LEAG schlägt Ausschreibungen für Strommengen aus Post-EEG-Anlagen in einem Netzgebiet vor

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Die Novelle des EEG ist auch deshalb so dringend erforderlich, damit der Weiterbetrieb der Anlagen gesichert wird, die ab 2021 nach 20 Jahren aus der Förderung fallen. Die bisherigen Vorschläge im Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums halten viele Marktteilnehmer für unzureichend. Dazu zählt auch der Energieversorger LEAG. „Eine Vermarktung von Post-EEG Anlagen durch die Netzbetreiber ist das falsche wettbewerbliche Signal, konterkariert die Entflechtung des Strommarktes und ist eine vertane Chance für eine stärkere Marktintegration der Erneuerbaren“, so Harald Altmann, Leiter Innovative Energielösungen bei dem Unternehmen. Es sei eine „transparente und wettbewerbliche Vermarktung dringend notwendig“. Dies sei auch für kleine Photovoltaik-Anlagen möglich.

Das Modell von LEAG sieht vor, dass die Stromerzeugung aller ausgeförderten Kleinanlagen in einem Netzgebiet sollen öffentlich und transparent ausgeschrieben werden, um den besten Markterlös zu erzielen. Sie würden dazu in einem eigenen Bilanzkreis zusammengefasst. Eine teure Leistungsmessung soll nicht notwendig sein, da Netzbetreiber bereits heute viertelstundengenau die Leistung dieser Kleinanlagen mit EEG-Vergütung an die Übertragungsnetzbetreiber zur Vermarktung für das EEG-Konto verrechnen. „Durch die analoge Nutzung dieses Verfahrens können die wachsendenden Strommengen aus ausgeförderten Kleinanlagen ohne Einbau zusätzlicher Messtechnik durch eingespielte, effizienten Prozesse zu niedrigsten Kosten vermarktet werden“, erklärt Altmann weiter. Das Modell sei eine Win-Win-Situation: Es fördert den Wettbewerb um Grünstromprodukte unter den Direktvermarktern und es stellt den Betreibern der kleinen Photovoltaik-Anlagen höhere Erträge in Aussicht. Zudem sei mit dem LEAG-Modell auch der Entflechtung von Netz und Vertrieb genüge getan.

Im derzeitigen EEG-Entwurf ist vorgesehen, dass Betreiber von Post-EEG-Anlagen entweder teure Messtechnik installieren und sich dann einen Direktvermarkter suchen. Dies ist in der Regel für kleine, privaten Photovoltaik-Dachanlagen nicht wirtschaftlich. Als „Auffanglösung“ ist vorgesehen, dass der Solarstrom aus den ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen weiter eingespeist wird. Der Netzbetreiber erfasst die Einspeisung und zahlt den Jahresmarktwert abzüglich einer Gebühr für die Vermarktung für den Solarstrom an die Betreiber.

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