BSW-Solar: EEG-Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen sind Irrweg und Kostentreiber

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Nach den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums sollen künftig alle Photovoltaik-Dachanlagen ab 500 Kilowatt Leistung um Zuschläge in Auktionen konkurrieren. Dabei soll solarer Eigenverbrauch untersagt sein. Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht darin ein neues Bremsmanöver der Politik für den Photovoltaik-Zubau.

Die Streichung des 52-Gigawatt-Deckels für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt aus dem EEG hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) nach zähem Ringen erreicht. Doch die Photovoltaik-Branche in Deutschland konnte nur kurz durchschnaufen. Seit einigen Tagen ist der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für das EEG 2021 bekannt. Mit der Novelle droht neues Ungemach.

Anstatt die Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie endlich umzusetzen und damit etwa die Belastungen für solaren Eigenverbrauch zumindest für kleine Anlagen abzuschaffen, hat die Bundesregierung weitere Bremsmanöver für den deutschen Photovoltaik-Markt in ihren EEG-Entwurf eingebaut. So soll die Ausschreibungspflicht für Photovoltaik-Dachanlagen ausgeweitet werden. Bisher müssen Anlagen ab 750 Kilowatt Leistung mit Freiflächenanlagen um Zuschläge buhlen, was nur in wenigen Fällen erfolgreich ist. Künftig plant das Bundeswirtschaftsministerium separate Ausschreibungen für Dachanlagen, dann aber bereits für alle Projekte ab 500 Kilowatt Leistung und die Grenze soll in den Folgejahren noch weiter nach unten gehen.

Ein „Irrweg und Kostentreiber“ nach Meinung des BSW-Solar. Die Crux bei den Ausschreibungen: Es ist Eigenverbrauch untersagt, wenn die Anlagen eine Förderung über Zuschläge erhalten. Zudem sind die Volumina mit 200 Megawatt – wie sie für 2021 und 2022 vorgesehen sind – viel geringer als das Marktwachstum in diesem Segment in der jüngsten Vergangenheit. Dies lag 2019 bei den größeren Dachanlagen schon bei mehr als einem Gigawatt neu installierter Leistung.

Der Verband fordert vor diesem Hintergrund von der Politik daher auch ein „Solar-Beschleunigungsgesetz“ sowie die „Streichung der Sonnensteuer“, also die Belastung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs mit Abgaben und Umlagen. Andernfalls drohe Deutschland nach Ansicht von Marktforschern bereits in Kürze eine Stromerzeugungslücke durch den geplanten Ausstieg aus Atom- und Kohlekraft. „Ein zu langsamer Ausbau erneuerbarer Energien würde unweigerlich zu verlängerten Laufzeiten fossiler und atomarer Kraftwerke in Europa führen“, warnt der BSW-Solar.

Der Photovoltaik-Ausbau müsse doppelt so schnell erfolgen, wie von der Bundesregierung vorgesehen. Der Verband fordert, das jährliche Zubauziel auf zehn Gigawatt anzuheben. Gerade Gewerbedächer, die bislang vielfach ungenutzt sind, müssten dann für die Photovoltaik aktiviert werden. Mit dem EEG-Entwurf, mit dem sich bereits in Kürze das Kabinett sowie Bundestag und -rat befassen sollen, würde aber genau dies verhindern. Denn die Betriebe hätten großes Interesse, zumindest einen Teil des Solarstroms auch selbst zu nutzen. Wenn sie erst in Ausschreibungen müssten, könnten sie genau dies aber nicht mehr. „Diese Bedingungen sind schikanös und das Gegenteil dessen, was die Energiewende braucht und vorantreibt. Das wäre so, als wenn man Landwirte dazu zwingen würde, ihre Erträge vollständig zu vermarkten und es ihnen nicht mehr erlaubt wäre, sie zum Eigenverzehr selbst zu verbrauchen,“ erklärt BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Unterstützung erhält der BSW-Solar für seine Position von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Auch sie sieht die Gefahr, dass solch ein Systemwechsel die Investitionsbereitschaft der Unternehmen in Photovoltaik ausbremsen würde. Auch der Blick ins Nachbarland bestärkt die Befürchtungen. „Die französischen Solardach-Auktionen gelten als gescheitert und ein Investorenschreck. Sie sind regelmäßig unterzeichnet und dazu noch teuer. Der Förderbedarf liegt 20 Prozent über dem Deutschlands“, so Körnig weiter.

Über den geplanten Systemwechsel hinaus belastet bereits die anteilige EEG-Umlagezahlung auf Eigenverbrauch aus Photovoltaik-Anlagen größer zehn Kilowatt-Leistung die Nachfrage. „Die ‚Sonnensteuer´ blockiert Milliardeninvestitionen in die Energiewende in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. Neben dem Ausbau der Photovoltaik erschwert sie die Markteinführung dringend benötigter intelligenter und dezentraler Lösungen der Speicherung und Sektorenkopplung und verstößt teils sogar gegen EU-Recht“, erklärt Körnig.

Nach Ansicht des Verbands ist das Bundeswirtschaftsministerium aktuell gefordert, seine Gesetzpläne nochmals gründlich zu überarbeiten. Nur so könnten Kosten und Förderabhängigkeit der Photovoltaik weiter gesenkt werden. Erste größere Solarparks entstehen in Deutschland bereits ohne EEG-Förderung. Mit Blick auf die Förderausgaben betont der BSW-Solar, dass diese seit der letzten großen EEG-Novelle 2017 um ein weiteres Drittel gesunken seien. Verglichen mit denen vor zehn Jahren müsste sogar nur noch ein Viertel der damaligen Kosten aufgewendet werden.

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