Sonnensteuer ade – Spanien setzt neue Vorschriften für Photovoltaik-Eigenverbrauch in Kraft

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von pv magazine Spanien

Der spanische Ministerrat hat am vergangenen Freitag das Königliche Dekret verabschiedet, mit dem die administrativen, technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den Eigenverbrauch von Energie neu geregelt werden. Die Bestimmungen vervollständigen den Regelungsrahmen für den Eigenverbrauch, der durch den Königlichen Erlass 15/2018 vom Oktober festgelegt wurde, und beseitigen die so genannte Sonnensteuer, also die Belastung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs und soll den Prosumenten im Land Sicherheit geben.

Der jüngste Königliche Erlass enthält neue Maßnahmen. Erstens definieren die Vorschriften verschiedene Arten des Eigenverbrauchs. Bisher gab es nur einen individuellen Eigenverbrauch, der mit einem internen Netzwerk verbunden war. Nun wird der kollektive Eigenverbrauch so definiert, dass mehrere Verbraucher derselben Erzeugungsanlage zugeordnet werden können. Damit soll der Photovoltaik-Eigenverbrauch in Wohn- und Industriegebieten fördert werden. Das Dekret führt auch das Konzept des kommunalen Eigenverbrauchs ein, bei dem die Haushalte die in der Nähe erzeugte Energie nicht nur für ihr eigenes Gebäude nutzen können.

Eine weitere Neuerung vereinfacht den Zahlungsmechanismus für die zurück ins Netz eingespeiste überschüssige Energie. Bisher wurden Prosumenten nur dann entschädigt, wenn sie gesetzlich zugelassene Energieerzeuger waren, mit allen damit verbundenen Pflichten und Steuererklärungen. Die neue Verordnung belohnt die Erzeuger monatlich, solange sie erneuerbare Energien aus Anlagen mit einer Leistung von nicht mehr als 100 Kilowatt erzeugen, und die Höhe der Vergütung, die sie erhalten, kann bis zu 100 Prozent des Wertes der im Monat verbrauchten Energie betragen. Der kollektive Eigenverbrauchsmechanismus bietet den Prosumenten die Alternative, die überschüssige Erzeugung eines Nachbarn zu verbrauchen.

Versorger bieten Dienstleistungen für alle an

Das Dekret ermächtigt alle Stromversorger, den Eigenverbrauch erneuerbarer Energien anzubieten. Die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb, die die Maßnahme genehmigt hat, wird die Entwicklung des Marktes überwachen und kann im Falle von Wettbewerbsproblemen Beschränkungen für bestimmte Unternehmen vorschlagen.

Die neuen Bestimmungen reduzieren auch den Verwaltungsaufwand für alle Prosumenten. Kleine Eigenverbraucher – also aus Anlagen bis zu 15 Kilowatt Leistung oder bis zu 100 Kilowatt für den Eigenverbrauch ohne Überschusseinspeisung – wird es nur ein einziges Verfahren geben: die Installation einer Stromerzeugungsanlage ist bei der jeweiligen Regionalregierung anzumelden. Ein nationales Register wird mit Informationen der Regionalverwaltungen gefüllt. Für Systeme mit weniger als 100 Kilowatt in der Niederspannung sammeln die regionalen Stellen Informationen aus den Daten der elektrotechnischen Zertifikate dieser Anlagen.

Die Energieunternehmen werden in der Lage sein, die Zugangsverträge der Kleinverbraucher einfach durch Einholung der Zustimmung des Verbrauchers zu ändern. Auch die Messkonfigurationen wurden so vereinfacht, dass in den meisten Fällen ein einzelner Zähler an der Grenze des Verteilernetzes ausreicht.

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