Eigentlich sollte der Kostenscheitel bei der EEG-Umlage demnächst erreicht werden. Ab 2021 fallen die ersten Anlagen aus der Förderung, die von den anfänglich sehr hohen Vergütungssätzen profitiert haben. Zudem hat die Bundesregierung eine Entlastung der EEG-Umlage durch die Einnahmen aus dem neuen Brennstoffemissionshandel ab 2021 beschlossen. Doch nun könnte die aktuelle Entwicklung an der Strombörse alle diese Effekte konterkarieren.
Derzeit sinkt die Stromnachfrage wegen der Eindämmungsmaßnahmen für die Corona-Krise massiv. Dazu kommen viele Stunden mit hohen Einspeisungen der bestehenden Photovoltaik- und Windkraftanlagen. All dies führt dazu, dass die Strompreise an der Börse in den Keller gehen und wiederholt sogar stundenlang im negativen Bereich liegen. Da die EEG-Vergütung als Differenz zu den aktuellen Marktwerten für den Strom gezahlt wird, steigen damit die Gesamtkosten für die Förderung. Dies lässt sich deutlich an der Entwicklung des EEG-Konto ablesen, dass Ende März weniger als 1,9 Milliarden Euro Überschuss ausweist – dies sind mehr als 4 Milliarden Euro weniger als noch vor Jahresfrist.
Die Analysten von Enplify gehen von einem weiteren rapiden Abschmelzen des Überschusses aus. Zum Jahreswechsel werde dies in einem milliardenschweren Defizit des EEG-Kontos müden. „Dafür verantwortlich ist der geringere Strompreis am Spotmarkt, der – wesentlich durch die Corona-Krise bedingt – seit Jahresbeginn bei durchschnittlich 25,27 Euro/Megawattstunde und in der ersten Aprilhälfte sogar nur bei 17,34 Euro/Megawattstunde für das Base-Produkt lag“, so die Analysten von Enplify.
In die Berechnungen von Enplify fließen unter anderem die Annahme ein, dass der Letztverbrauch zwischen 5 und 20 Prozent in diesem Jahr zurückgehen wird. Der durchschnittliche Börsenpreis werde wohl zwischen 20 und 30 Prozent unterhalb der Kalkulationen der Übertragungsnetzbetreiber liegen, die sie für die Berechnung der EEG-Umlage 2020 angenommen haben. Daraus werde dann ein Defizit zwischen 3,3 und 7,8 Milliarden Euro auf dem EEG-Konto zum Jahresende resultieren.
Die „Mechanik der Ökostromförderung“ könnte dann dazu führen, dass die EEG-Umlage von derzeit 6,765 auf bis zu 8,25 Cent pro Kilowattstunde im kommenden Jahr steigen werde. Die Effekte durch den niedrigen Börsenstrompreis und die Unterdeckung des EEG-Kontos fallen dabei stärker ins Gewicht bei der Berechnung der EEG-Umlage als die geplante Entlastung durch die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel, wie es weiter heißt. Ohne diese Entlastung könnte die EEG-Umlage sogar auf bis zu 9,75 Cent pro Kilowattstunden steigen. Dies wäre ein Anstieg um 44 Prozent gegenüber dem derzeitigen Niveau. Daher warnen die Analysten auch vor einer krisenbedingten Verschiebung der Einführung der CO2-Bepreisung.
Die Analyse fokussiert sich dabei weniger auf die steigenden Kosten für die Privathaushalte, sondern auf die Auswirkungen auf die energieintensiven Industrieunternehmen. Diese zählten zu den „großen Verlierern des angedachten Kompensationsmechanismus“, da sie von der Senkung der EEG-Umlage nicht groß profitieren, doch sofern sie „erdgaskostenintensiv“ arbeiten, stark von den Zusatzbelastungen durch den Brennstoffemissionshandel betroffen seien. Auch von den derzeit niedrigen Strompreisen würden sie erst 2022 profitieren können, da die Beschaffung des Stroms in der Regel weit im Voraus erfolgt. Neben der steigenden EEG-Umlage erwarten die Analysten auch eine Erhöhung der KWK- und Offshore-Netzumlage sowie der Netzentgelte um voraussichtlich 10 bis 15 Prozent im kommenden Jahr.
„Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Entwicklung der EEG-Umlage bringen die Bundesregierung in die Bredouille“, erklärte Dennis Becher, Vorstandschef von Enplify. In jedem Fall wären Milliarden-Zuschüsse notwendig, um die Umlage stabil zu halten oder zu senken. „Hält die Bundesregierung an der Einführung des nationalen Emissionshandelssystems zum 1. Januar 2021 fest, werden weitere Zuschüsse in Milliardenhöhe erforderlich sein, um die EEG-Umlage überhaupt auf dem aktuellen Niveau zu halten.“ Er hält weitere Mittel für erforderlich, um die Mehrbelastungen für die Industrie – gerade in Krisenzeiten – zu kompensieren und eine Senkung der EEG-Umlage zu erreichen.
Bei einer Verschiebung der Einführung des Brennstoffemissionshandels würden der Bundesregierung allerdings die Einnahmen fehlen. Dann besteht nach Ansicht von Becher sogar die Gefahr, dass sich wegen der ausbleibenden Zuschüsse die EEG-Umlage auf knapp 10,00 Cent pro Kilowattstunde erhöhen. „Milliardenschwere Zuschüsse wären auch hier erforderlich, um die EEG-Umlage 2021 überhaupt zu stabilisieren. Zusätzliche Mittel müssten freigegeben werden, um die EEG-Umlage zu reduzieren“, so Becher weiter.
Jann Binder, stellvertretender Geschäftsführer des Solar Cluster Baden-Württemberg, ist dagegen überzeugt, dass der Effekt der derzeit durch die Corona-Krise sinkenden Börsenstrompreise die steigende EEG-Umlage mindestens kompensieren wird. So profitierten die industriellen Abnehmer bereits aktuell von den stark gesunkenen Börsenstrompreisen, die inbesondere in Zeiten hoher Einspeisung aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen zu verzeichnen sind, sagt Binder weiter. Und auch für Privathaushalte ist er optimistisch, dass sich in Summe sinkende Strompreise im kommenden Jahr ergeben werden. In einer Überschlagsrechnung legt er dar, dass sofern der Börsenstrompreis in diesem Jahr bei 3,0 Cent pro Kilowattstunde – statt der im Referenzfall der Übertragungsnetzbetreiber angenommenen 5,2 Cent pro Kilowattstunde – liegt, dann würde die EEG-Umlage 2021 um 1,34 auf rund 8,2 Cent pro Kilowattstunde steigen. Gleichzeitig würde in Summe der Strompreis plus Umlage um knapp 0,9 Cent pro Kilowattstunde sinken.
Anmerkung der Redaktion: Das Statement von Jann Binder wurde am 23.4.2020 zum Artikel ergänzt.
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Beim Bundesumweltministerium ist bis heute das Zitat des damaligen Umweltministers Jürgen Trittin (Grüne) zu finden: „Es bleibt dabei, dass die Förderung erneuerbarer Energien einen durchschnittlichen Haushalt nur rund 1 Euro im Monat kostet – so viel wie eine Kugel Eis.“
Vielen Dank dafür.
Wenn Lobbyisten, das EEG nicht 2010 – auf drängen der Energiewende Gegner – verunstaltet hätten, würde es heute bedeutend weniger kosten als eine Kugel Eis.
Siehe hier.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Ich bin überzeugt davon, dass das der erste und letzte Kommentar vom Provokateur „hohi“ zu diesem Thema war.
Gönnen wir ihm seinen Spaß.
Wenn die Unternehmen doch so „erdgaskostenintensiv“ arbeiten und jetzt höhere Belastungen befürchten durch den Brennstoffemissionshandel stelle ich mir die frage wie groß den die Belastugen noch sind wenn man die durch die Kriese stark gesunkenen Gas Preise dem gegenüberstellt.
Es ist schon eine bodenlose Unverschämtheit die energieintensive Industrie als „große Verlierer des ANGEDACHTEN Kompensationsmechanismus“ zu bezeichnen.
Diese Industrie wurde fast ein Jahrzent lang jedes Jahr mit Milliarden € durch die nichtprivilegierten Stromkunden unfreiwillig subventioniert!
Sie hat vom künstlich verbilligtem Strom der EE profitiert, ohne sich an der Energiewende zu beteiligen. Diese jetzt als großen Verlierer darzustellen stellt die Tatsachen auf den Kopf.
Es braucht nur 2 Dinge für bezahlbaren Strom
– Einpreisung der Folgekosten für fossilen/atomaren Energie in den Strompreis und
– Abschaffunf der unsäglichen AusglMechV, die den Strom aus EE entwertet und die EEG Umlage paradoxerweise erhöht
Dann würde keinerlei Förderung von EE mehr benötigt und die Energiewende würde sich von ganz alleine fortsetzen!
Dann verlieren die Konzerne aber ihre Gelddruckmaschinen, und die Politiker ihre gut bezahlten Aufsichtsratsposten nach der politischen Karriere, weshalb sie alles unternehmen, um das zu verhindern. Dafür nimmt man den Verlust von zigtausenden Arbeitplätzen in der Solar und Windindustrie in Kauf und setzt der Zukunft kommender Generationen aufs Spiel, die sich dann mit den Klimafolgen rumschlagen können.
22 April 2020: 50. „Earth Day“ und ein Danke an alle Bienen
keilenANALYTICS
Welche Folgerungen sind aus den krisenbedingt niedrigen Strompreisen (Coronakrise) und damit steigender EEG-Umlage zu ziehen?
1. Von längerfristigen auf kurzfristige Stromlieferverträge umstellen
Die Coronakrise führt vor Augen, was der zunehmende Ausbau der volatilen Erneuerbaren (Wind, Sonne) sowieso in Kürze mit sich bringt, nämlich immer häufiger Niedrigst-, bzw. sogar negative Börsenpreise. Da auf Grund der Merit-Order an der Strombörse Wind- und Solarstrom mit Grenzkosten von 0 Ct./kWh in die Preisbildung eingehen, werden mit weiter zunehmendem Anteil an Wind- und Solarstrom die Strompreise tendenziell weiter verfallen („Kannibalisierung der Strompreise“). Wer daher von (künftig eher) sinkenden Börsenpreisen profitieren möchte, der ist gut beraten, künftig statt Terminmarkt- eher Spotmarktprodukte zu wählen.
2. Die Elektrifizierung massiv beschleunigen
Die Energie- und Klimaschutzpolitik, aber auch alle Akteure der Energiewirtschaft müssen höchstes Interesse an vernünftigen Strompreisen haben. Einen zentralen Beitrag zur Strompreisstabilisierung kann ein erhöhter Stromverbrauch leisten. Elektromobilität, hocheffiziente strombasierte Wärmeerzeugung (v.a. elektrische Wärmepumpen, Power to Heat u.a.), generell die zügige Verdrängung fossiler Energieträger (Kohle, Öl, Erdgas) durch Umstellung auf Stromanwendungen in allen Bereichen sowie die kurzfristige Umsetzung des Einstiegs in die Wasserstofferzeugung sind die hierzu notwendigen Maßnahmen.
3. Die EEG-Vergütungen für Wind- und Solarstrom aus neuen Anlagen im Rahmen der anstehenden EEG-Novellierung in Richtung Börsenpreisniveau festsetzen
Die Vergütungen für Strom aus neuen PV-Anlagen ab 750 kWp+, aber auch aus Wind on- und offshore werden über Auktionierungen wettbewerblich ermittelt. Die Erfahrungsberichte zum EEG 2019, die Ergebnisse der Auktionen der BNetzA sowie die Analyse der EE-Auktionsergebnisse in der EU ermöglichen, die höchstzulässigen Gebotspreise deutlich zu reduzieren. Bei Fotovoltaik ist eine Absenkung von derzeit 7.5 Ct./kWh auf maximal 5 Ct./kWh, bei Wind onshore von 6.2 Ct./kWh auf 5 Ct./kWh und bei Wind offshore von 10 Ct./kWh ebenfalls auf 5 Ct./kWh angesagt. Strategisches Bieten mit überhöhten Gebotspreisen wäre damit weitestgehend vermeidbar. Zudem lägen die künftigen EE-Vergütungen gesichert unter den Vollkosten von neuen Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken. Von einer Subventionierung der Erneuerbaren könnte dann keine Rede mehr sein.
Bei neuen Solaranlagen unter 750 kWp, deren Vergütung nicht über Auktionierungen ermittelt wird, sowie bei ausgeförderten PV- und Windkraftanlagen sollte man auf Eigen-, noch besser auf Direktverbrauch setzen. Diese Anlagen haben kein „Missing Money-Problem“. Sie finanzieren sich im Grundsatz aus der Differenz „Preis des verdrängten Strombezugs abzüglich Vollkosten der Erzeugung“. Die Höhe der Vergütung der Überschusseinspeisung hat bei Eigen- bzw. Direktverbrauch in der Regel keine große Relevanz. Deshalb sollte die Energiepolitik hier den Mut haben, unter Beibehaltung der gesetzlichen Abnahmepflicht die Einspeisevergütung über alle Kategorien und kWp-Klassen auf den durchschnittlichen Börsenpreis Baseload festzusetzen. Damit wäre neue Wind- und PV-Erzeugung und Erzeugung aus ausgeförderten PV- und Windanlagen gesichert wettbewerbsfähig. EEG-Novellierungen bezüglich der Vergütungen wären nicht mehr erforderlich. Es wären nur noch seitens der BNetzA für die Auktionierungen die höchstzulässigen Gebotspreise der Entwicklung der Erzeugungskosten nachzuführen.
4. Niedrige Vergütungen für EE-Einspeisung forcieren den Einsatz von Demand Side Management DSM sowie von Stromspeichern
Je niedriger die Vergütung für Überschusseinspeisung, umso attraktiver sind Investitionen in Stromspeicher. Zudem können Stromspeicher Systemdienstleistungen für das Stromnetz und damit Zusatzeinnahmen erbringen. Second life-Batterien aus der Elektromobilität werden eine kostengünstige und umfangreiche Stromspeicherung ermöglichen.
Fazit: Die Ermöglichung von Direktverbrauch zu den Konditionen des Eigenverbrauchs im EEG in Verbindung mit einer Vergütung des eingespeisten EE-(Überschuss-)Stroms zum Preis von Baseload-Strom sowie die Reduzierung der höchstzulässigen Gebotspreise in den Wind- und Solarauktionierungen auf maximal 5 Ct./kWh sind die Lösungen, Wind- und Solarstrom wettbewerbsfähig abzubilden. Im Rahmen der anstehenden EEG-Novellierung ist dies die wichtigste Maßnahme.
Karl Keilen sagt:
Welche Folgerungen sind aus den krisenbedingt niedrigen Strompreisen (Coronakrise) und damit steigender EEG-Umlage zu ziehen?
1. Von längerfristigen auf kurzfristige Stromlieferverträge umstellen
@ K Keilen.
Wie soll der normal sterbliche Stromverbraucher vom langfristigen Terminmarkt, auf den kurzfristigen Spotmarkt umsteigen ???
Das ist ein guter Zeitpunkt um dem EU Emissionshandel weitere Zertifikate zu entnehmen so das der CO2 Preis für konventionellen Strom wieder steigt. Dann hätten wir auch kein Problem bei der EEG Umlage.
Stefan S.
Ich wundere mich immer wieder, warum die EEG Neuordnung 2010, und der damit konstruierte Schwindel, mit der EEG Umlage, bei der Agora Denkfabrik kein Thema ist, wo die doch bei jeder Gelegenheit, als Richtungsweisende Institution bezüglich der Energiewende, und auch der Kostenfrage, zitiert werden.
Entweder sind die tatsächlich nicht mit dem Gesetz vertraut, oder unterstützen sie den EEG Umlagen Schwindel, der den Stromverbrauchern, und der Öffentlichkeit untergejubelt wird.
Schaut mal hier:
https://www.sonnenseite.com/de/wirtschaft/die-eeg-umlage-steigt-2020-leicht-an-der-kostengipfel-ist-fast-erreicht.html
Zitat:…..Agora Energiewende prognostiziert für das nächste Jahr einen leichten Anstieg der EEG-Umlage. Die Abgabe für die Ökostrom-Förderung wird voraussichtlich zwischen 6,5 und 6,7 Cent pro Kilowattstunde liegen. DA AUCH DIE BÖRSENPRESE STEIGEN, müssen Haushalte insgesamt mit höheren Strompreisen rechnen. Zitat Ende.
Der letzte Satz zeugt von Unkenntnis, oder Volksverdummung.
Wenn die Börsenpreise steigen, steigen doch auch die Erlöse für den EEG Strom. Die Differenz zu den Vergütungen wird geringer, und somit müsste auf Grund dessen die Umlage sinken. Es ist auf gar keinen Fall ein Grund , für eine Umlagen Erhöhung, wie die da zum Ausdruck. bringen.
Daran wird deutlich, warum die so oft auch von den Energiewende Kritikern zitiert werden.
Ach zählt für sie jetzt auch schon „Agora Energiewende“ zu den Energiewendekritikern ?
PS : hier für sie nach § 14 „Bundesweite Ausgleichsregelung“ der EEG-Novelle von 2004 , die bis 2009 galt , war die Differenz zwischen den durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Stromversorger für nicht über das EEG geförderten und den an die Besitzer von EE-Anlagen zu zahlenden Einspeisevergütungen über die EEG-Umlage von den Endverbrauchern auszugleichen.
Herr Diehl,
mal den Beissreflex aussetzen. Wenn Agora dies so schreibt, dann, weil sie das Gesamte sehen. Die Reduktion der EEG-Umlage einen steigenden Börsenstrompreise ist immer niedriger, als die Mehrkosten für die Verbraucher. Hängt u.a. auch mit negativen Börsenpreisen sowie immer höher werdenden und auf weniger Schultern verteilte EEG-Umlage zusammen. Es ist nicht nur ein Teil, das Gesamte macht die Mehrkosten aus.
Erinnern Sie sich an Siggi Pop, der sowohl MP in Ns, Umwelt-als auch Wirtschaftsminister war und somit die EEG’s mehr als 12 Jahre aktiv mitgestaltete. Er sagte (als WM), es wäre ihm „furzegal“, wenn NiPriVerbraucher 30 – 40 €/a mehr EEG-Umlage zahlen müssten als erforderlich, wenn dadurch seine Stahl-Alu-und Kupferkocher in der Republik bleiben und nicht in 10 ct/kWh-Strompreis-Staaten die Produktion verlegen.
Daher kann man Ihren Satz über Unkenntnis und Verdummung auch an anderer Stelle sehen.
Hohi sagt.
Erinnern Sie sich an Siggi Pop, der sowohl MP in Ns, Umwelt-als auch Wirtschaftsminister war und somit die EEG’s mehr als 12 Jahre aktiv mitgestaltete. Er sagte (als WM), es wäre ihm „furzegal“, wenn NiPriVerbraucher 30 – 40 €/a mehr EEG-Umlage zahlen müssten als erforderlich, wenn dadurch seine Stahl-Alu-und Kupferkocher in der Republik bleiben und nicht in 10 ct/kWh-Strompreis-Staaten die Produktion verlegen.
Daher kann man Ihren Satz über Unkenntnis und Verdummung auch an anderer Stelle sehen.
@ Hohi
Wenn Sie meine Kommentare hier schon öfter gelesen haben, dürfte Ihnen nicht entgangen sein , dass ich diesen Satz auch an diesen anderen Stellen anwende.
Oft habe ich den folgenden Link schon gepostet
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Wenn Sie mit der Realität vertraut sind, können Sie selbst seine Unkenntnis, oder Volksverdummung, nachvollziehen.
Diejenigen, die laut unseren Politikern wegen der Energiewende in die 10 Cent/Kwh Staaten abwandern, sind alle noch da, und machen mit dem „Zappelstrom“ lukrative Geschäfte. Nicht nur dass sie direkt an der Börse am Spotmarkt ¼ stündlich kaufen können, und bei negativen Preisen noch Geld bekommen, wenn sie den abnehmen.
Schauen Sie mal hier, wie oft die Großverbraucher hier in Deutschland billiger einkaufen konnten als in den 10 Cent Ländern , vor denen der Sigi gewarnt hatte.
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Dazu kommt, dass sie offiziell an der Regelung der Netzstabilität teilnehmen, und bezahlt werden, wenn sie mal eine Stunde abschalten.
Siehe hier:
Siehe hier:https://www.dw.com/de/die-fabrik-als-stromspeicher/a-52652439
@H. Diehl :
Die von ihnen verlinkten „Energy-Charts“ zeigen aber dass die Börsenpreise im Jahr 2010 nicht gefallen sind sondern von 3,989 Cent/KWh im Jahr 2009 auf 4,555 Cent gestiegen sind und im Jahr 2011 stiegen sie weiter auf 5,158 Cent und sie waren auch im Jahr 2012 noch mehr 6 % höher als im Jahr 2009 .
Hohi sagt.
Herr Diehl, mal den Beissreflex aussetzen.
Wenn Agora dies so schreibt, dann, weil sie das Gesamte sehen. Die Reduktion der EEG-Umlage einen steigenden Börsenstrompreise ist immer niedriger, als die Mehrkosten für die Verbraucher. Hängt u.a. auch mit negativen Börsenpreisen sowie immer höher werdenden und auf weniger Schultern verteilte EEG-Umlage zusammen. Es ist nicht nur ein Teil, das Gesamte macht die Mehrkosten aus.
@ Hohi
Na… dann mal ganz ohne Beissreflex.
Die.EEG Umlage besteht seit 2010 aus der „Nummerischen“ Differenz zwischen Börsenpreisen und EE Vergütungen.
Wenn die Börsenpreise sinken, und die Differenz wird größer steigt die Umlage.
Umgekehrt ist es wenn die Börsenpreise steigen, wird die Differenz zu den Vergütungen kleiner und die Umlage muss logischerweise sinken.
Dem entsprechend ist die folgende Aussage von Agora falsch.
Zitat Agora: DA AUCH DIE BÖRSENPRESE STEIGEN, müssen Haushalte insgesamt mit höheren Strompreisen rechnen. Zitat Ende.
Die zählen Gründe auf warum die EEG Umlage 2021 so rapide ansteigen würde, und schreiben weiter, da „auch“ die Börsenpreise steigen.
In Kenntnis der Sachlage hätten sie schreiben müssen, „Obwohl“ die Börsenpreise steigen, was mindernd auf die Umlage wirkt, müssen Verbraucher mit höheren Strompreisen rechnen.….
Wenn die — wie Sie der Meinung sind — bei der Umlage immer das Gesamte sehen würden, dann wäre denen sicher auch schon mal aufgefallen, dass lediglich 42% der Umlage für die Vergütungen benötigt werden.
Oder dass seit 2010 die Umlage sich verfünffacht hat, obwohl die Vergütungen sich nur verdoppelt haben.
Siehe hier:
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Von diesem Paradoxon habe ich bei der viel zitierten Denkfabrik Agora noch niemals was gelesen.
Sie sehen, selbst wenn man bemüht ist den Beissreflex auszusetzen, wirkt die Betrachtung der Realität immer noch bissig.