Zubau im Januar bei knapp 375 Megawatt – Neuberechnung lässt wieder mehr Luft zum 52-Gigawatt-Deckel

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Wenn es die Politik nicht rechtzeitig schafft, dann muss die Bundesnetzagentur eben für mehr Zeit sorgen: So könnte man die Korrektur der Photovoltaik-Leistung, die auf den 52-Gigawatt-Deckel angerechnet wird, fast deuten. Mit den Zubauzahlen für Januar, die bei 374,7 Megawatt neu gemeldeter Photovoltaik-Leistung lagen, hat die Bonner Behörde veröffentlicht, dass Stand Ende des Monats bei 49,425 Gigawatt lag. Beim Erreichen von 52 Gigawatt droht nach dem derzeitigen EEG ein Auslaufen der Solarförderung für alle Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung.

Vor einem Monat hieß es in der Statistik der Behörde noch, die auf den Deckel anzurechnende installierte Photovoltaik-Leistung betrage 49,783 Gigawatt. Die Bundesnetzagentur begründet die nun vorgenommene Korrektur wie folgt: „Neue Erkenntnisse über die installierte Leistung durch die Einführung des Marktstammdatenregisters machen eine Revidierung der Methodik der Ermittlung der Summe der installierten Leistung von Solaranlagen gemäß § 49 Absatz 5 EEG erforderlich. Das neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist seit dem 31.01.2019 in Betrieb und ermöglicht unter anderem, im Gegensatz zu den alten Registern, auch die Erfassung von Betreiberwechseln, Umsetzungen und Stilllegungen von Anlagen. Dadurch wurde die Summe auf der Basis der aktuellsten Analyse-Ergebnisse der Bundesnetzagentur über den Betriebsstatus und die installierte Leistung revidiert.“

Weiter heißt es: „Die Daten zu den Solaranlagen wurden hinsichtlich der Leistungswerte aufbereitet, um endgültige Stilllegungen bereinigt und in das Marktstammdatenregister migriert. Der migrierte Datenstand substituiert den nach dem 31.12.2009 sukzessiv kumulierten Bruttozubau für den Zeitraum zwischen dem 01.01.2010 und 31.12.2018. Der Teilwert 2 wurde zum 29.02.2020 von 35.363 Megawatt auf 34.803 Megawatt angepasst.“

Bei der Bundesnetzagentur gemeldete Photovoltaik-Anlagen aufgeschlüsselt nach dem Monat der Meldung (Daten vom 31.1.2020). Der Gesamtzubau 2019 ist nach diesen Daten etwas geringer als in den am 31.12.2019 veröffentlichten Daten (3,87 Gigawatt statt 3,94 Gigawatt). Zählt man statt des Meldedatums das Inbetriebnahmedatum, lag der Zubau in 2019 wiederum bei 3,98 Gigawatt. Für den 52-Gigawatt-Deckel zählen wiederum andere Werte, da Anlagen herausgerechnet werden, für die keine Zahlungen geleistet werden. Der Zubau lag im Januar 2019 auch deshalb deutlich höher, weil ab Februar die im Energiesammelgesetz beschlossenen Sonderkürzungen für die Photovoltaik-Anlagen griffen.

Grafik: pv magazine

Die Photovoltaik-Zubauzahlen aus dem Januar zeigen, dass hauptsächliche Photovoltaik-Dachanlagen realisiert wurden. Bei gut 309 der 375 Megawatt handelt es sich um Photovoltaik-Projekte außerhalb von Ausschreibungen. Die Summe der Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt, die also ohne Zuschlag gebaut werden können, lag bei 74,4 Megawatt. Bei Mieterstrom ist weiter wenig Bewegung. Die Leistung der Photovoltaik-Projekte, von denen Mieter profitieren, lag im Januar nach den Zahlen der Bundesnetzagentur bei 1,68 Megawatt.

Im März sinken die Einspeisevergütungen und Erlöse aus der Direktvermarktung um weitere 1,4 Prozent. Die festen Einspeisetarife liegen für Photovoltaik-Dachanlagen je nach Größe zwischen 7,31 und 9,58 Cent pro Kilowattstunde. Für sonstige Anlagen bis 100 Kilowatt gibt es eine Vergütung von 6,60 Cent pro Kilowattstunde. Die anzulegenden Werte aus der Direktvermarktung liegen jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde höher. Diese ist für Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt verpflichtend.

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