Mit dem Konjunkturpaket zur Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Corona-Krise hat die Bundesregierung sich auf ein leichtes Absenken der EEG-Umlage bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde im nächsten Jahr und bei 6,0 Cent pro Kilowattstunde 2022 verständigt. Verbraucherschützer und Handel reicht die Maßnahme nicht aus. „Die Richtung stimmt. Handel und Verbraucher müssen beim Strompreis entlastet werden. Das jetzt geplante Einfrieren der EEG-Umlage erzeugt aber weder einen spürbaren ökonomische noch einen deutlichen ökologischen Effekt“, erklärte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE). Auch der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Klaus Müller, kritisiert das Vorhaben der Regierung als zu mutlos, da sie lediglich einen weiteren Anstieg der Umlage verhindere. „Die privaten Verbraucher müssen beim Strompreis deutlich stärker entlastet werden, sonst zahlen sie bei der CO2-Bepreisung sogar drauf. Das wäre nicht akzeptabel“, sagte er.
Die festgelegte Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde im nächsten Jahr wird nach Ansicht der Verbraucherschützer mehr als aufgewogen. Daher sei eine Absenkung der EEG-Umlage auf ein niedrigeres Niveau erfolgen, um eine „echte Entlastung der Verbraucher“ zu erreichen. Der vzbv rechnet vor, dass nach den gegenwärtigen Plänen die Haushalte mit Gasheizung bei einem Stromverbrauch von beispielsweise 3.500 Kilowattstunden pro Jahr zwar durch das Konjunkturpaket um 10,50 Euro entlastet, gleichzeitig allerdings durch die Einführung des CO2-Preises bei einem beispielhaften Gasverbrauch von 17.500 Kilowattstunden mit 90 Euro zusätzlich belastet würden. Hinzu kämen noch Mehrkosten beim Kraftstoffverbrauch.
Die Verbraucherschützer und der Einzelhandelsverband fordern daher eine entschlossene Strompreissenkung um 5 Cent pro Kilowattstunde. Damit würden Haushalte um rund 175 Euro jährlich entlastet, gleichzeitig ihre Kaufkraft gestärkt sowie ein Vertrauensverlust wegen der Einführung der CO2-Bepreisung vermieden, argumentieren die Vereinigungen.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
„Die Bepreisung von Kohlendioxid wird von vielen Fachleuten als wichtiges Instrument angesehen, um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen, als freiwillige Vereinbarungen wie sie bei der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 getroffen wurden.[3][4] Für das Erreichen der Paris-Ziele sind ab spätestens 2020 CO2-Preise zwischen 40 und 80 US-Dollar notwendig, die bis 2030 auf 50 bis 100 US-Dollar steigen müssen.[5] In einer im November 2018 veröffentlichten Kostenschätzung geht das Umweltbundesamt (UBA) von Schäden von rund 180 Euro pro Tonne Kohlendioxid aus (Basis Treibhausgasemissionen Deutschlands 2016).“
Das Gesamtkonzept scheint angesichts der Gesamtproblematik und der Vorbildfunktion Deutschlands, als #1 für Umwelttechnologien noch etwas „unfertig“?