Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für Betreiber von Post-EEG-Anlagen

Solaranlage auf einem Hausdach unter dem strahlend blauen Himmel

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Was tun mit einer Photovoltaik-Anlage, die zum Jahresende aus dem EEG fällt? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) rät den Betreibern vor allem eines: Ruhe bewahren. Es gibt bereits erste Angebote von Unternehmen wie Sonnen, der Wemag oder den Stadtwerken Kassel und Roth, Strom aus ausgeförderten Anlagen abzunehmen. Wer sich dafür interessiert, sollte die Bedingungen mit Bedacht prüfen – und die EEG-Novelle abwarten, die nach der Verabschiedung im Bundeskabinett jetzt in den Bundestag und den Bundesrat geht.

Die Verbraucherschützer verweisen darauf, dass die Photovoltaik-Pioniere so oder so auf der sicheren Seite sind – selbst wenn es für sie zum Jahresende keine Lösung gibt, können sie die Anlage zu Silvester einfach selbst mit dem Schalter im Sicherungskasten vorübergehend ausschalten.

Darüber hinaus hat die VZ NRW einige konkrete Tipps für betroffene Betreiber:

  • Anlage checken: Ist die Anlage überhaupt fit für den Weiterbetrieb, also sicher und leistungsfähig? Diese Frage sollte geklärt sein, bevor eine Entscheidung fällt. Eine sicherheitstechnische Überprüfung durch einen Fachbetrieb kostet etwa 250 bis 300 Euro. Fällt sie nicht gut aus, kann auch eine neue Anlage mit Eigenversorgung eine Alternative sein. Für den eingespeisten Strom fließt dann wieder 20 Jahre lang EEG-Vergütung – allerdings mit derzeit rund 9 Cent pro Kilowattstunde deutlich weniger als früher.
  • Versicherung kündigen: Was nicht mehr lohnt, ist eine spezielle Photovoltaik-Versicherung. Bestehende Policen können Betreiber zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und die Anlage künftig gegen allenfalls geringen Aufpreis in die Gebäudeversicherung einbeziehen.
  • Ist Eigenverbrauch eine Möglichkeit? Den Strom vom Dach selbst zu verbrauchen, senkt die Stromrechnung. Doch die Umrüstung von der Volleinspeisung zum Eigenverbrauch kann aufwändig sein, und die Zusatzkosten dafür lohnen sich nicht immer. Ein hoher Stromverbrauch im Haushalt und eine Altanlage mit mindestens 3,5 Kilowatt Leistung sind zwar gute Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Ergebnis. Doch letztlich muss hier in jedem Einzelfall genau geprüft werden, was sich rechnet.
  • Den Strom verkaufen? Die bisher gesetzlich vorgesehene „Direktvermarktung“ als einzige Möglichkeit der Einspeisung aus Altanlagen ist für kleine Anlagen nicht wirtschaftlich. Als Alternative gibt es erste Angebote von Energieversorgern, den Strom gegen Vergütung von wenigen Cent pro Kilowattstunde abzunehmen, wenn zugleich ein Stromliefervertrag mit dem Anbieter abgeschlossen wird. Das klingt komfortabel, bedeutet aber auch eine Bindung an das Unternehmen und seine Tarife. In jedem Fall sollten Anlagenbetreiber hier die neuen gesetzlichen Regelungen abwarten, bevor sie sich entscheiden.

Weitere Informationen zu den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten für Ü20-Photovoltaik-Anlagen geben die Energie-Fachleute der NZ NRW im Online-Vortrag „Photovoltaik nach der EEG-Vergütung“ am Dienstag, 20. Oktober, von 18 bis 19.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung ist möglich unter www.verbraucherzentrale.nrw/e-seminare

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