Drastischer Solar-Einbruch in letzter Minute verhindert

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Gesten Abend wurde im Bundestag endlich die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels beschlossen. Der Bundesrat muss der Abschaffung am 3. Juli ebenfalls noch zustimmen. Der 2012 unter dem damaligen Umweltminister Altmaier eingeführte Solardeckel drohte im Sommer erreicht zu werden und damit der Wegfall von Vergütungen für Solar-Investitionen in Anlagen unter 750 Kilowatt. Ein drastischer Einbruch des Neubaus der Solarenergie wäre die erwartbare Folge gewesen. (https://www.pv-magazine.de/2020/06/18/
bundestag-beschliesst-streichung-des-52-gigawatt-deckels-fuer-die-photovoltaik-aus-dem-eeg/
)

Die Koalition begrüßt die Einigung als einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, dies genau ist es aber überhaupt nicht, denn es wird damit ja kein stärkerer Ausbau der Photovoltaik kommen, sondern nur ein Einbruch verhindert. Doch die Regierung, allen voran Wirtschaftsminister Altmaier, verkauft dies als Erfolgsmeldung: „Es geht bei der Energiewende weiter voran!“ und weiter beschreibt er die Aufhebung des Solardeckels als „starken Impuls bei Photovoltaik für Konjunktur und Beschäftigung in der Erneuerbaren-Branche.“ (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200618-bundestag-verabschiedet-gebaeudeenergiegesetz-und-beschliesst-abstandsregelung-fuer-windanlagen-und-aufhebung-des-photovoltaik-deckels.html)

Altmaier täuscht so über die tatsächlichen Ausbauhemmnisse bei der Photovoltaik hinweg. Denn weitere Hemmnisse für den Ausbau der Solarenergie bleiben bestehen (unter anderen Ausschreibungen für Freiflächenanlagen, deutliche Vergütungssenkung durch „atmenden Deckel“, EEG-Umlageerhebung auf Eigenstromerzeugung, fehlende Direktvermarktungs- und Mieterstromunterstützung). Der für den Klimaschutz jährlich notwendige Ausbau von 10 bis 20 Gigawatt kann so nicht erreicht werden.

Hinzu kommt, dass zur Aufhebung des weitgehenden Investitionsstillstandes in den Bereichen Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie für die Stromerzeugung gestern keinerlei Beschlüsse gefasst wurden. Ein weiteres Indiz für fortlaufenden Stillstand beim Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Bei der Windenergie wurde sogar eine weitere Ausbaubremse beschlossen, mit dem Mindestabstand von höchstens 1000 Meter zur Wohnbebauung. Zwar können die Länder auch kürzere Abstände einführen; die Erfahrung der letzten Jahre aber zeigt, dass viele Länder dem Druck der Windkraftgegner nachgeben werden und den höchst möglichen Mindestabstand von 1000 Meter beschließen werden, womit die verfügbaren Flächen für Windenergie weiter massiv eingeschränkt werden. (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/201/1920148.pdf)

Es bleibt nur zu hoffen, dass so viele Länder wie möglich sich diesem Druck nicht beugen und die Chance zur eigenen Abstandsregelung nutzen, um deutlich kürzere Mindestabstände festzulegen, damit der Ausbau auf den notwendigen 3 Prozent der bundesweiten Landesfläche stattfinden kann.

Auch hat der Bundestag mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude beschlossen und damit neue Effizienzstandards festgelegt. Auch hier ist aus Sicht des Klimaschutzes das Notwendige und technisch Machbare, nämlich die Durchdringung mit Null-Emissionshäuser weder für Neubau noch in der Renovierung festgelegt worden, womit der wichtige Gebäudesektor weiterhin nicht den notwendigen Beitrag für den Klimaschutz (Nullemissionen bis 2030) erbringen wird.

— Der Autor Hans-Josef Fell saß für die Grünen von 1998 bis 2013 im Deutschen Bundestag. Der Energieexperte war im Jahr 2000 Mitautor des EEG. Nun ist er Präsident der Energy Watch Group (EWG). Mehr zu seiner Arbeit finden Sie unter www.hans-josef-fell.de. —

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com

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