Datum für Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik weiter offen

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Noch liegen die Photovoltaik-Zubauzahlen für den Januar 2020 nicht vor, aber eines steht schon fest – der 52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik rückt immer näher und ist weniger als zwei Gigawatt entfernt. Die Zeit drängt also, denn mit Erreichen der 52 Gigawatt installierter Leistung würde die Förderung von Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt nach dem derzeitigen EEG enden. Die Aufhebung des Deckels ist von der Bundesregierung versprochen, allerdings wird der Termin immer wieder verschoben – auch weil es noch Streit um die Abstandsregelungen bei der Windkraft zwischen Bund und Ländern gibt.

Ein Bund-Länder-Treffen am 12. März soll den Knoten platzen lassen. Dann – so die letzten Versprechungen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) – soll der 52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik in einem Eilgesetz fallen. Nun ist eine Vorlage in Vorbereitung des Bund-Länder-Treffens bekannt geworden, die verschieden ausgelegt werden kann. Darin enthalten sind Eckpunkte für einen EEG-Novelle. Dazu will der Bund im Frühjahr 2020 einen Entwurf vorlegen, wie aus dem Papier hervorgeht, das pv magazine vorliegt. Darin will die Bundesregierung technologiespezifische Ausbaupfade und jährliche Ausbaumengen festschreiben, um das 65 Prozent-Ziel für die Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch bis 2030 zu realisieren. So sollen die Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren geschaffen werden, wie es weiter heißt. Auch Verbesserungen beim Photovoltaik-Mieterstrom werden thematisiert.

Zum 52-Gigawatt-Deckel heißt es in dem Papier: Die im Klimaschutzprogramm vorgesehene Aufhebung „soll schnellstmöglich umgesetzt werden“. pv magazine befragte Experten sehen durchaus Deutungsspielräume und gehen nicht unbedingt davon aus, dass der 52-Gigawatt-Deckel für die Solarförderung erst mit der EEG-Novelle abgeschafft wird. Auch die Änderungen bei der Windkraft könnten demnach schon zuvor verabschiedet werden. Obwohl dafür wohl das Ergebnis des Treffens zwischen Bund und Ländern abgewartet werden muss, da der Kompromiss noch auf wackeligen Füßen steht.

„Selbstverständlich wäre es keinesfalls akzeptabel, wenn nach dem 12. März die ‚Solar-Entdeckelung‘ nicht vorrangig und unverzüglich gesetzgeberisch in einem Eilverfahren eingeleitet wird“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) angesichts der aktuellen politischen Entwicklung. „Eine Beseitigung des 52 Gigawatt-Deckels erst im Rahmen einer Sommer- oder gar Herbstnovelle käme viel zu spät und hätte eine monatelangen Marktstillstand im Solardach-Geschäft zur Folge.“ Der BSW-Solar fordere daher, dass die vorgezogene Gesetzesänderung zur Beseitigung des Photovoltaik-Deckels noch im März in den Bundestag eingebracht und spätestens im Mai 2020 verabschiedet wird.

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