Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesnovelle zur Beschleunigung des Netzausbaus

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Netzausbaus, der sogenannten NABEG-Novelle, zugestimmt. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zielt darauf, die Genehmigungsverfahren für Stromleitungen möglichst umfassend zu beschleunigen. Die Novelle ist wichtigster Bestandteil des „Aktionsplans Stromnetze“, den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im Sommer vorgelegt hat.

Mit dem Gesetzesentwurf werden dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge verschiedene Planungsstufen besser miteinander verzahnt, Fristen verschärft, überflüssige Verfahrensschritte gestrichen und vereinfachte Verfahren gestärkt. Wenn zum Beispiel eine bereits bestehende Stromleitung einfach nur durch eine neue, leistungsstärkere Leitung an derselben Stelle ersetzt werden soll, ist die großräumige Suche nach geeigneten Trassenkorridoren in der Bundesfachplanung oftmals überflüssig. Für diese Fälle wird deshalb der Verzicht auf die Bundesfachplanung eingeführt. Ebenso sollen die Länder in diesen Fällen leichter auf das vorgelagerte Raumordnungsverfahren verzichten können. Die Belange der Bürger werden dann gebündelt und gezielt im Planfeststellungsverfahren geprüft.

Mit der NABEG-Novelle sollen die Netzbetreiber in die Lage versetzt werden, vorausschauend zu planen und Leerrohre von vorneherein mitzuplanen. Für künftigen Netzausbaubedarf im Zuge der Energiewende können dann einfach Leitungen durch die Rohre gezogen werden.

Zudem schafft der Gesetzentwurf einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen für die Entschädigung von Land- und Forstwirten, die durch Ausbaumaßnahmen betroffen sind. Die Entschädigungsmöglichkeiten werden moderat angehoben. Land- und Forstwirte, die sich innerhalb von acht Wochen gütlich mit dem Netzbetreiber einigen, erhalten außerdem einen erhöhten Beschleunigungszuschlag. Die Entschädigungsregelung gilt nur für bestimmte, besonders dringliche Ausbauvorhaben.

Der Stadtwerke-Verband VKU weist darauf hin, dass die NABEG-Novelle den Übertragungsnetzbetreibern den vollständigen Zugriff auf die in den Stromverteilnetzen angeschlossenen Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gewähre. Diese Regelungen seien zunächst von den Regierungsfraktionen aus dem kürzlich beschlossenen Energiesammelgesetz herausgelöst worden, weil noch Klärungsbedarf bestehe.

Der VKU spricht von „einer falsche Entscheidung zur Unzeit“. VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: „Trotz der noch laufenden Gespräche zwischen Wirtschaftsministerium, Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern über zukünftige Redispatch-Regelungen wurden kurzfristig Fakten geschaffen – und zwar zu Lasten der Verteilnetzbetreiber.“ Für die Verteilnetzbetreiber bleibe kaum noch Spielraum, in ihrem eigenen Versorgungsgebiet Stromerzeugung und -verbrauch optimal aufeinander abzustimmen. Das habe Konsequenzen für die Volkswirtschaft sowie für die Netzstabilität. „Nur der Netzbetreiber vor Ort hat umfassende Anlagenkenntnis. Nur er weiß beispielsweise, ob Anlagen gerade gewartet werden oder wie lokale Verbräuche sind. Diese Kenntnis ist für sicheren und kosteneffizienten Netzbetrieb entscheidend“, so Reiche.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW sieht bei der Einbeziehung von Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen in den Redispatch noch Klärungsbedarf. „Hier brauchen alle Netzebenen die Sicherheit, dass sie in ihrem Verantwortungsbereich auch künftig handlungsfähig bleiben“, sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Außerdem sei eine regulatorische Berücksichtigung der entstehenden Kosten unerlässlich.

Ansonsten zeigt sich der BDEW mit der Novelle aber zufrieden. „Der Gesetzentwurf enthält viele wichtige Ansätze, um die Zulassungsverfahren für den notwendigen Netzausbau zu erleichtern“, erklärt Kapferer. Auch die Entscheidung zu Entschädigungszahlungen für Land- und Forstwirte begrüßt der Verband ausdrücklich. „Damit gibt es jetzt eine belastbare Regelung, die die Rechtssicherheit beim Netzausbau erhöht, auch wenn damit Kostensteigerungen verbunden sind. Besonders wichtig ist, dass die Forderung nach wiederkehrenden Entschädigungszahlungen nicht übernommen wurde. Dies hätte den Netzausbau massiv verteuert“, meint Kapferer.

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