Photovoltaik-Pachtanbieter ist insolvent

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Seit dem 4. Februar 2020 läuft vor dem Amtsgericht München das Insolvenzverfahren gegen die RexXSPI GmbH. Für den zuvor unter MEP Solar Miet & Service III GmbH firmierenden Anbieter von Photovoltaik-Pachtmodellen wurde Max Liebig von der gleichnamigen Kanzlei in München zum Insolvenzverwalter bestellt. Das teilte die Verbraucherzentrale NRW jetzt mit. Gläubiger können noch bis zum 3. April ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Wer einen Vertrag mit dem Unternehmen hat, sollte der Verbraucherzentrale zufolge keine Beträge mehr an das Unternehmen zahlen beziehungsweise entsprechende Einzugsermächtigungen widerrufen. Betroffene Kunden sollten ihre Miete für Photovoltaik-Anlagen stattdessen an ein vom Insolvenzverwalter angegebenes Konto überweisen.

Ein Sonderkündigungsrecht allein aufgrund der Insolvenz gibt es nicht, so die Verbraucherzentrale NRW weiter. Ob der Mietvertrag fortgeführt werde – und wie es überhaupt mit den gemieteten Photovoltaik-Anlagen weitergehe – sei eine Entscheidung des Insolvenzverwalters. Entscheide dieser sich dagegen, sei das eine sogenanntes Nichterfüllungswahl und der Vertrag werde abgewickelt. Ob ein Vertrag durch eine Nichterfüllungswahl automatisch ende, sei unter Juristen umstritten. Jedenfalls werden laut Verbraucherzentrale NRW ab der Nichterfüllungswahl die gegenseitigen Forderungen verrechnet. Aus dieser Abrechnung resultierende Forderungen des Insolvenzverwalters müssen demnach bezahlt werden, Guthaben der Kunden müssen bis zum 3. April 2020 beim Insolvenzverwalter schriftlich zur Insolvenztabelle anmeldet werden. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens erhalten Gläubiger gegebenenfalls einen Teil der Forderung zurück. „Sie müssen damit rechnen, dass Sie nur weniger als fünf Prozent der Summe bekommen, die Ihnen RexXSPI GmbH, vormals MEP Solar Miet & Service III GmbH, schuldet“, so die Verbraucherzentrale NRW.

Die Verbraucherschützer waren in der Vergangenheit bereits erfolgreich gegen das Münchner Unternehmen MEP Werke vorgegangen. Zum einen hatte es monatelang Miete für montierte Photovoltaik-Anlagen kassiert, die noch gar keinen Strom lieferten. Zum anderen hatte die damalige MEP Solar in ihren Angeboten unseriöse Wirtschaftlichkeitsberechnungen gemacht.

Bereits im Januar 2019 gab es auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (Bafin) einen ersten Hinweis, über eine mögliche finanzielle Schieflage des Unternehmens. Die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG hatte Nachrangdarlehen an mehrere MEP-Gesellschaft gewährt, die wiederum mehrere tausend Photovoltaik-Anlagen erwarben. Für die Zins- und Rückzahlung der Nachrangdarlehen sollten gemäß Verkaufsprospekt die Projektgesellschaften die Mietzinsforderungen aus den Mietverträgen der Photovoltaik-Anlagen bündeln und verbriefen.

Im Sommer 2018 habe MEP Werke sein Geschäftsmodell jedoch umgestellt – vpn Pacht auf Verkauf von Photovoltaik-Anlagen. In Folge dessen konnten die Projektgesellschaften die geplante Anschlussfinanzierung der Photovoltaik-Anlagen bislang nicht im geplanten Umfang umsetzen. „Wie sich bei Neubewertung der wirtschaftlichen Situation der Projektgesellschaften zum Stichtag 31.12.2018 herausstellte, fehlen den Projektgesellschaften durch die Verschiebung der Refinanzierung und die Umstellung der Verträge kurz- bis mittelfristig freie finanzielle Mittel zur Leistung der fälligen Zins- und Rückzahlungen der Nachrangdarlehen an die Emittentin“, wie es in der Veröffentlichung von te Solar Sprint IV auf der Bafin-Website vom Januar 2019. Es bestehe die Gefahr eines “ teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche gegen diese Projektgesellschaften aus den Nachrangdarlehensverträgen“.

Nach der Insolvenzanmeldung von RexXSPI am 4. Februar 2020 gibt es eine weitere Veröffentlichung von te Solar Sprint IV. Darin warnt das Unternehmen nun vor einem „vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche aus dem gewährten Nachrangdarlehen.“ Das Unternehmen wolle seine Forderungen beim Insolvenzverwalter melden. Über mögliche Erfolgsaussichten lasse sich jedoch zum derzeitigen Termin noch keine Aussage treffen, zumal zur wirtschaftlichen Situation von RexXSPI keine Informationen vorlägen. „Bekannt ist, dass zur Finanzierung der Photovoltaik-Anlagen der MEP Solar Miet & Service III GmbH auch im größeren Volumen Bankdarlehen gewährt wurden“, heißt es weiter.

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