden im Jahr unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage war“, erklärte Mundt weiter. Der Ende 2020 veröffentlichte Marktmachtbericht des Bundeskartellamtes habe diese Analyse erneut bestätigt. „Die weitere Entwicklung auf dem Stromerzeugungsmarkt ist entscheidend von der Energiewende geprägt. Durch den fortschreitenden Rückgang an Erzeugungskapazitäten und die damit einhergehende Marktverknappung könnte RWE perspektivisch die Schwelle zur Marktbeherrschung überschreiten“, so Mundt.
Bei den Erneuerbaren wird im Monitoringbericht ein „etwas stärkere“ Stromerzeugung attestiert „als im vergleichsweise schwachen Jahr 2018“. Der Anteil der Erneuerbaren sei auf 42 Prozent am Bruttostromverbrauch gestiegen. Der Zubau neuer Anlagen sei vergleichbar mit 2018 gewesen, allerdings sei ein deutlicher Anstieg des Volumens der Abregelung aufgrund von Netzengpässen zu verzeichnen gewesen. Dennoch sei weiterhin rund 97 Prozent des Stroms aus den Erneuerbaren-Anlagen an die Letztverbraucher geliefert worden. Die Einspeisereduzierungen und –erhöhungen von konventionellen Kraftwerken seien 2019 leicht gesunken. Die Gesamtkosten für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit werden in dem Bericht mit 1,28 Milliarden Euro beziffert, weniger als 2018 mit 1,48 Milliarden Euro.
Endkundenmärkte
Mit Blick auf die Endkundenmärkte ist bislang kein Anbieter marktbeherrschend. „Die kumulierten Marktanteile der vier absatzstärksten Strom- und Gaslieferanten bei der Belieferung von leistungsgemessenen und Standardlastkunden lagen erneut deutlich unter den gesetzlichen Vermutungsschwellen“, heißt es in dem Bericht. Die Auswahl für Haushaltskunden sei mit über 100 Energielieferanten sehr groß. Dennoch sei die Zahl der Kunden, die ihren Lieferanten gewechselt haben, leicht gesunken. 26 Prozent der Stromkunden befänden sich zudem noch in der Grundversorgung. Die durchschnittlichen Strompreise für Haushaltskunden hätten zum 1. April bei 32,05 Cent pro Kilowattstunde gelegen – dies sei eine Steigerung um 1,2 Cent pro Kilowattstunde. Mit der für 2021 beschlossenen Senkung der EEG-Umlage sei ein Schritt zur Stabilisierung der Strompreise unternommen worden. Auch für Gewerbe- und Industriekunden sind dem Bericht zufolge die Preise 2020 gestiegen.
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Zitat aus dem Artikel..
Dennoch sei weiterhin rund 97 Prozent des Stroms aus den Erneuerbaren-Anlagen an die Letztverbraucher geliefert worden. Zitat Ende.
Das ist einmal mehr eine Bestätigung dessen, was ich hier gebetsmühlenartig energiepolitische Volksverdummung, und als kontraproduktiv für die Energiewende bezeichne.
Denn seit 2010 der bekannten Ermächtigungsverordnung müssen die EE gesetzlich nicht mehr „Vorrangig“ verbraucht werden.
Siehe hier unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Die EE müssen seit 2010 an der Börse separat verkauft werden. Das bedeutet, weil sie als Überschuss anfallen, verramscht werden. Erst dann, wenn sie selbst die Börsenpreise nach unten gedrückt haben, werden die 97% von den Versorgern – Gewinn optimierend – in ihr Portfolio auf genommen.
Bezahlen tun das die Endverbraucher, den für die gilt das „Paradoxon“, je niedriger die von den EE selbst verursachten Börsenpreise, desto höher die EEG Umlage.
Sollte sich jemand an dem Begriff „Volksverdummung“ stören, kann er mir ja mal eine andere Bezeichnung für diesen Prozess nennen..
Warum einschlägige Denkfabriken und Institutionen, um diesen, für die EE diskriminierenden Prozeß, immer noch einen großen Bogen machen, wird für mich ein Rätsel bleiben.
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Sehe ich das richtig? Das Bundeskartellamt lässt sich über ein Jahr Zeit, um die Entwicklung des Jahres 2019 zu analysieren?? Bei aller gebotenen Sorgfalt – wie will eine Behörde, die den Wettbewerb beobachten und ggf. auch durch Maßnahmen schützen soll, ihre Aufgabe erfüllen, wenn sie wie ein Historiker arbeitet?
zu der Aussage: „…… oder werden teilweise durch andere Energieträger ersetzt“
da würde ich gerne wissen – welche?
zur Abregelung von PV:
so viel wie möglich dezentral ( in kleinen Mengen, z.B. 600VA ) ans öffentliche Netz hängen und eigene Versorgungsinseln bauen und dann kann ruhig RWE den Markt beherschen
Interessant ist auch, dass lt. Monitoringbericht der Preisbestandteil der Stromanbieter für „Energiebeschaffung, Vertrieb und Marge“ 2020 bei fast 8 Cent/ kWh (7,97 Cent/ kWh) gelegen hat. Der durchschnittliche Einkaufspreis der Stromanbieter an der Strombörse lag 2019 (auf Termin für 2020) aber z.B. nur bei 4,77 Cent/ kWh. Ein Aufschlag also von satten 60%. Erfolgte der Einkauf 2018 oder noch früher, sind es sogar weit über 100%. Die Preise bei Grundversorgungsverträgen gehen zum Teil noch deutlich darüber hinaus.
In diesem Jahr ist der Preis für die Energiebeschaffung aller Voraussicht nach weiter gestiegen, obwohl der Einkaufspreis im letzten Jahr gesunken ist?! Mithin, die Stromvertriebe verleiben sich eine immer größere Gewinnmarge ein!
Es ist schon merkwürdig, dass diese Preis-Entwicklung(en) im gesamten Monitoringbericht keine Zeile wert sind?!
@ Christian Frank.
Das was Sie da verwundert feststellen, ist dem geschuldet, was ich hier die seit 2010 gesetzlich geltende Volksverdummung nenne.
Schauen Sie sich mal das folgende Video vom Ex Chef des Fraunhofer Instituts an.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
So ab Minute 3.10 sagt der, das stecken sich die Leute in die Tasche, die den Strom bereit stellen.
@ Nun Hr. Diehl,
den Einfluss der EE habe ich dabei noch nicht einmal betrachtet. Wenn man nämlich die Differenz zu den day-ahead-Preisen bilden würde (die ja für alle EEG-Anlagen als Direktvermarktungsweg vorgeschrieben ist), dann wäre die Gewinnmarge noch größer!
Hier ist in der Tat ein Fehler im System! Entweder bekommen die Endkunden, die die EEG-Umlage zahlen müssen, auch den entsprechend günstigeren day-ahead-Preis (meinetwegen mit einem kleinen Aufschlag für den Arbeitsaufwand). Oder aber die höheren Vertriebspreise werden als Maßstab für die Berechnung der EEG-Umlage herangezogen (und nicht die niedrigeren Börsenstrompreise).
Im Sinne einer besseren Kalkulierbarkeit und Transparenz wäre ich für die letzte Lösung.
@ Christian Frank.
Hier ist in der Tat ein Fehler im System!
@ Christian Frank.
Dieser Fehler im System, ist erst 2010 mit der von mir ständig ins Spiel gebrachten Ermächtigungsverordnung entstanden, und war von den Urvätern des EEG, denen man immer wieder die Kugel Eis, als Kostenfaktor in Erinnerung ruft, ganz anders konzipiert..
Siehe hier unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Bis 2010 galt das Prinzip Kosten/Nutzen. Ein EE Anteil wurde den Versorgern zwingend in ihre Bilanzkreise zugeteilt, und den Rest ihres Bedarfs mussten sie sich konventionell beschaffen. Wenn damals die day-ahead-Preise sanken, und die Versorger ihren Restbedarf billiger einkaufen konnten, wirkte das kompensierend auf die relativ teuren EE Vergütungen die sie für den EE Anteil in ihrem Portfolio bezahlen mussten. Ab 2010 ist gerade das Gegenteil der Fall. Die EE müssen separat an der Börse verkauft werden, fallen dort als Überschuss an, und treiben infolge dessen die day-ahead-Preise nach unten. Dazu kommt, dass seit 2010 für die EEG Umlage nicht mehr das Kosten/Nutzen Prinzip gilt, sondern die Umlage besteht aus der „Nummerischen“ Differenz zwischen den day ahead Preisen, und den EE Vergütungen. In der Praxis bedeutet das, je billiger sich die Versorger am Spotmarkt Strom beschaffen können, desto höhere EEG Umlage müssen ihre Kunden bezahlen.
Bildlich, und mit den entsprechenden Worten dargestellt ist dieses „Paradoxon“ in dem folgenden Video vom Ex Chef des Fraunhofer Instituts.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Bis 2009 war die Welt noch in Ordnung sagt der Prof. Ab 2010 hat sich die Umlage „Verfünffacht“ obwohl sich die EE Vergütungen nur „verdoppelt haben.
Man kann das nicht oft genug wiederholen, und findet immer wieder mal jemand wie Sie gerade, der diese Ungerechtigkeit erkennt.
Wenn das nicht zum Thema Marktbeherrschung gehören soll, wie das der Thomas moniert hat, weiß ich nicht zu was man das einordnen soll.
BotU sagt:
zu der Aussage: „…… oder werden teilweise durch andere Energieträger ersetzt“
da würde ich gerne wissen – welche?
@ Bot U
Wenn Sie sagen können, wo und in welchem Zusammenhang Sie die Aussage gelesen haben, versuche ich zu erklären was gemeint ist.
RWE als Marktbeherrschung war das Thema!
@Hans, bitte nicht wieder abschweifen in die Erinnerungen der Glorys 2010.
Es scheint sich deutlich herrauszukristallisieren, dass den Verantwortlichen des Wirtschaftsministeriums die bisherigen Gesprächspartnern-Kontrahenden mit verabredeten Abgang der AKWs undd KKWs auszugehen scheinen.
Ein ehlicher Diskurs mit den verbleibenden Stake-Holders scheint hier unerlässlich.
Gesamtheitliche Kostenbetrachtung von Christian scheint hier sehr hilfreich, Ross und Reiter zu erkennen zu können.
Thomas sagt.
RWE als Marktbeherrschung war das Thema!
@Hans, bitte nicht wieder abschweifen in die Erinnerungen der Glorys 2010.
@ Thomas
Dann haben Sie den Artikel nicht zu Ende gelesen, oder die Zusammenhänge immer noch nicht verstanden..
Auch das Folgende gehört zum Thema Marktbeherrschung. Ich würde sagen Energiewende relevant ist das sogar der Kernpunkt der Marktbeherrschung, wo zu 2010 mit der Ermächtigungsverordnung der Grundstein gelegt wurde..Zumal ja 2010 auch noch das Abregeln zum Nachteil der EE .beschlossen wurde.
Zitat: aus dem Artikel….Der Anteil der Erneuerbaren sei auf 42 Prozent am Bruttostromverbrauch gestiegen. Der Zubau neuer Anlagen sei vergleichbar mit 2018 gewesen, allerdings sei ein deutlicher Anstieg des Volumens der Abregelung aufgrund von Netzengpässen zu verzeichnen gewesen. Dennoch sei weiterhin rund 97 Prozent des Stroms aus den Erneuerbaren-Anlagen an die Letztverbraucher geliefert worden. Zitat Ende.
Die 97% Strom aus den EE sind nämlich nur über den Taschenspielertrick den ich oben beschrieben habe an die Letztverbraucher geliefert worden. Im Gegensatz zu dem System von vor 2010, wo die EE nicht – zum Verramschen – an die Börse gingen, sondern noch den Versorgern zwingend ihren Bilanzkreisen zugeteilt wurden, gehen sie seit 2010 erst an die Börse, entwerten sich dort selbst, um dann abgewertet, von den Versorgern billig eingekauft, und in ihr Versorgunsvolumen integriert zu werden.Zum Nachteil der Verbraucher, weil für die dadurch die Umlage steigt.
Bei der aktuellen EEG Novelle hatte man diesen Taschenspielertrick doch auch schon im Referentenentwurf. Für die 2021 aus der Förderung fallenden Anlagen, sollte der Eigenverbrauch erst mal in den Markt integriert werden, in dem alles eingespeist wird, um dann den Eigenverbrauch mit dem Marktpreis verrechnet zu bekommen. Sie kennen doch sicher das viel zitierte Beispiel mit den Erdbeeren aus eigenem Garten, die zuerst in der Markthalle abgeliefert werden müssen, um dann teuer zurückgekauft werden.
@ Thomas, Sie sind ja interessiert dran, müssen aber noch tiefer einsteigen um die Marktbeherrschenden die Zusammenhänge zu verstehen
@Hans; sorry.
Für mein Verständniss weiss ich sehr viel über die Preisbildung in der Stromlandschaft aber:
Bin abgemeldet von ihrem ewigen Retro-Diskurs.
@ Thomas..
Bezüglich der EE und der Energiewende reicht Ihr Wissen eben leider nicht
Es sei denn, Sie haben eine Lösung dafür, wie man die EE wieder an dem Wertschöpfungsprozeß beteiligen kann, ohne zu dem Preisfindungssystem von vor 2010 zurückzukehren, wo die EE zwingend und gleichwertig mit dem Graustrom auf die Handelsebene gelangt sind.
Zur Erinnerung seit 2010 müssen die EE separat an der Börse verramscht werden.
@Hans,
Haben Sie irgendwann mal reflektiert, wie Sie mit Ihrem zugegebenen richtigen aber auch penetranten Wiederholungen über den fehlerhaften Systemwechsel der Strompreisberechnung 2009/2010 irgrendwelche aktiven Parlamentarier erreichen wollen?
Nur mal so als Gedankenanstoss!
Ich nehme an, dass Sie hier keinen der Diskutanten überzeugen müssen.
Doch Vorschläge für eine ziehlgerichtete Änderung sind leider nicht zu verzeichnen.
Bitte nochmal nachdenken; Danke!
Hier steht: „Die durchschnittlichen Strompreise für Haushaltskunden hätten zum 1. April bei 32,05 Cent pro Kilowattstunde gelegen – dies sei eine Steigerung um 1,2 Cent pro Kilowattstunde. Mit der für 2021 beschlossenen Senkung der EEG-Umlage sei ein Schritt zur Stabilisierung der Strompreise unternommen worden. Auch für Gewerbe- und Industriekunden sind dem Bericht zufolge die Preise 2020 gestiegen.“
Viel werde sie die Preise nicht senken können, denn es kommen andere Preise hinzu und das sind vor allem die Steigerung der Netznutzungskosten aufgrund des Netzausbaus.
Wenn erst einmal diese geplante Umwelt- und menschliche Gesundheit zerstörenden Monstertrassen gebaut sind die bei der momentanen Kostenschätzung bei 115Milliarden€ liegen, dann wird die Strompreisüberraschung für den deutschen Stromverbraucher kommen denn mit ihrem Strompreis müssen sie die darin versteckten Netznutzungskosten mit bezahlen. Dabei geht es nicht um das Deckmäntelchen Energiewende, es geht um die Erweiterung des europäischen Binnenmarktes, Europa soll flächendeckend mit immer billigerem Strom versorgt werden, dabei ist es egal ob Atomstrom, Kohlestrom oder Erneuere der Strommarkt soll bestimmen wer einspeisen darf. So die Planung der europäischen Kommission und die Planung der deutschen Regierung voran die Denkweise unserer Bundeskanzlerin. Deutschland wird zum Wohle Europas die Rechnung dieses europäischen Binnenmarktes bezahlen.
Schon heute ist es so, dass z.B. die Niederlande durch die riesigen Stromüberschüsse die das unsinnige Strommarktdesign in Deutschland ergibt ihren Strompreis teilweise schon unter 16Cent senken konnte das ermöglichten nur die transeuropäischen Übertragungsleitungen in ihnen fließt der zur Versorgung notwendige Strom aus konventionellen Kraftwerken hauptsächlich Atomstrom und Kohle. Wenn nun dezentral Wind- und PV-Strom erzeugt wird, dann müsste dieser Strom aus konventionellen Kraftwerken der nun hinzukommenden Menge entsprechend vom Netz gehen, diese Kraftwerke beherrschen das technisch nicht, sie können nicht sekundenschnell rauf und runter fahren, deshalb lässt man sie durchlaufen, im Netz müssen sich aber Einspeisung und Entnahme immer die Waage halten das verlangt die Physik d. h. die Frequenz muss immer gleichbleiben. Nun ist also ein Problem im Netz es wird destabilisiert vor allem wenn z.B. Großwindaufkommen ist. Nun ist die Möglichkeit das Gleichgewicht wieder herzustellen indem die Wind- und PV-Anlagen abgeregelt werden, es gibt aber noch eine zweite Möglichkeit mit der man das Gleichgewicht wieder herstellen kann und zwar indem der Nachbarstaat diesen überschüssigen Strom abnimmt, wenn sein Netz das zulässt Platz zu schaffen für den Strom aus Deutschland das macht man nicht aus Nächstenliebe, dafür will man entschädigt werden also macht man die Leitung erst frei wenn der Überschuss am Spotmarkt einen sehr niedrigen Preis hat, oder wenn sogar für die Abnahme gezahlt wird, dann fahren die Niederländer ihre GDU Kraftwerke runter, das beherrschen diese Kraftwerke sehr gut, nehmen den kostenlosen Strom sparen teures Gas und wenn der Wind wieder nachlässt fahren sie die Gaskraftwerke wieder hoch. Hier muss man noch wissen, dass es Im Höchstspannungsnetz keine Grenze für den Strom gibt und der immer dahin fließt wo der geringste Widerstand ist, wenn also die Niederlande ihre Gaskraftwerke runterfahren tritt dieser Fall ein, so dass automatisch über die nächste Kuppelstelle der deutsche Stromüberschuss in ihr Land fließt. Warum machen wir das nicht ebenso, dass wir mit Gaskraftwerken den fluktuierenden Strom aus Wind- und PV-Anlagen ergänzen? Und so eine sichere Versorgung schaffen würden, ohne dass Überschüsse entstehen die wir dem Nachbarland notgedrungen schenken müssen. Dass das in Deutschland nicht funktioniert liegt am Strommarktdesign, Gaskraftwerke haben zu hohe variable Kosten und eingespeist wird nach den variablen Kosten der Stromanbieter. Bei der Einspeisereihenfolge geht es darum wer der billigste Anbieter ist und das sind fast immer die Kohlekraftwerke die dürfen als erste einspeisen, wäre dann endlich einmal das Gaskraftwerk mit seinem Angebotspreis dran, ist der Auftrag schon erledigt und es geht leer aus so wird es unwirtschaftlich und muss stillgelegt werden, statt dass welche zur Ergänzung der fluktuierenden Einspeisung von Wind- und PV- Anlagen gebaut werden. Das Marktdesign könnte man ja ändern, indem man es der fluktuierenden Einspeisung von Wind und PV-Strom anpasst, das will man aber überhaupt nicht, dass das aufeinander abgestimmt ist denn man hat eben ganz was anderes im Fokus als eine Versorgung durch erneuerbare Energien.
Nachdem nun großer Druck auf die Regierung ausgeübt wurde, dass wenigstens ein CO2 Preis verlangt wird der den Kohlepreis erhöht, hat man hier nachgegen, aber die daraus resultierende Wirkung ist viel zu gering.
Unsere Regierung rückt von ihrem Vorhaben „billiger Strom für ganz Europa“ nicht ab, welche Art von Strom bei dieser geplanten Kupferplatte eingespeist wird ist egal, es kommt dabei nur auf den Angebotspreis an.
Die Deutschen Stromkunden müssen am Ende die Rechnung dieses europäischen Strombinnenmarktes bezahlen ihr Strompreis wird wegen den hohen Netznutzungskosten nicht fallen nur der Strompreis des Nachbarstaates. Dadurch werden wir vielleicht auch noch ein wirtschaftliches Problem bekommen, wenn die Industrie in den Nachbarstaat abwandert wo sie Strom zu einem viel günstigeren Preis erhält. Dieser fluktuierend eingespeiste Strom und das Verteilersystem harmonieren nicht, deswegen nehme ich an sie werden sobald diese Stromtrassen gebaut sind versuchen diese Erneuerbaren mit fluktuierender Einspeisung zum Teil wieder rauszudrängen.
Der von 33% auf 26% reduzierte Marktanteil führt also nun zu einer größeren Marktbeherrschung?
Und wir sollten als Stromkunden lieber täglich veränderliche day-ahead-Preise bevorzugen?
Oder nur wenn diese sinken?
Auch habe ich immer gedacht, dass an diesen ominösen Tagen alle kWh gleichermaßen zu den niedrigen Börsenpreisen verkauft werden. Oder haben die konventionellen einen höheren garantierten Preis, und nur die EE werden verramscht? D.h. die EE-Erzeuger bekommen ihre Garantiepreise gar nicht?
Aber ich bin wohl schon zu sehr ein Volksverdummungs-Opfer, und zu dumm für Paradoxmengenlehre.
Peter Rentfort sagt;
Oder haben die konventionellen einen höheren garantierten Preis, und nur die EE werden verramscht? D.h. die EE-Erzeuger bekommen ihre Garantiepreise gar nicht?
Aber ich bin wohl schon zu sehr ein Volksverdummungs-Opfer, und zu dumm für Paradoxmengenlehre.
@ Peter Rentfort.
Nein… Sie sind nicht zu dumm. Sie müssen sich nur genau mit dem System beschäftigen.
Tatsächlich werden an der Börse mit den day ahead Preisen.. „beide“.. Erzeugungsarten verramscht.
Der Unterschied besteht darin, dass die Wertschöpfung für den Ökostrom an der Börse „offiziell“ zu Ende ist. Während im Handel und Vertrieb mit den niedrigen day ahead Preisen lukrative Geschäfte gemacht werden, wirkt das für die EE gerade kontraproduktiv. Für die steigt seit 2010 die Umlage, wenn die day ahead Preise sinken. Womit wir wieder beim Kosten/Nutzen Prinzip wären, das seit 2010 nicht mehr gilt. Wenn das keine Volksverdummung ist, können Sie ja mal eine andere Bezeichnung dafür nennen.
Ach, nur für die EE-kWh steigt die Umlage und nicht für den Dreckstrom?
Schon wieder ein Paradoxon nicht verstanden! Und die mit garantierten Preisen entlohnten EE-Erzeuger sind also gekniffen und die konventionellen Ramschverkäufer reiben sich die Hände?
Kühnel
Lassen Sie mich aus Ihrem umfangreichen Beitrag 3 wesentliche Punkte kommentieren.
1) Sie sagen:
Das Marktdesign könnte man ja ändern, indem man es der fluktuierenden Einspeisung von Wind und PV-Strom anpasst, das will man aber überhaupt nicht, dass das aufeinander abgestimmt ist denn man hat eben ganz was anderes im Fokus als eine Versorgung durch erneuerbare Energien.
@ Kühnel fluktuierenden
Dieses Marktdesign, mit der konventionellen Anpassung an die fluktuierenden EE Einspeisungen hatten wir ja schon mal bis 2009. Und genau da müssen wir wieder hin Das sind doch hier – für einige wahrscheinlich schon nervend – meine ständigen Wiederholungen..
Lesen Sie was ich oben um 12. 57 Uhr dem Christian Frank dazu geschrieben habe.
2.) Sie sagen.
Die Deutschen Stromkunden müssen am Ende die Rechnung dieses europäischen Strombinnenmarktes bezahlen ihr Strompreis wird wegen den hohen Netznutzungskosten nicht fallen nur der Strompreis des Nachbarstaates.
@ Kühnel
Wie Sie meiner Antwort an Christian Frank entnehmen können, hätten wir nach dem Kosten/Nutzen Prinzip, wie das bis 2009 der Fall war, bei der EEG Umlage – wenn überhaupt – allenfalls eine 3 vorm Komma, mit sinkender Tendenz, bei zu nehmender EE Einspeisung. Bestätigt wird das mit der Grafik auf dem Video vom Prof.
3) Sie sagen.
Dadurch werden wir vielleicht auch noch ein wirtschaftliches Problem bekommen, wenn die Industrie in den Nachbarstaat abwandert wo sie Strom zu einem viel günstigeren Preis erhält.
@ Kühnel.
Die Industrie von der Sie sprechen, kaufen ihren Strom direkt an der Börse, und bekommen den, wegen der Sonne und Wind so günstigen Strom, aus erster Hand.
Manche Großunternehmen, wie Alu Hütten kooperieren bei der Netzregulierung, und verdienen
sogar noch, wenn bei einem Sturmtief die Preise negativ werden, oder im anderen Fall wenn sie für Stunden mit halber Kraft Strom aus dem Netz nehmen..,
Christian Frank sagt am 28 Januar um 18.44 Uhr
@ Nun Hr. Diehl,
den Einfluss der EE habe ich dabei noch nicht einmal betrachtet. Wenn man nämlich die Differenz zu den day-ahead-Preisen bilden würde (die ja für alle EEG-Anlagen als Direktvermarktungsweg vorgeschrieben ist), dann wäre die Gewinnmarge noch größer!
Hier ist in der Tat ein Fehler im System! Entweder bekommen die Endkunden, die die EEG-Umlage zahlen müssen, auch den entsprechend günstigeren day-ahead-Preis (meinetwegen mit einem kleinen Aufschlag für den Arbeitsaufwand). Oder aber die höheren Vertriebspreise werden als Maßstab für die Berechnung der EEG-Umlage herangezogen (und nicht die niedrigeren Börsenstrompreise).
Im Sinne einer besseren Kalkulierbarkeit und Transparenz wäre ich für die letzte Lösung.
@ Christian Frank.
Genau das ist es, was ich hier Volksverdummung nenne. Die EEG Umlage müsste gerechterweise Merit Order bereinigt werden. Das heißt der Preis senkende Effekt den die EE an der Börse auf die day ahead Preise bewirken, müsste der Umlage, kompensierend zugute kommen, wie das bis 2010 der Fall war. Welche Auswirkungen das auf unsere Strompreise hätte, und die versteckten Margen deutlich macht, zeigt die Praxis. Von maßgebenden Stellen können Sie lesen, dass ein 3 Familien Haushalt jährlich mit etwa 230 Euro durch die EEG Umlage belastet wird. Von den gleichen Stellen wird empfohlen zu den Anbietern zu wechseln, die die gesunkenen day ahead Preise ( Börsenpreise ) an ihre Kunden weiter geben, weil man dadurch bis zu 300 Euro jährlich sparen könnte.
Alleine damit ist alles zum Ausdruck gebracht, was ich hier deutlich machen will. In der Praxis ist nämlich seit 2010 – der Ermächtigungsverordnung – ,gerade das Gegenteil der Fall. Wenn die day ahead Preise sinken, und die Versorger können billigen Strom kaufen, steigt offiziell die EEG Umlage. Infolge dessen, müssen wir uns vorhalten lassen, dass wir wegen der Energiewende die höchsten Strompreise in Europa hätten..
Thomas sagt
@Hans,
Haben Sie irgendwann mal reflektiert, wie Sie mit Ihrem zugegebenen richtigen aber auch penetranten Wiederholungen über den fehlerhaften Systemwechsel der Strompreisberechnung 2009/2010 irgendwelche aktiven Parlamentarier erreichen wollen?Ich nehme an, dass Sie hier keinen der Diskutanten überzeugen müssen.
@ Thomas.
Zunächst einmal, wen es stört der, der muss es nicht lesen. Und wenn dann tatsächlich auch mal eine Politikerin oder Politiker hier schreibt, wie schon einige male geschehen, dann gehe ich davon aus, dass denen die PV Magazine nicht fremd sind, und die auch mal einen Kommentar lesen, und sich möglicherweise Gedanken machen darüber.. Denn wie Sie selbst sagen, ist es ja nicht falsch was ich schreibe, und für jeden neu hinzukommenden Leser, Daten und Fakten fundiert, nachvollziehbar.
Und nun zur Sache. Wenn Sie meine Beiträge richtig bewerten, müssen Sie feststellen, dass meine Wiederholungen zwangsläufig sind.
Was ich hier wiederhole, basiert auf der bekannten Ermächtigungsverordnung von 2010 und zieht sich wie ein roter Faden,.. „nachteilig“.. durch den gesamten Prozeß der Energiewende. Jedes mal wenn der Faden am nächsten Punkt an kommt, trifft er unausweichlich auf diese bekannte Verordnung mit der das EEG zu damals verstümmelt wurde.
Einige Beispiele die alle mit diesem Bremsklotz konfrontiert werden.
1) Wenn die Höhe der EEG Umlage ein Thema ist, und unsere damit zusammenhängenden hohen Strompreise.
2) Die Diskriminierung der EE – und all die Folgen – weil sie 2010 zum separaten Verramschen an die Börse verbannt wurden.
3) Das mysteriöse Absinken des EEG Konto ins Minus, obwohl die Ausgaben für die EE Vergütungen kontinuierlich sinken.
4) Das Vorrangige Abschalten von Windrädern wegen der Netzsicherheit.
5) Oder bei negativen Preisen, wo die zwar Strom erzeugen dürfen, aber nicht bezahlt bekommen während der Negativ Phasen, der Strom aber von irgendjemand an den Mann, sprich Kunden gebracht werden muss..
6) Und nicht zu letzt die Tatsache, dass EEG Strom seit 2010 an der Börse sein Grünstromprivileg verliert, und an der weiteren Wertschöpfung auf der Handelsebene nicht mehr teilnehmen darf.
Es würde den Rahmen sprengen, wenn ich fortfahren würde.
All diese Nachteile gelten erst seit der Ermächtigungsverordnung von 2010,
Wenn einer dieser Punkte hier ein Thema wird, werden meine Kommentare dazu, auf der Wurzel dieser Hindernisse basieren, und somit zwangsläufig zu Wiederholungen werden.
Aber wie gesagt, Sie müssen sie nicht lesen.
@Hans,
Es mag alles richtig sein, was von Ihnen mit einer bemerkenswerter Ausdauer gebetsmühlenartig wie auch oben angeführt wird!
Und dann?????
Wo bleiben Ihre Vorschläge zur Verbesserung des Strom-Vergütungssystemes oder der Unzulänglichkeiten der einzelnen Brennpunkte?
Selbst die Bundesregierung scheint her hilflos hin und her zu schwappen; angesicht der beschlossenen Übernahme der EEG-Vergütung für die nächtsten 2 jahre zum Festpeis!
Ich vermisse eine ehrliche Diskussion, wie des Öfteren von mir aufgeführt, über:
1) Änderung der Produktionsbegrenzung von Stromerzeugern in High-Last-Zeiten, sich für die Reduktion von primär konventionellen Energieerzeugern einzusetzen, anstatt nur bei den Erneuerbaren Energieen durch absteigenden Preise abzubremsen. Keinerlei Aussage im EEG 2021.
Angeblich sei das technisch bei den vorhandene konventionellen Kraftwerken nicht möglich!
Offensichtlich können das technisch die diversen Länder, die unseren Strom zu dann negativen Preisen in Ihr System wohlwollend und auch gewinnbringend einspeisen können. Komisch!
Mit einer Änderung der Spielregeln, dass deren Einspeisung zu Zeiten von negativen Strompreisen nicht mehr vergütet werden wird, wäre nach meinem Dafürhalten Einiges zu erreichen! Vorschlag für EEG 2021/2 ???
2) Fehlendes Managementsystem der Netzenergie-Behörde, die unser Stromnetz bisher erstaunlich konstant hält.
Nur mit recht teuren Minuten-Energie herrumzuhandeln, wie z.Z. durch die Netzargentur praktiziert wird, wird in ein paar Jahren in einem System, der nur noch ausschliesslich Erneuerbaren aller Wahrscheinlichkeit nach noch viel teuer werden und wahrscheinlich mit den gegebenen Randfaktoren nicht ausreichend sein.
3) Wo bleiben die Gedanken für ein zukünftiges Stromnetz mit einem ausgleichendem Speichersystem, großvolumig und dessen vorraussichtliche erforderliche Vergütung?
Bei Wegfall der grossvolumigen erzeuger werden Versorgungslücken entstehen; nicht nur zu Weihnachten!
4) Einforderung von wissenschaftlichem Sachverstands für die Bewältigung der erforderlichen Umwandlungen der Stromlandschaft; technisch und auch bilanziell im Vergütungssystem.
5) Abschaffung der Exclusion der von der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe.
Es soll manche Industriezweige geben, die von niedrigen Energiepreisen absolut abhängig seien, um konkurrenzfähig bleiben zu können? Die wurden von der Stromsteuer und allgemeinen EEG Umlage ausdrücklich weiterhin ausgenommen! Seit 2000; war da nicht genug Zeit über notwendige Veränderungen nach zu denken und um zu setzen?
Warum soll das alles den Stromkunden als alternaivloser Preis für die erneuebaren Energieen verkauft werden?
@ Hans
Aber bitte: Bestehen Sie weiterhin auf das Zurückdrehen der Zeitscala zu dem Zeitpunkt der „Machergreifung“ von 2010
Eventuell wird damit alles besser. – BITTE –
Thomas sagt:
Wo bleiben Ihre Vorschläge zur Verbesserung des Strom-Vergütungssystemes oder der Unzulänglichkeiten der einzelnen Brennpunkte?
@ Thomas.
Es bedarf, nur dem einen Vorschlag, und den habe ich schon X-mal hier gepostet .
Hier noch einmal
Die vielen Unzulänglichkeiten der einzelnen Brennpunkte wären weitgehend beseitigt, wenn die Hauptakteure, nämlich die Erneuerbaren selbst, wieder aktiv am Energiewende Prozess teilnehmen dürften, und nicht außerhalb des Prozesses an der Börse diskriminiert würden, in dem sie sich selbst abwerten.
Thomas sagt:
Selbst die Bundesregierung scheint her hilflos hin und her zu schwappen; angesicht der beschlossenen Übernahme der EEG-Vergütung für die nächtsten 2 jahre zum Festpeis!
@ Thomas
Der Bundesregierung fällt jetzt die „Volksverdummung“ mit der EEG Umlage auf die Füße die 2010 von Lobbyisten auf den Weg gebracht wurde. Womit wir wieder bei einer meiner Wiederholungen wären.