Bayern wird demnächst ökologische Ausgleichsmaßnahmen innerhalb von Photovoltaik-Freiflächen erlauben

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Der Dringlichkeitsantrag der Grünen im bayerischen Landtag zur EEG-Novelle 2021 ist in der Sitzung am Donnerstag in die zuständigen Ausschüsse verwiesen worden. Die Grünen wollen erreichen, dass sich die Staatsregierung in München für wesentliche Nachbesserungen des aktuellen EEG-Entwurfs einsetzt. Unter anderem fordern sie einen jährlichen Photovoltaik-Zubau von 15 Gigawatt.

In Bayern ist die Photovoltaik durchaus populär und auch die Regierung des Landes tut einiges, um einen möglichst hohen Zubau zu erreichen. So hat sie 200 Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf benachteiligtem Acker- und Grünland pro Jahr erlaubt. Bei den Freiflächenanlagen fallen dann ökologische Ausgleichsmaßnahmen an. Auch hier zeigen sich die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern fortschrittlich. Sie brachten einen Antrag ein, wonach diese Maßnahmen künftig innerhalb der Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfolgen sollen. Dieser Antrag fand erwartungsgemäß auch eine Mehrheit im Parlament. Jetzt ist es am Umweltministerium, die Vorgaben in eine Empfehlung zu fassen.

Genau an dieser Stelle setzt die Kritik der Grünen ein. Sie sind davon überzeugt, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine „echte Bereicherung unserer Landschaft darstellen und als wichtige Trittstein und Biotope fungieren“, wie der energiepolitische Sprecher der Grünen, Martin Stümpfig, pv magazine erklärte. Die Skepsis seiner Partei setzt bei der Form der Umsetzung ein, da sie eine Schwächung des Naturschutzgesetzes fürchten, was nicht nur bei Photovoltaik-Anlagen greift.  „Dazu muss und darf aber nicht das Bundesnaturschutzgesetz zu Ausgleichflächen geschliffen werden. Wir brauchen mehr Naturschutz in Deutschland. Auf den Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann man gut sehen, wie Ökologie und Ökonomie gemeinsam umgesetzt werden können“, sagte Stümpfig weiter. Die Grünen sehen keine Notwendigkeit für eine Gesetzänderung, sondern man sollte die Empfehlung einfach in der Praxis anwenden. „Eine Umsetzung der Ausgleichsflächen innerhalb der Freiflächenanlage ist kein Problem – in vielen Fällen wird das schon länger so praktiziert“, sagte Stümpfig.

Wann das Umweltministerium in Bayern seine Empfehlung veröffentlichen wird, ist noch ungewiss. Derzeit hat bei den Behörden die Bekämpfung der Corona-Pandemie höchste Priorität.

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