Bundesverwaltung will Vorbild bei Klimaneutralität sein

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Der CO2-Abdruck der Bundesregierung sowie Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes der Ministerien und nachgelagerten Behörden hat die FDP-Fraktion im Bundestag in einer Kleinen Anfrage zum Thema gemacht. Wie aus der Antwort hervorgeht, sieht sich die Bundesregierung auf dem Weg zu einer klimaneutralen Bundesverwaltung. Dafür sollen vor allem die Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie Maßnahmen für eine nachhaltige Beschaffung und Mobilität sorgen. „Die Bundesregierung ist sich Ihrer (sic) Vorbildwirkung bewusst und geht auf dem Weg zur Klimaneutralität voran“, heißt es in dem Papier. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sollen demnach ihre Verwaltungen bis 2020 klimaneutral stellen. Die Erfahrungen aus diesem Prozess sollen den anderen Ressorts zur Verfügung gestellt und der Öffentlichkeit berichtet werden.

In ihrer Antwort liefert die Bundesregierung auch einen Überblick über die Dienstwagen der Kabinettsmitglieder sowie die Dienstwagen der Bundesministerien und ihrer nachgelagerten Behörden. Benzin- und vor allem Dieselfahrzeuge stellen in allen Bereichen die große Mehrheit. Der Bundesregierung zufolge werden kontinuierlich Fahrzeuge in den Fuhrparks des Bundes ausgetauscht und durch neue emissionsärmere Fahrzeuge ersetzt. Zukünftig sollen demnach mindestens 20 Prozent des Fuhrparks des Bundes im handelsüblichen und zivilen Bereich aus Elektrofahrzeugen bestehen. Die meisten Stromer sind zurzeit beim Bundesfinanzministerium (109), dem Bundesministerium der Verteidigung (105) und dem Bundesinnenministerium (56) im Einsatz, stellen aber auch dort nur einen Bruchteil des gesamten Fuhrparks.

Hinsichtlich der ergriffenen Kompensationsmaßnahmen für den CO2-Fußabdruck der Bundesministerien und nachgelagerten Behörden teilt die Bundesregierung mit, dass die CO2-Emissionen von Dienstreisen durch den Erwerb und die Stilllegung von hochwertigen Emissionsminderungsgutschriften ausgeglichen werden. „ Die Gutschriften werden aus anspruchsvollen, zusätzlichen Klimaschutzprojekten nach dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, kurz CDM) angekauft“, heißt es in der Antwort. Der energie- und klimapolitischen Zielsetzung der Bundesregierung entsprechend werden demnach Projekte – überwiegend Kleinprojekte – aus den Sektoren erneuerbare Energie und Energieeffizienz ausgewählt, die überwiegend die Kriterien des Gold Standard erfüllen.

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