Baden-Württemberg: Neue Förderbedingungen für Photovoltaik-Stromspeicher

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Im März 2018 hat Baden-Württemberg das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ aufgelegt, zum Jahresbeginn hat das Bundesland den Fördertopf wegen der großen Nachfrage nochmal um fünf Millionen Euro aufgestockt. Ab dem 1. Februar gelten jedoch für Investoren, welche die Förderung in Anspruch nehmen wollen, neue Regeln. Darauf weist das Solar-Cluster Baden-Württemberg hin. Außerdem sollten sich Interessenten beeilen, da die Mittel schon vor dem offiziellen Programmende am 31. Dezember 2019 erschöpft sein könnten.

Die Förderung für netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher ist auf maximal 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten begrenzt. Dieser Punkt des Programms hat sich nicht geändert. Neu ist dagegen ein Zuschuss von 500 Euro für jeden ab dem 1. Februar angeschafften netzdienlichen Ladepunkt für Elektroautos. Zudem fördert das Land neue Photovoltaik-Anlagen mit zwischen zehn und 14 Kilowatt installierter Leistung, die in Verbindung mit einem Speicher errichtet werden, einmalig mit 400 Euro zusätzlich. Der Zuschuss soll dem Solar-Cluster zufolge die anteilige EEG-Umlage abfedern, die in diesem Anlagensegment überproportional zu Buche schlage.

Weitere Änderungen betreffen landwirtschaftliche Betriebe, die künftig ebenfalls die Unterstützung beantragen können, sowie das Mindestinstallationsverhältnis. Bislang musste für eine Förderung das Leistungsverhältnis von Photovoltaik-Anlage zu Speicher mindestens 1,2 zu 1 betragen. Künftig können laut Solar-Cluster die Speicher auch größer sein, allerdings werde die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität nicht gefördert.

Nicht länger gefördert werden prognosebasierte Batteriemanagementsysteme, da sie künftig ohnehin eine Fördervoraussetzung für kleinere Photovoltaik-Anlagen mit Speicher sind. Bereits zum 1. Januar hatte Baden-Württemberg die Förderhöhe für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage wie geplant abgesenkt: für Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 30 Kilowatt von 300 auf 200 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Batteriekapazität, für größere Anlagen von 400 auf 300 Euro.

Das Solar-Cluster weist darauf hin, dass der Antrag auf eine Förderung vor dem Kauf des Solarspeichers gestellt werden muss. Für die Batterien des Speichersystems müsse außerdem eine Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen.

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