KfW startet Förderprogramm für private Ladestationen

Ladestation Elektroauto

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Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung für den Ausbau der Elektromobilität. Bisher gab es neben der Bundesförderung für öffentlich zugängliche Ladestationen lediglich von einzelnen Bundesländern und Kommunen Zuschüsse für private Ladeeinrichtungen. Die gewünschte, durchschlagende Wirkung haben diese Maßnahmen noch nicht gezeigt, es geht schleppend voran mit der Nutzung von Elektroautos. Mit dem neuen Förderprogramm will die Bundesregierung nun Privatpersonen dazu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Lade­infrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.

900 Euro je Ladepunkt

Das neue Programm trägt den Namen „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (KfW 440). Der Investitions­zuschuss beträgt 900 Euro je Ladepunkt, wobei eine Lade­station mehrere Ladepunkte haben kann.

Zu den förderfähigen Kosten zählen die Investitionen in die Ladeeinrichtung, den Einbau, notwendige Elektroinstallationsarbeiten wie Erdarbeiten, den Netzanschluss und ein Energiemanagementsystem zur Steuerung der Ladestation. Die Gesamtkosten müssen sich auf mindestens 900 Euro je Ladepunkt belaufen.

Der Antrag auf den Zuschuss kann für selbst genutzte und vermietete Wohngebäude gestellt werden. Bedingung ist, dass die Ladeeinrichtung auf einem privat zugänglichen Grundstück installiert und von einem begrenzten Personenkreis genutzt wird, zum Beispiel von einer Familie oder den Bewohnern eines Mehrfamilienhauses.

Elf Kilowatt Ladeleistung je Ladepunkt

Weiterhin muss die Ladeleistung genau elf Kilowatt je Ladepunkt aufweisen. Ob auch Ladepunkte mit höherer Leistung förderberechtigt sind, die dann gegebenenfalls heruntergeregelt werden müssen, stand Mitte Oktober noch nicht fest. „Voraussichtlich ja“, sagte Wolfram Schweickhardt, stellvertretender Pressesprecher der KfW Bankengruppe. Mit der Liste der förderfähigen Ladestationen, die zum Start der Antragstellung am 24. November veröffentlicht werden soll, wird die Frage beantwortet. Der Antrag muss vor der Bestellung der Lade­einrichtung im KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Der Zuschuss aus dem neuen Programm KfW 440 kann nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln für Ladestationen kombiniert werden. Das gilt für das Förderprogramm für private Klimaschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein ebenso wie für die Förderung der Stadt München. Eine Kombination mit dem Förderprogramm KfW 270, in dem unter anderem Photovoltaik-Anlagen bezuschusst werden, ist gleichwohl möglich, da es ebenfalls eine Bundesförderung ist.

100 Prozent regenerativer Strom

Mit Blick auf die Netzdienlichkeit muss die Ladestation intelligent und steuerbar sein, so dass die Ladeleistung von außen beeinflusst werden kann. Eine weitere Bedingung ist, dass 100 Prozent regenerativer Strom für die Ladestation genutzt wird. Dieser kann entweder zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage bezogen werden. „Ist das nicht ausreichend, ist zusätzlich ein Stromvertrag aus 100 Prozent erneuerbaren Energien zu verwenden“, sagt Schweickhardt. Eigenerzeugter Strom könne auch in einem Stromspeicher zwischengespeichert werden, wenn daraus dann die Ladestation versorgt wird.

Neben Privatpersonen sind auch Wohneigentümergemeinschaften, -unternehmen und -genossenschaften sowie Bauträger antragsberechtigt. Die Besonderheiten für Mieter und Vermieter sowie alle anderen Details sind im Merkblatt der KfW zu finden.

Auch für Gewerbetreibende gibt es eine gute Nachricht. Für sie soll 2021 ein Programm zur Förderung von Lade­infrastruktur in Kraft treten, wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitteilte. (Ina Röpke)

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Der Artikel stammt aus der Novemberausgabe des pv magazine Deutschland. Ein Schwerpunktthema des Hefts ist Elektromobilität für Installationsbetriebe.

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